Neue Berufszulassung für Makler und Verwalter

Der Gesetzentwurf für die neuen Berufszulassungsregeln von Immobilienmaklern und Verwaltern liegt vor. Da passt es gut, dass gleich eine Pressemitteilung zu dem Entwurf erschienen ist, die im Blog Ratgeber Immobilienmakler in Auszügen wiedergegeben wird. Für alle Makler und Verwalter geht es darum, was zukünftig an Anforderungen gestellt wird.

 
Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler
In § 34 c GewO sollen entsprechende Zugangsvoraussetzungen erlassen werden. Achtung: Diese betreffen bislang die Immobilienmakler und WEG-Verwalter und nicht die Mietverwalter. Ob das so bleiben wird, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen.
Der DDIV teilt mit, dass die Detailregelungen in der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) verankert werden.
Inkrafttreten schon zum 1.1.2016?
Davon geht der Verband jedenfalls aus. Auch interessant: Nach einer Übergangsphase von neun Monaten, sollen gewerbliche Verwalter und Makler sechs Monate Zeit, sich von einer IHK-Sachkundeprüfung befreien zu lassen.
 
Sachkunde und Versicherungsschutz
 
Was sieht das neue Gesetz vor? Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung müssen vorgelegt werden, bevor die Gewerbeerlaubnis erteilt wird. Die Regelung ist ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter fallen nicht darunter.
 
Das teilt der Verband DDIV dazu mit:
„Beschäftigt ein gewerblicher WEG-Verwalter zusätzliches Personal, haftet er dafür und ist verpflichtet, die Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen Mitarbeiter aktiv zu prüfen, die an der Verwaltertätigkeit mitwirken, z.B. durch die Erstellung von Abrechnungen sowie die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen. Als angemessene Qualifikation können auch Abschlüsse, Zertifikate und Schulungen privater Bildungsträger und Akademien gelten. Darauf hatte der DDIV in der Vergangenheit mehrfach gedrängt. Auch die Einführung einer „Alten-Hasen-Regelung“ ist geplant. Danach wären WEG-Verwalter, die seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen selbständig tätig sind, von einer Sachkundeprüfung ausgenommen. Analoge Zulassungsvoraussetzungen sollen künftig auch für den Immobilienmakler gelten.“
Reaktionen
Was denken Sie zur Einfühung eines Sachkundenachweises für alle Makler und die WEG-Verwalter? Soll es zusätzlich eine Weiterbildungspflicht geben? Was wünschen Sie sich zur Alte-Hasen-Regelung?

Quelle: www.ddiv.de

 

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2 Kommentare

Eingeordnet unter Existenzgründung Immobilienmakler, Fortbildung Immobilienwirtschaft

2 Antworten zu “Neue Berufszulassung für Makler und Verwalter

  1. Die Diskussionen zu dem Referentenentwurf gehen in die richtige Richtung. Auf Facebook werden in den großen Gruppen der Immobilienmakler diskutiert: Alte-Hasen-Regelung – Wie muss der Sachkundenachweis erfolgen? – Welche Schulungen sind dafür erforderlich? – Müssen zertifizierte Makler (DIN EN 15733) eine neue Sachkundeprüfung ablegen?

  2. Was denken Sie zu dem Referentenentwurf? Ich freue mich über eine lebhafte Diskussion zum Sachkundenachweis, Versicherungspflicht, Alte-Hasen-Regelung usw.

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