DSGVO: Ist Anonymisierung auch Löschung von Daten?

Webinare DSGVO

Ob die Anonymisierung von personenbezogenen Daten ausreicht, wenn ein Kunde eines Unternehmens die Löschung der Daten verlangt, untersucht http://www.datenschutz.immobilien in einem aktuellen Beitrag.

Es geht um eine Entscheidung der österreichischen Aufsichtsbehörde. Ein Versicherungsunternehmen hatte Kundendaten nach der Aufforderung zur Löschung anonymisiert, so dass kein Personenbezug mehr herstellbar war.

Finden Sie den Beitrag unter diesem Link (bitte klicken). 

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Big DATA und Mustererkennung – ecfs Bankensymposium am 20. März 2019

Bildschirmfoto 2019-02-23 um 20.02.48

Am 20. März 2019 findet das Bankensymposium des European Center for Financial Services in Duisburg statt.

Fintechs, Insurtechs, Proptechs und Banken sind eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen.

Die Themen des ecfs Bankensymposiums 2019:

  • Sustainable/climate finance
  • Kultureller Wandel durch die Digitalisierung
  • Big Datat / Mustererkennung
  • Insurtechs
  • Fintech-Slam

Anmeldungen über das ecfs und diesen Link (bitte klicken). 

 

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DSGVO – Neue Vorträge/Webinare zum Datenschutz, DSGVO und Werbung

Webinare DSGVO

Webinare und Vorträge zur DSGVO und Datenschutz in der Werbung

Die neue DSGVO und der Datenschutz stellen alle Werbetreibenden vor Herausforderungen und werfen Fragen auf, die gelöst werden müssen. Dafür gibt es im September und Oktober verschiedene neue Vorträge und Webinare, weil gerade dieses Thema für alle Firmen wichtig ist.

Was geht noch im Marketing und in der Kundenansprache?

Das ist die Frage, die sich die Verantwortlichen und Inhaber der Firmen stellen, wenn es um Mailings, Kundenansprache, Leads, Customer Journey, Verteilaktionen und andere Werbeformen geht. Vor allem Bestandskunden aus Mailinglisten bereiten vielfach Sorge. Und diese Sorge ist berechtigt, denn vielfach dürfen diese Adressen nicht mehr verwendet werden, weil keine eindeutige Einwilligung zur Nutzfung der Adressen und Kontaktdaten vorliegt.

  • Was dürfen Firmen bei Mailings?
  • Ist etwas bei Verteilaktionen von Flyern usw. zu beachten?
  • Was ist bei E-Mail-Werbung neu und was ist richtig?
  • Wie gehen Firmen mit Bestandskunden unter Datenschutzgesichtspunkten richtig um?

Das sind die Fragen, die angesprochen werden.

Referent ist jeweils: Rechtsanwalt Sven R. Johns, Berlin.

Und das sind die Termine:

Bitte melden Sie sich zu den einzelnen Veranstaltungen über die Webseiten der Veranstalter an.

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Webinar Rechtsfragen Energieausweis

Wie gehen Immobilienfirmen richtig mit dem Energieausweis um? Dürfen sich Käufer und Verkäufer darauf einigen, dass kein Energieausweis vorgelegt wird und dies im Notarvertrag verankern?

Wie ist das mit den in den in diesem Jahr auslaufenden Energieausweisen? Diese und andere Rechtsfragen rund um den Energieausweis stehen in dem Webinar am Mittwoch, 27. Juni 2018 im Mittelpunkt.

Rechtsanwalt Sven Johns, Berlin, führt dieses Webinar für den IVD Nord und den IVD Berlin-Brandenburg durch. Während des Webinars können Fragen gestellt werden, so dass die teilnehmer auch ihre individuellen

Anmeldung zum Webinar

Hier geht es zur Anmeldung zu diesem Webinar:

https://app1.edoobox.com/lomi/Seminare/Seminar.ed.263794/?edref=lomi

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Heute: Vertiefungs-Webinar zur DSGVO

Am Mittwoch, 20.06.2018 um 10.00 Uhr startet das Vertiefungs-Webinar zur DSGVO, das Rechtsanwalt Sven R. Johns, http://www.datenschutz.immobilien, speziell für Immobilienfirmen hält und auf Fragen von Immobilienunternehmen eingeht.

datenschutz.immobilien

Rechtsanwalt Johns hat im Jahr 2018 eine Vielzahl an Webinaren und Schulungen für Immobilienfirmen zur Einführung der DSGVO gehalten. Die Webinare für Anbieter wie Immobilienscout24.de und Flowfact oder für Gruppen von maklerfirmen und Wohnungsunternehmen sowie die Veranstaltungen und Inhouse-Seminare im Auftrag des EBZ, Bochum, haben eine große Zahl von Immobilienfirmen durchlaufen, so dass schon viele praktische Fragen für diese Firmen geklärt werden konnten.

Anmeldung

Bitte nutzen Sie den folgenden Link, wenn Sie sich zu dem Webinar anmelden wollen.

https://www.edudip.com/lp/294334

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Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Wenn Sie sich fragen, was ein externer Datenschutzbeauftragter für ihr Unternehmen leisten kann, dann schauen Sie doch einmal in diesen Katalog, den die Experten von datenschutz.immobilien bereit gestellt haben.

Leistungsübersicht

Erstellung einer Bestandsaufnahme mit der Überprüfung des Status beim Datenschutz in den einzelnen Unternehmen
Überprüfung der Prozesse im Unternehmen auf datenschutzrelevante Sachverhalte
Prüfung der Webseite
Prüfung der Abläufe im Unternehmen
Prüfung des Verzeichnisses der Verfahrenstätigkeiten, soweit vorhanden und ggfls. Empfehlungen für die Ergänzung oder Aktualisierung
Prüfung des Datenschutzmanagements und des Löschungskonzeptes, Hinweise zu spezifischen Löschfristen und vor allem zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, damit nicht Daten zu einem Zeitpunkt gelöscht werden, zu dem diese gesetzlich noch aufbewahrt werden müssen
Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung im Unternehmen
Beratung über erforderliche Maßnahmen und Ergänzung bestehender Maßnahmen
Ermittlung des möglichen Schulungsbedarfs für Mitarbeiter und Geschäftsleitung, Empfehlungen für die Verpflichtung auf Vertraulichkeit in den Unternehmen
Hinweise an die Geschäftsleitung zur datenschutzkonformen Aufstellung des Unternehmens
laufender Ansprechpartner und Berater für den Datenschutz im Unternehmen
Ansprechpartner für Beschwerden von Kunden und Bearbeitung der Anfragen und Beschwerden
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Bearbeitung von Anfragen der Aufsichtsbehörden
Nennung als externer Datenschutzbeauftragter des Unternehmens auf der Webseite, in der Datenschutzerklärung
Laufende Hinweise auf Neuerungen und Anpassung von Prozessen
Datenschutzfolgeabschätzung bei neuen Maßnahmen im Unternehmen, Prüfung von Vorgängen, die einer Datenschutzfolgeabschätzung unterliegen

Zudem hält der externe Datenschutzbeauftragte das Wissen rund um den Datenschutz in den unternehmen laufend und aktuell und steht als Ansprechpartner für die wichtigsten fragen, vor allem bei Anfragen von Dritten zur Verfügung.

Mehr dazu auf der Webseite von http://www.datenschutz.immobiien

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Vertiefungs-Webinar zur DSGVO für Immobilienfirmen

Die DSGVO betrifft alle Immobilienfirmen. Ihre Fragen zur Umsetzung der Anforderungen im Datenschutz beantworten wir direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO in diesem Webinar, das am kommenden Mittwoch, 20.06.2018, stattfindet.

Angebot für alle, die schon Vorkenntnisse haben

Wir gehen davon aus, dass Sie Grundkenntnisse in der DSGVO und im neuen Datenschutzrecht haben, wenn Sie dieses Webinar buchen und belegen. Heute geht es um die Fragen der praktischen Anwendung, die auch aus dem Teilnehmerkreis kommen können.

Es geht auch um die Ergänzung der Immobilienverträge. Welche Informationspflichten bestehen ab sofort? Wie muss das Verarbeitungsverzeichnis angelegt werden? Welche Anpassungen sind in unseren Verträgen erforderlich? Wie sieht eine wirksame Einwilligung aus? Was sollen wir mit unserem bisherigen E-Mail-Newsletter-Verteiler machen?

Anmeldung zum Webinar

Bitte melden Sie sich unter diesem Link an:

https://www.edudip.com/lp/294334

Und wenn Sie weitere Fragen rund um die DSGVO haben, wenden Sie sich gern an die Experten von https://www.datenschutz.immobilien

 

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Datenschutz.immobilien

datenschutz.immobilien

Wie handhaben Sie es mit der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Immobilienbüro?

  • Fertig, alles ist durch?
  • Angefangen, brauche aber noch etwas Zeit
  • DSGVO? Was soll ich damit anfagen? Das wird auch wieder weggeben

Die verschiedensten Aussagen kursieren unter Immobilienfirmen, wenn um die neue DSGVO geht. Die Experten von datenschutz.immobilien haben viele Firmen bei der Einführung der neuen Datenschutzstandards beraten. Es wurden Verarbeitungsverzeichnisse erstellt, Datenschutzerklärungen geprüft und neu geschrieben, Löschkonzepte erarbeitet, Vertraulichkeitsvereinbarungen für Mitarbeiter formuliert und Meldungen als Datenschutzbeauftragter vorgenommen.

Unbedingt den Datenschutzbeauftragten bei den Aufsichtsbehörden anmelden

Am wichtigsten ist es, dass die von außen erkennbaren Anforderungen zügig umgesetzt werden. Das ist die wichtigste Aufgabe, die datenschutz.immobilien für seine Kunden umsetzt. Dazu zählt auch die Meldung als Datenschutzbeauftragter bei den Firmen, die von Gesetzes wegen eines solchen einsetzen müssen. Immerhin kann von den Aufsichtsbehörden ganz genau erkannt werden, wann diese Bestellung dort eingegangen und angezeigt worden ist. Hier sollten Immobilienfirmen nicht länger zögern. Die Meldeformulare sind bei den meisten Landesaufsichtsbehörden online gestellt. Und der externe Datenschutzbeauftragte kann für seine Kunden diese Meldung übernehmen.

Aufsichtsbehörden und Meldung

Die Beauftragten für den Datenschutz in den Bundesländern sind die Aufsichtsbehörden und nehmen die Meldungen für die benannten Datenschutzbeauftragten entgegen. Gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO müssen die Verantwortlichen die Daten der benannten Datenschutzbeauftragten veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde melden.

Die nicht erfolgte Meldung wird von den Aufsichtsbehörden als Bußgeldtatbestand gewertet, so dass Handlungsbedarf gegeben ist.

Externer Datenschutzbeauftragter

Sollen wir einen betrieblichen oder einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen? Dazu der wichtige Hinweis, dass die betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Benennung über die erforderliche Sachkunde verfügen müssen. Deshalb kann es der richtige Weg für die Unternehmen sein, einen externen Datenschutzbeauftragten sofort einzusetzen und später zu überlegen, ob diese Funktion auch durch einen Mitarbeiter im Unternehmen ersetzt werden kann. Dies kann auch mit dem externen Datenschutzbeauftragten diskutiert werden und dieser kann wertvolle Hilfestellungen geben.

Zudem können Unternehmen einen für den Datenschutz zuständigen Mitarbeiter benennen, der nicht als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen fungiert, der aber zuständig ist für alle Fragen des Datenschutzes im Unternehmen und zugleich erster Ansprechpartner für den externen Datenschutzbeauftragten ist.

Expertenrat zum Datenschutz

Woher soll das Fachwissen zum Datenschutz in den Unternehmen aktuell kommen? Die DSGVO ist neu in Kraft getreten. Das Bundesdatenschutzgesetz ist neu gefasst worden. Die komplexe Materie muss erst gelernt werden.

Unter http://www.datenschutz.immobilien geben die Experten weitere Ratschläge, was jetzt unbedingt zu beachten ist in den Immobilienfirmen. Ein Vertrag für die Bestellung als Datenschutzbeauftragter wird von dort zur Verfügung gestellt, damit keine weitere Zeit bis zur Anmeldung bei den Aufsichtsbehörden vergeht.

Tipp: Jetzt den Datenschutzbeauftragten benennen!

 

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Neu: Ratgeber Immobilienkauf in Kroatien

Wer in Kroatien eine Immobilie kaufen will, fragt sich, wie das abläuft. Ferienimmobilien sollen auch dort eine Rendite erwirtschaften. Das erfordert Sicherheit. Wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen? Gibt es ein Grundbuch? Woher weiß ich, ob für ein Appartement ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wird? Welche Genehmigungen muss ein Bau in Kroatien haben, damit dieser als legal eingestuft wird? Darum geht es in dem neuen Ratgeber, der als e-Book erschienen ist. Wir haben den Ratgeber auf das Jahr 2016 aktualisiert. Weiterlesen

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Neue Erbschaftssteuer geplant – Was ändert sich bei Immobilien?

Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für die Erbschaftssteuer geeinigt. Die neuen Vorschriften sollen zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Was ändert sich bei Immobilien?

Lesen Sie mehr unter diesem Link auf der Webseite von Victor Investment. 

Provision für Makler wird neu geregelt

Erbschafts-steuer bei Immobilien

 

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