Archiv der Kategorie: Immobilienrecht

Neu: Ratgeber Immobilienkauf in Kroatien

Wer in Kroatien eine Immobilie kaufen will, fragt sich, wie das abläuft. Ferienimmobilien sollen auch dort eine Rendite erwirtschaften. Das erfordert Sicherheit. Wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen? Gibt es ein Grundbuch? Woher weiß ich, ob für ein Appartement ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wird? Welche Genehmigungen muss ein Bau in Kroatien haben, damit dieser als legal eingestuft wird? Darum geht es in dem neuen Ratgeber, der als e-Book erschienen ist. Wir haben den Ratgeber auf das Jahr 2016 aktualisiert. Weiterlesen

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Widerrufsrecht für Makler und Verwalter

e-Book Widerruf Maklervertrag JohnsJetzt NEU: 3. Auflage mit 67 Fällen

Das e-Book zum Widerrufsrecht ist gerade frisch aktualisiert worden. Es enthält jetzt auch alle wichtigen Hinweise für Haus- und Immobilienverwalter, die vom Widerrufsrecht betroffen sind. Für Immobilienmakler ist es ohnehin zum Standardwerk für das Widerrufsrecht geworden.
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Provisionsverweigerer und Widerrufsrecht – Ihre Erfahrungen?

e-Book Widerrufsrecht Maklerverträge JohnsE-Book für Immobilienmakler

Durch das neue Widerrufsrecht steigen die Möglichkeiten für Provisionsverweigerer, dass diese die Provisionspflicht umgehen. Schwierige Zeiten für Immobilienmakler. Viele Makler halten den „guten Draht“ zum Kunden nach wie vor für den besten Schutz vor dem Widerruf. Aber wird das auch 54 Wochen bis nach dem Abschluss des Maklervertrages halten?  Und Ihre Fragen zum Widerrufsrecht? Alle schon beantwortet? Weiterlesen

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E-Book zum Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Widerruf Maklerverträge e-Book JohnsDas neue e-Book zum Widerrufsrecht bei Maklerverträgen ist im Gevestor Verlag erschienen. (Autor: Rechtsanwalt Sven R. Johns, Kanzlei MOSLER + PARTNER RECHTSANWÄLTE, München/Berlin – www.mosler-partner.com).

In 39 Fällen wird die aktuelle Rechtslage mit vielen Details aus der Maklerpraxis erläutert.  Es kommen quasi täglich neue Fragen zum Widerrufsrecht bei Maklerverträgen hinzu. Auch diese neuen Fälle werden gesammelt und kommen dann in die zweite Auflage hinein. Der Gevestor Verlag sichert allen Käufern zu, dass sie diesen Nachtrag im Anschluss an den Kauf des e-Books kostenlos erhalten.

Bitte verpassen Sie auch nicht die Webinare, die für alle Käufer des e-Books gehalten werden. in den Webinaren werden die gezielten Fragen der Leser noch einmal ausführlich behandelt.

Kleine Übersicht zu den Fällen, die ich in dem e-Book behandelt habe:

– Steuerberater als Kunde – gewerblich oder Verbraucher – worauf kommt es an?

– Kunde will, dass Makler sofort tätig wird – wie geht der Makler am besten vor?

– Was müssen Mitarbeiter im Maklerbüro beachten? Wie sichern Immobilienmakler als Arbeitgeber den reibungslosen Ablauf im Büro?

– Ergänzung des Vertrages mit freien Mitarbeitern

– Wie der (schriftliche) Maklervertrag jetzt in jedem Fall ergänzt werden muss

– Heilt die Maklerklausel alles?

Sie haben sicher viele weitere Fragen. Das e-Book versucht, diese alle zu beantworten. Und wenn etwas fehlt, bitte eine Nachricht und am Webinar teilnehmen.

Hier finden Sie den link zur Bestellung des e-Books:

https://www.gevestor-shop.de/IMB-Widerrufsrecht-Makler-AZ-LP/

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11x EnEV – Beitrag auf Schwaebisch-Hall.de

11x EnEV Johns, MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE

Auf der Webseite der Bausparkasse Schwäbisch-Hall unter http://www.schwaebisch-hall.de findet sich eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen der EnEV 2014.

 

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Wenn die Provision wieder flöten geht

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Das ist kein Bestellerprinzip – der neue Gesetzentwurf zur Maklerprovision

MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE München/Berlin, Büro Berlin

MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE München/Berlin, Büro Berlin

Das wird kein Bestellerprinzip im neuen Maklerrecht!!

Das Motto: „Wer bestellt, der bezahlt“ scheint auslegungsfähig zu sein. Juristen halten diesen Satz zwar für eindeutig, dennoch hat die Bundesregierung etwas anderes vor.

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Kommt 2014 ein neues Maklerrecht?

Seien wir ehrlich. Der Koalitionsvertrag der großen Koalition ist doch schon wieder in Vergessenheit geraten, oder? Wen schert heute noch, was die Politiker im November letzten Jahres verhandelt haben. Denken Sie auch so? Vielleicht sollten Sie Ihre Position noch einmal überdenken. Denn:
Wenn Sie den Koalitionsvertrag genau lesen, dann steht darin ein ganz neues Maklerrecht.

Die Abkehr von dem Makler als dem ehrlichen Mittler

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So geht Wohnungsübergabe – Checkliste

iphone 07.August 2013 137Mit der Wohnungsübergabe endet das Mietverhältnis. Für viele Mieter und Vermieter ist die Wohnungsübergabe ein ungeliebter Termin. Dabei werden mit der Wohnungsübergabe wichtige Fristen in Gang gesetzt und Ansprüche gesichert. Was bedeutet die Wohnungsübergabe für Vermieter und für Mieter?

Für Vermieter:

– Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben?
– Reparaturen ausführen lassen, die Mieter zu vertreten hat
– Mietvertrag ordnungsgemäß beenden
– Eigentum (Mietwohnung) in ordnungsgemäßem Zustand zurückbenommen
– Frist für Schadensersatzansprüche (6 Monate) beginnt

 

Für Mieter:

– Wohnung übergeben zur Beendigung Mietvertrag

– Keine überzogenen Anspräche an Zustand und Reparaturen

– Abrechnung Kaution nach Wohnungsübergabe

– Frist für Vermieter wg. Ansprüchen aus Mietvertrag beginnt

 

Checkliste

Damit Sie bei der Wohnungsübergabe nichts vergessen, gibt es auf der Webseite von www.umzug-und-umziehen.de eine sehr ausführliche Checkliste für die Wohnungsübergabe.

http://www.umzug-und-umziehen.de/checkliste-wohnungsubergabe/

 

 

 

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Was steht im neuen Mietrecht?

Die Kanzlei MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE hat auf ihrer Facebookseite eine übersichtliche Zusammenstellung mit Kurzkommentierung zum neuen Mietrecht veröffentlicht:

Der Bundestag hat das neue Mietrecht verabschiedet. Wir rechnen damit, dass das Mietrecht zum 1. April 2013 in Kraft treten wird.

In letzter Minute hat der Bundestag noch eine Regelung zur Senkung der Kappungsgrenze aufgenommen. Bundesländer können dann per Verordnung die Grenze für Mieterhöhungen binnen drei Jahren auf 15 % anstatt 20 % festlegen.

Verspätete Kautionszahlung

Sehr sinnvoll ist die neue Vorschrift des § 569 Abs. 2a BGB, dass die verspätete Kautionszahlung in Zukunft wie eine verspätete Mietzahlung gewertet wird. Der Vermieter kann also das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei Raten der Kaution in Verzug ist. Richtig gut gelungen ist auch die Einfühung der gesetzlichen Definition der energetischen Modernisierung in § 555 b Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil hier endlich klar gestellt wird, was damit gemeint ist. Wir sehen den Ausschluss der Mietminderung während der energetischen Modernisierung als praktisch nicht die beste Regelung an (§ 536 abs. 1a BGB). Dafür sind wir der festen Auffassung, dass die Erleichterungen bei der Modernisierungsankündigung zu einer Entlastung der Gerichte führen werden.

Contracting
Neu im BGB ist auch die Möglichkeit der Umstellung der Wärmelieferung auf das Contracting. Hier wird jetzt endlich Rechtssicherheit hergestellt, so dass Vermieter im laufenden Mietverhältnis einen Contracting-Vertrag abschließen können, wenn die Umstellung kostenneutral für den Mieter ist.
Schließlich die Einmietbetrüger:
Die neue Vorschrift der Sicherungsanordnung in Verbindung mit der Räumungsverfügung wird für Vermieter und ihre Anwälte eine besondere Bedeutung haben. Im Räumungsprozess kann damit verhindert werden, dass weiterhin Mietschulden für die Dauer des Prozesses auflaufen. Ob die einstweilige Verfügung gegen den Untermieter wirklich eine praktische Relevanz erlangt, bleibt abzuwarten. Wir sind in diesem Punkt eher skeptisch. Die jetzt im Gesetz verankerte sog. Berliner Räumung hat für Vermieter den Vorteil, dass nicht der hohe Kostenvorschuss für Räumung und Einlagerung der Sachen des Mieters an den Gerichtsvollzieher zu bezahlen sind.
Fazit:
Die Regelungen zur Förderung der energetischen Modernisierung im Mietrecht sind hilfreich. Das Contracting kann durch die gesetzliche Verankerung einen Schub bekommen. Bei den Einmietbetrügern bringt das neue Mietrecht im Detail Verbesserungen. Wirklichen Schutz vor Mietnomaden und den wirtschaftlichen Schäden für Vermieter gibt es so jedoch nicht.

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