Happy New Year 2012

Allen Lesern von Ratgeber Immobilienmakler’s Blog (www.ratgeber-immobilienmakler-blog.de) ein gutes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Mögen Ihre guten Vorsätze für das Jahr möglichst lange in Ihrer eigenen Erinnerung bleiben und nicht wieder erst am 31.12. dieses Jahres hervorgekramt werden.

„Tag der guten Vorsätze“

Machen Sie doch einfach einen Tag in jedem Monat zu Ihrem persönlichen „Tag der guten Vorsätze“ (TdgV). Damit rufen Sie sich einmal im Monat in Erinnerung, was Sie sich zum neuen Jahr vorgenommen haben. Ein Eintrag im Kalender hilft. Mein nächster persönlicher „Tag der guten Vorsätze“ ist der 31. Januar.  

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Heute beginnt die EXPO REAL – Treffen auf dem IVD-Stand vereinbaren

Heute, am Dienstag, 04.10.2011, beginnt in München die Gewerbeimmobilienmesse EXPO REAL. Der IVD hat seinen Stand in Halle A1.130. Der Stand der BSI ist B2.220. Wer Interesse an einem Treffen mit IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling, den Vizepräsidenten des IVD oder Bundesgeschäftsführer Sven R. Johns  hat, der kommt auf den Stand des IVD und ist herzlich auf einen Kaffee und/oder eine Brezel eingeladen. Der IVD tritt an seinem Stand gemeinsam mit mehr als Standpartnern auf. Erstmals ist Immonet Standpartner des IVD. Am ersten Tag der Messe wird Immonet zwei Diskussionsrunden durchführen. Teilnehmer, Zuhörer, Mit-Diskutanten, Interessierte, IVD-Mitglieder, Immonet-Kunden und alle Messebesucher sind herzlich eingeladen.

Weitere Themen des heutigen Tages auf der EXPO im und rund um den IVD:

- Pressekonferenz und Vorstellung des Gewerbepreisspiegels um 12.00 Uhr im Pressezentrum der Messe

- Standeröffnung der BSI und Diskussion zum Mietrecht mit IVD Präsident Jens-Ulrich Kießling, 13.00 Uhr (Stand B2.220)

- Ausklang des Messetages auf dem IVD-Stand ab 17.15 Uhr

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Was ist eine gute Lage?

Wann wird eine Lage als falsch eingestuft? Das wurde in einer moderierten Diskussion im Vorfeld einer Studie ermittelt. Über die Ergebnisse berichtete das Immobilien-Netzerk kon-ii in seinem Newsletter.

Die Abgrenzung zwischen einer richtigen und einer falschen Lage wird anhand der folgenden Kriterien vorgenommen:
- stark befahrene Straße liegt bzw. Umgebung zu laut,

- zu weit von der Arbeitsstelle entfernt bzw. diese nicht gut zu erreichen,

- keine Nahversorger in der Nähe.

Weitere Ergbnisse dieser Arbeit: 

Grundriss offen

Mischung aus Offenheit und Rückzugsmöglichkeiten: wenige Türen, aber Trennung der Bereiche Arbeiten/Wohnen/Schlafen.

Eher Bestand ab 1980

Die Wahl fiel für die Mehrheit auf eine bereits bestehende Immobilie. Hauptgrund: besser zu kalkulierende Kosten sowie die Möglichkeit, schneller einzuziehen. Jedoch spielte das Baujahr bei dieser Entscheidung eine wichtige Rolle: Viele würden Bestand erst ab den 1980er Jahren erwerben.

Quelle: http://www.kon-ii.de/naehe-zum-arbeitsplatz-wichtiger-als-naehe-zur-familie-presse-2719.html

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14.000 Meldungen nach Geldwäschegesetz in 2010

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – dazu zählen auch Immobilienmakler – unterliegen gesetzlichen Meldepflichten. Das BKA hat seinen Jahresbericht 2010 zum Thema Geldwäsche veröffentlicht. Insgesamt sind 14.000 Meldungen nach dem GWG bei den zuständigen Behörden eingegangen. Besonders auffällig ist, dass die meisten Meldungen von den Banken kommen. Die Verpflichteten gem . § 2 Abs 1 GWG nehmen dagegen nur sehr wenige Meldungen vor.

Keine Meldung von Immobilienmaklern

Rechtsanwälte haben im Jahr 2010 10 Meldungen abgegeben (Vorjahr: 16); Rechtsbeistände, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte haben im Jahr 2010 gar keine Meldungen vorgenommen. Auch von den etwa 12.000 Immobilienmaklern sind im Jahr 2010 keine Meldungen über einen Verdacht auf Geldwäsche abgegeben worden.

292 Fälle mit Immobilien

Das BKA teilt mit, dass in etwa 70 Prozent der Fälle die Verdachtsanzeige gegen eine ausländische Person erhoben worden ist. Etwa 30 Prozent der Fälle betrafen Verdachtsanzeigen  betrafen Deutsche. Von den Verdachtsanzeigen wurden 292 Fälle bekannt, die mit Immobilien zu tun hatten. Damit sind etwa 1 Prozent bis 2  Prozent der Fälle mit Immobilien in Zusammenhang zu bringen.

Die Hauptursache für den Anstieg sieht das BKA in der zunehmenden Sensibilisierung der nach dem GWG Verpflichteten, die vermehrt Anzeigen erstatteten. Mehr als jede vierte Verdachtsanzeige (insgesamt 3.086) stand im Zusammenhang mit Finanzagenten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um circa 29 Prozent (2009: 2.394). Finanzagenten – Financial Agents – werden angeworben, um ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge – regelmäßig gegen Provision – an Hinterleute im Ausland oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.

Maßgeblich für die wachsende Bedeutung von Finanzagenten dürfte der signifikante Anstieg der Phishing-Fälle beim Online-Banking im Jahr 2010 sein. Deren Zahl hat sich 2010 um 82 Prozent auf 5.331 erhöht, und in der Folge ist der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.

Aktuell ist zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen. Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen.

2010 ließ sich bei etwa der Hälfte der Geldwäscheverdachtsanzeigen (44 Prozent) der Verdacht einer Straftat erhärten. Von diesen hatte – wie bereits in den Jahren zuvor – der Betrug mit 33 Prozent den größten Anteil an den Vortaten zur Geldwäsche. Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden fast 5 Prozent der Verfahren (29 von insgesamt 606 OK-Verfahren im Jahr 2010) durch Geldwäscheverdachtsanzeigen ausgelöst.

BaFin-Exekutivdirektor Michael Sell wies darauf hin, dass erneut mehr als 90 Prozent der beim BKA eingegangenen Verdachtsanzeigen von den Kreditinstituten gekommen seien, die die BaFin beaufsichtige. Die Versicherungsunternehmen hätten 2010 mehr als doppelt so viele Verdachtsanzeigen erstattet wie im Jahr davor. „Beides zeigt, dass der Finanzsektor sehr stark für das Thema sensibilisiert worden ist“, führte Sell aus. Das müsse man auch bei den anderen Unternehmen und Personen erreichen, für die das Geldwäschegesetz gelte. „Nur so lassen sich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiterhin effektiv verhindern.“

 Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des BKA

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Vermögensanlagerecht wird neu geregelt – Provisionen am Grauen Markt im Blick

Das derzeit in der Beratung befindliche Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts soll ergänzt werden soll. Die Provisionen für Verträge in der Privaten Krankenversicherung sind dazu speziell aufgenommen worden. Gerade Neuverträge in der Privaten Krankenversicherung seien sehr häufig „provisionsgetrieben“ gewesen, hieß es dazu im Bundestag. Diesen Missstand gelte es einzudämmen. Die Begrenzung der Vermittlungsprovisionen, über die keine detaillierteren Angaben gemacht wurden, soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Kern des Gesetzentwurfs ist die Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Missständen in diesem Marktsegment soll entgegengewirkt werden, indem Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt werden. „Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Außerdem sollen die Anforderungen für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verschärft werden. Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen sollen zusätzliche inhaltliche Anforderungen erfüllen. So sollen sie in Zukunft Informationen enthalten müssen, „die eine Beurteilung der Seriosität der Projektinitiatoren ermöglichen“. Prospekte für Vermögensanlagen auf dem Grauen Markt sollen strengen Prüfungsmaßstäben unterliegen, die denen für Wertpapiere vergleichbar seien. Außerdem sollen Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet werden, Kurzinformationsblätter zu erstellen. Diese „Beipackzettel“ sollen dazu dienen, die Anleger in kurzer und verständlicher Form über die ihnen angebotenen Graumarktprodukte zu informieren. Wer Finanzanlagen verkaufen und Anlagenberatung betreiben will, muss in Zukunft mit erheblich verschärften Bedingungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis rechnen. Verlangt werden laut Gesetzentwurf ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit dem Gesetzentwurf sei man „auf einem guten Weg“. Am Ende werde „ein großer Wurf für den Anlegerschutz“ stehen. Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten übereinstimmend fest, der Gesetzentwurf gehe in vielen Punkten in die richtige Richtung. Während die Linksfraktion eine zu knapp bemessene Gesamtverjährungsfrist kritisierte, verlangte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine völlige Einheitlichkeit der Regelungen für Banken einerseits und private Vermittler andererseits Auch sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) über die Vermittler aus. Nach dem Entwurf sollen dafür die Gewerbeämter zuständig sein. Dies wurde von der Bundesregierung mit dem Hinweis abgelehnt, die BaFin sei auf die Aufsicht über Banken ausgerichtet.

Quelle: Heute im Bundestag, Bundestags Newsletter

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Eigentumswohnung kostet 2010 im Mittel 130.900 Euro

Mit einem Plus von 4,2 % sind Eigentumswohnungen im Jahr 2010 stärker im Preis gestiegen als Einfamilienhäuser (plus 1,7 %). Eigentumswohnungen kosteten durchschnittlich 130.900 Euro und Einfamilienhäuser 160.800 Euro. Das zeigt eine Untersuchung aller Kauffälle in Deustchland, die bei den Gutachterausschüssen zusammengefasst worden sind. Das Gewos Institut hat die Ergebnisse im Auftrag des ifs Städtebauinstituts durchgeführt.

Bei den Preisen für Eigentumswohnungen liegt die Mehrheit der Regionen im Aufwärtstrend. Die größten Steigerungen – wenn auch auf unterschiedlichen Preisniveaus – wiesen 2010 die Regionen Bielefeld/Paderborn (11,1 Prozent), Augsburg (9,4 Prozent) und Berlin (9,4 Prozent) auf. In der Region München wurden mit 227.900 Euro und einer Preissteigerung von 5,4 Prozent die höchsten Kaufpreise für Eigentumswohnungen bezahlt. Die Region Hamburg ist nach München die Region mit den zweithöchsten Durchschnittspreisen für Eigentumswohnungen. Im Westen führen die Regionen Düsseldorf und Köln die Preisliste an. Das Preisniveau der südlichen Regionen bewegt sich überwiegend im mittleren bis hohen Bereich, wobei in der Region Rhein-Neckar (Mannheim/Ludwigshafen) mit 117.200 Euro für eine Eigentumswohnung nur etwa die Hälfte des Preises im Münchener Raum aufzuwenden ist. Im Osten hat sich außer in Berlin auch in Dresden die langfristig positive Entwicklung fortgesetzt (4,4 Prozent). Die Regionen Ostseeküste und Halle/Leipzig erfuhren dagegen nach einer langen Wachstumsphase erstmals wieder einen Preisrückgang (-3,5 Prozent bzw. 3,9 Prozent).

Die mit Abstand höchsten Preise für Einfamilienhäuser wurden auch 2010 in der Region München gezahlt. Mit 433.500 Euro lag der Kaufpreis um 4,4 Prozent über dem Vorjahresniveau. Erst mit weitem Abstand folgen die Regionen Düsseldorf, Untermain und Mittlerer Neckar. In der Region Dresden war mit 7,7 Prozent die größte Preissteigerung auf dem Markt für Einfamilienhäuser festzustellen. Mit durchschnittlich 115.900 Euro pro Kauffall sind die Preise zwar noch gering, haben sich jedoch langfristig positiv entwickelt. Einen ebenso großen Preissprung gab es mit 7,1 Prozent in Berlin. Damit steigt der Durchschnittspreis für Einfamilienhäuser in der Region Berlin seit 2003 kontinuierlich an. Die Durchschnittspreise der acht Regionen im Süden liegen alle oberhalb des Bundesdurchschnitts. In der günstigsten Region des Südens, der Region Augsburg, stiegen die Durchschnittspreise um 3,1 Prozent auf 188.700 Euro. Mit Ausnahme der Region Bielefeld/Paderborn zeigte der Preis für Einfamilienhäuser im Westen ein robustes Wachstum. Für durchschnittlich 195.100 Euro konnte hier ein Einfamilienhaus erworben werden, was im Vergleich der Regionen ein leicht überdurchschnittlicher Wert ist.

Der DEIX Deutscher Eigentums-Immobilien-Index des ifs Städtebauinstituts, der seit dem Basisjahr 1995 (= 100) geführt wird, stieg 2010 in Westdeutschland von 106 auf 109 Punkte und in Ostdeutschland von 88 Punkte auf 93 Punkte. Das ifs Städtebauinstitut geht auch für die nächsten Jahre von einer relativ konstanten Preisentwicklung aus.

Die komplette Studie kann in vervielfältigter Form zum Preis von 30 € einschließlich Mehrwertsteuer, Porto und Verpackungskosten oder als PDF-Datei zum Preis von 20 € einschließlich Mehrwertsteuer beim ifs Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, Klingelhöferstr. 4 in 10785 Berlin, Telefon 030-59 00 91 60-0; Fax 030-59 00 91 60-5, E-Mail zentrale@ifs-staedtebauinstitut.debestellt werden.

Quelle: ifs Städtebauinstitut

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Antrag zur Abschreibung der Gebäudesanierung heute im Bundestag

Nun bekommt die Bundesregierung aus dem eigenen Lager Druck, das Vermittlungsverfahren zur Einführung der steuerlichen Abschreibung der Gebäudesanierung durchzuführen. Die Bundesregierung soll sich bei den Ländern für eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einsetzen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag, der an diesem Donnerstag (heute) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli nicht zugestimmt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei es jedoch notwendig, das Potenzial zur Energie- und Kohlendioxid-Einsparung durch Gebäudesanierung zu nutzen, schreiben die Koalitionsfraktionen. Dazu sollen neben dem Gebäudesanierungsprogramm die zusätzlichen steuerlichen Fördermaßnahmen dienen.

Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, setzt die Umstellung der bestehenden Systeme zur Erzeugung von Energie eine Steigerung der Energieeffizienz voraus. „Da ein Hauptteil des Primärenergiebedarfs auf den Gebäudebestand verwandt wird, liegt hier das größte Potenzial, welches durch private Investitionen gehoben werden kann“, heißt es in dem Antrag der beiden Fraktionen.

Quelle: Heute im Bundestag

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IVD berichtet über Beibehaltung der Umsatzsteuergrenze

Die Umsatzsteuergrenze soll dauerhaft bei 500.000 EURO liegen. Das ist eine gute Nachricht für alle Immobilienunternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 EURO im Jahr. Das berichtet der IVD in seinem Blog „Stimme des Immobilienmarktes“ unter Berufung auf den Bundestag. Damit können die Unternehmen weiterhin die Umsatzsteuer nach der „Ist“-Bezahlung und nicht nach der „Soll“-Bezahlung vornehmen. Die entsprechende Regelung soll heute im Bundestag beschlossen werden.

Ein von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird dazu beraten. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.

In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Umsatzsteuer entstehe grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden komme es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro könnten jedoch statt dieser „Soll-Versteuerung“ die „Ist-Versteuerung“ wählen. Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat.

Quelle: Bundestags-Newsletter

Sie haben Fragen zu steuerlichen Themen? Dann wenden Sie sich an die Steuerhotline des IVD per E-Mail. Weitere Infos unter www.ivd.net

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Fachtagung für Inhaber von Verwaltungsunternehmen

Das Fachreferat der Immobilienverwalter im Immobilienverband IVD lädt am 14.10.2011 zur Fachtagung für Inhaber von Verwaltungsunternehmen ein. Das Themenspektrum reicht von der geplanten Mietrechtsreform über die aktuelle Entwicklung im WEG bis zu den Fragen der Bewertung eines Verwaltungsunternehmens und die Prozessoptimierung im Verwaltungsbetrieb.

Das Programm und die Anmeldung erhalten Sie über die Webseite des IVD unter folgendem link:

http://ivd.net/der-bundesverband/themen-a-z/veranstaltungen/ivd-verwalterseminar.html

Freitag, 14. Oktober 2011

9.45 Uhr
Registrierung Ausgabe der Teilnehmerunterlagen

10.15 Uhr
Begrüßung
Harald Martin, Fachreferat IVD Verwalter
René Blume, Präsident FIABCI Deutschland

10.30 Uhr
Anstehende Mietrechtsreform – Auswirkungen für die Verwaltungen
RA Ricarda Breiholdt, Kanzlei Breiholdt & Voscherau, Hamburg

11.00 Uhr
Kaffeepause

11.30 Uhr
Was ist ein Verwaltungsunternehmen wert?
RA Ulrich Löhlein, IVD Servicecenter Immobilienverwalter, Berlin

12.15 Uhr
Erfahrungen bei Kauf-/Verkauf eines Verwaltungsunternehmens
Renate Bruns, Cordes & Bruns Immobilien, Bremen

13.00 Uhr
Mittagspause

14.00 Uhr
Aktuelle Rechtssprechung zum WEG
Dipl.-Volksw. Volker Bielefeld

14.45 Uhr
Absicherung des Verwaltungsbetriebes/VSH/Sachversicherung/Rechtsschutzversicherung/Elektronikversicherung 49 II WEG
Stefan Roth, Caninenberg & Schouten GmbH, Fulda

15.30 Uhr
Kaffeepause

16.00 Uhr
Urheberrechtsprobleme bei eigener Fernsehversorgung
Christian Müller, Wowikom GmbH, Mannheim

16.30 Uhr
Prozessoptimierung in der Verwaltung
Michael Schumacher, Liegenschaftsverwaltung GmbH, Nürnberg

ab 18.00 Uhr
gemütlicher Abend

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Wohnungsbauprognose bis 2025 – Ergebnisse auf Kreisebene veröffentlicht

Wieviele Wohnungen benötigen wir bis zum Jahr 2025? Verläuft die Entwicklung in allen Bundesländern und Kreisen gleichermaßen? Woher bekommt ein Immobilienmakler die Ergebnisse der Untersuchung?

Das BBSR (Bundesinstitut Bau-, Stadt- und Raumforschung) hat die Ergebnisse der Wohnungsbauprognose 2025 vollständig veröffentlicht.

Die Ergebnisse in Kurzform sind:

Bis zum Jahr 2025 werden jährlich 183.000 neu gebaute Wohnungen in Deutschland benötigt. Im Jahr 2010 wurde diese Zahl wieder einmal nicht erreicht. In den Jahren 2010 bis 2015 beträgt der Bedarf sogar 193.000 neu gebaute Wohnungen, in den beiden folgenden Perioden sinkt der Bedarf etwas, so dass über den gesamten Zeitraum ein Bedarf von 183.000 Einheiten pro Jahr errechnet worden ist.

Das BBSR untersucht nicht nur den generellen Neubaubedarf sondern auch die wesentlichen Einflussfaktoren. Dies ist zum einen die Anzahl der Haushalte. Bis zum Jahr 2025 wird nach der unteren Variante dieser Prognose die Zahld er Haushalte um 0,1 % sinken. Das sind 60.000 Hasuhalte weniger als im Jahr 2010. Allerdings wird für die alten Bundesländer mit einer Zunahme der Haushalte um 560.000 und in den neuen Bundesländern ein Rückgang der Haushalte um 620.000 erwartet. Daraus folgt die insgesamt marginal leichtere Tendez bei den Haushalten.

Auch die Wohnflächennachfrage wurde untersucht. Die Wohnflächennachfrage steigt im Zeitraum bis zum Jahr 2025. Dabei wird der größte Teil der Nachfrage von den Eigentümerhaushalten kommen (ein Zuwachs von 15 % Wohnflächennachfrage geht von dieser Nachfragergruppe aus). Die Wohnflächennachfrage bei Mieterhaushalten ist tendenziell rückläufig (0,5 % Rückgang je Jahr).

Die Eigentumsquote wird steigen, prognostiziert das BBSR. In den alten Bundesländern geht die Eigentumsquote auf 47 % und in den neuen Bundesländern auf 36 % herauf.

Ergebnisse für Kreise

Damit der Neubaubedarf, die Nachfrage nach Wohnraum, die Entwicklung beid er Wohnfläche und alle weiteren Angaben der Untersuchung für jeden einzelnen Immobilienmakler aussagefähig wird, empfiehlt sich die Anschaffung der Gesamtuntersuchung des BBSR. In dem Band sind die Ergebnisse für die Kreise und Regionen in Deutschland im Einzelnen aufgeschlüsselt. Der Band kostet 15,- € und kann beim BBSR unter der E-Mail-Adresse selbstverlag@bbsr.bund.de bestellt werden.

Hier ist der link zu der Zusammenfassung der Ergebnisse:

http://www.bbsr.bund.de/cln_032/nn_21272/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BerichteKompakt/2010/DL__1__2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_1_2010.pdf

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