Das neue Maklerrecht, das von der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist, sieht die Abschaffung der Maklerprovision für Mieter bei der Vermietung vor.
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Das neue Maklerrecht, das von der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist, sieht die Abschaffung der Maklerprovision für Mieter bei der Vermietung vor.
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Eingeordnet unter Fortbildung Immobilienwirtschaft, Immobilienrecht, Maklerrecht, Praxis-Tipp
Der Entwurf zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist in aller „Makler-Munde.“
Dabei gibt es doch eine ganz einfache Lösung und nur eine kleine Korrektur an dem Gesetzentwurf ist erforderlich.
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Das wird kein Bestellerprinzip im neuen Maklerrecht!!
Das Motto: „Wer bestellt, der bezahlt“ scheint auslegungsfähig zu sein. Juristen halten diesen Satz zwar für eindeutig, dennoch hat die Bundesregierung etwas anderes vor.
Eingeordnet unter Immobilienrecht, Maklerrecht
Seien wir ehrlich. Der Koalitionsvertrag der großen Koalition ist doch schon wieder in Vergessenheit geraten, oder? Wen schert heute noch, was die Politiker im November letzten Jahres verhandelt haben. Denken Sie auch so? Vielleicht sollten Sie Ihre Position noch einmal überdenken. Denn:
Wenn Sie den Koalitionsvertrag genau lesen, dann steht darin ein ganz neues Maklerrecht.
Die Abkehr von dem Makler als dem ehrlichen Mittler
Eingeordnet unter Immobilienpolitik, Immobilienrecht, Maklerrecht, Verbraucherschutz
Der aktuelle Fall des Ombudsmanns Immobilien:
Immobilienmakler sind verpflichtet, Kaufangebote von Dritten an ihre Kunden weiterzuleiten. Das gilt auch für höhere Kaufangebote, die von weiteren Interessenten im Verlauf von Verkaufsverhandlungen abgegeben werden. Dies stellte auch der Ombudsmann Immobilien im IVD in seiner aktuellen Entscheidung noch einmal klar. „Interessenten können nicht erwarten, dass Immobilienmakler ihren Kunden bessere Angebote verschweigen“, erklärt Dr. Peter Breiholdt, Rechtsanwalt aus Hamburg, der seit zwei Jahren das Amt des Ombudsmannes innehat. „Der Makler würde sich in einem solchen Falle Schadensersatzansprüchen des Eigentümers aussetzen.“
Im vorliegenden Fall wurde ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein bei der Ombudsstelle vorstellig, das sich für ein zu einem bestimmten Kaufpreis angebotenes Grundstück interessiert hatte. „Da das Angebot des Ehepaares unter den abgegebenen das niedrigste war, sprach der IVD-Makler die Empfehlung aus, dieses nachzubessern“, berichtet Dr. Breiholdt. Nach einem Gespräch mit ihrer Bank teilten die Eheleute dem Immobilienmakler mit, dass sie das Grundstück zu dem abgegebenen Angebot gerne erwerben würden. Dieser wiederum hatte in der Zwischenzeit den Verkäufer über alle abgegebenen Angebote unterrichtet, worauf sich der Verkäufer für einen anderen Interessenten entschieden hatte.
Das Ehepaar warf nun dem Immobilienmakler vor, dieser habe zu einem unzulässigen Bieterverfahren aufgerufen. Diesen Vorwurf konnte der Ombudsmann Immobilien jedoch nicht bestätigen. „Es handelte sich hier nicht um einen Aufruf zum Bieterverfahren. Der Immobilienmakler ist lediglich seiner Verpflichtung nachgekommen, seinen Kunden über höhere Kaufangebote zu informieren, so dass dieser sich auf Basis aller abgegebenen Angebote für einen Interessenten entscheiden kann“, erläutert Dr. Breiholdt seine Entscheidung. Es sei zwar verständlich, dass das Ehepaar enttäuscht gewesen sei, den Zuschlag nicht erhalten zu haben. Dennoch könne in diesem Fall nicht dem Makler die Schuld gegeben werden. Dieser habe schließlich nur seine ihm nach der Rechtsprechung obliegenden Verpflichtungen gegenüber seinem Kunden wahrgenommen.
Quelle: Pressemitteilung unter http://www.ivd.net
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Die Wettbewerbsfähigkeit von Immobilienmaklern in Europa ist immer noch eingeschränkt. Grund sind die EU Vorschriften, die in regulierte und unregulierte Berufe in den Ländern unterscheiden. In Deutschland gilt der Beruf der Immobilienmakler im Sinn der EU-Vorschriften als unreguliert.
Es ist daher eine wichtige Aufgabe des Berufsverbandes IVD, für die deutschen Immobilienmakler eine bessere Verankerung in den EU-Vorschriften zu erreichen. In der Anhörung, die dazu am 29. Oktober 2010 in Brüssel stattgefunden hat, haben IVD, CEI und CEPI diesen Standpunkt noch einmal vorgetragen. Bereits im März 2010 wurde in einer umfangreichen Stellungnahme des Europaverbandes CEI auf diesen umstand hingewisen. Gerade nach der Standardisierung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern in Europa durch die gemeinsame Norm EN 15733 ist es an der Zeit, dass die EU den nächsten Schritt macht und diejenigen Immobilienmakler, die sich dieser Norm durch eine Zertifizierung unterwerfen, auch als regulierten Beruf einzustufen.
Damit würde die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit von Immobilienmaklern in Europa deutlich verbessert werden. In der Anhörung wurde erklärt, dass Ende 2010 ein Arbeitsdpapier vorliege, das bis 2011 in einer Studie belegt werde. Im Jahr 2012 wird das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Für europäische Verhältnisse ist das ein überschaubarer Zeitraum.
Eingeordnet unter DIN 15733 für Immobilienmakler, Maklerrecht