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Europa und die Immobilienkredite in Deutschland

„Für die Immobilienwirtschaft in Deutschland ist die Verfügbarkeit von Finanzierungen elementar. Manche der geplanten neuen Eigenkapital-Regelungen für die Banken werden aber das Kreditangebot insbesondere für die Wohnungswirtschaft verknappen und verteuern.“ So kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD die aktuell in der Diskussion befindlichen neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken („Basel III“).

Angesichts der Finanzmarktkrise arbeiten Politik und Bankenaufsicht weltweit an einer verbesserten Regulierung des Bankensystems. Dass diese heikle Aufgabe wichtig und richtig ist, bezweifelt auch die BSI nicht, weist aber auf einen Zielkonflikt hin: Zum einen sollten Banken Risiken zurückfahren und ein wirksameres Risikomanagement betreiben, zum anderen soll die Realwirtschaft auch künftig ausreichend mit Krediten versorgt bleiben.

Diese Kreditversorgung werde jedoch durch die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und die geplante Einführung einer neuen Verschuldungsobergrenze für Banken gefährdet. Da diese so genannte Leverage Ratio auf das Nominalvolumen der Darlehen abstelle, werde sie unter anderem das großvolumige, aber kreditrisikoarme und solide Immobilienfinanzierungsgeschäft der Banken treffen.

„Darlehen, die mit einer Immobilie besichert werden, sind besonders sicher. Das wird von den bisherigen Eigenkapital-Regeln für Banken ja auch anerkannt. Es ist widersinnig, dass diese Privilegierung durch die Leverage Ratio jetzt wieder ausgehebelt werden soll. Basel sollte die Vergabe besonders sicherer Darlehen durch die Banken künftig jedenfalls nicht teurer machen als derzeit“, so Kießling.

Die Immobilienwirtschaft, die sich in der Wirtschaftskrise als Stabilisator bewährt habe, sei strukturbedingt mehr als andere Branchen auf hohe Fremdfinanzierung angewiesen. „Kredite zu verknappen heißt, Investitionen zu gefährden und den Aufschwung zu bremsen“, warnt der BSI-Vorsitzende.

Quelle: http://www.bsi-web.de, Pressemitteilung

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Eingeordnet unter Finanzierung

Was die Branche vom neuen Mietrecht erwarten kann

Positives Echo hat der Gesetzentwurf zum Mietrecht in der Immobilienwirtschaft ausgelöst. Die Forderungen der Branche sind weitgehend erfüllt. Das sagt auch die BSI in ihrer Pressemitteilung. „Der kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts wird von der Immobilienwirtschaft begrüßt. „Wir sehen den Auftrag eines sozial ausgewogenen Reformvorschlages als erfüllt an. Die Verbesserung der Position des Vermieters erfolgt mit Augenmaß und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Mieter“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Anpassung Mietrecht erforderlich

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung, deren zentraler Bestandteil die Steigerung der Energieeffizienz des Wohnungsbestandes und der Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien ist, erfordern nach Ansicht der immobilienwirtschaftlichen Verbände Anpassungen im Mietrecht. Dazu zählt die Ausweitung der Definition der energetischen Modernisierung, die in dem neuen § 555 b BGB geregelt ist und unter anderem nun auch die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien umfassen soll.

Durchführung der Sanierung erleichtern

„Ganz wichtig ist uns die Frage der Durchführung der Maßnahmen. Hier geht das geplante Mietrecht einen neuen Weg“, ergänzt Dr. Andreas Mattner, Vorsitzender des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Während der Durchführung der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten energetischen Modernisierungsbegriff dulden müssen (§ 555 d BGB). Dauert die Modernisierung weniger als drei Monate, soll die Minderung der Miete ausgeschlossen werden (§ 536 BGB). „Wir halten diese Regelung für sozial ausgewogen. Der Mieter profitiert nach der energetischen Modernisierung von der Energieeinsparung in der Wohnung, indem er niedrigere Nebenkosten bezahlt. Für den Vermieter werden die Durchführung der Arbeiten und die Kostenkalkulation aber deutlich erleichtert“, erklärt Walter Rasch, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Die Forderungen der Immobilienwirtschaft für die Durchführung der energetischen Modernisierung seien mit diesem Entwurf weitgehend erfüllt. „Als sehr gelungen betrachten wir die Aussage des Gesetzentwurfs, dass die energetische Modernisierung vom Mieter grundsätzlich zu dulden ist. Dieses Signal hat die Politik bislang nicht gegeben. Hiermit kommt der politische Wille zum Ausdruck, die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes zu forcieren“, fügt Kießling hinzu.

Härtefallklausel

Sehr positiv bewerten die immobilienwirtschaftlichen Verbände, dass die finanzielle Überforderung eines einzelnen Mieters nicht mehr die Gesamtmaßnahme blockieren kann, sondern dieser Härtefall erst bei der ihn treffenden Modernisierungsumlage berücksichtigt werden soll, und dass die Geltendmachung eines Härtefalls bei der Durchführung der energetischen Modernisierung nun erstmals in einer bestimmten Frist erfolgen muss (§ 555 d Abs. 3 BGB). „Die damit erreichte Klarheit entspricht einer langjährigen Forderung der Immobilienwirtschaft und schafft mehr Rechtssicherheit bei der energetischen Modernisierung“, fasst Kießling diese Neuregelung zusammen. Allerdings lasse die konkrete Formulierung der Härtefallklausel zu wünschen übrig. „Wir erwarten aufgrund der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe viele Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht landen werden, wenn es um die Auslegung der Härtefallklausel geht.“

Einmietbetrüger

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts sieht auch eine Verbesserung der Möglichkeit der Räumung von Wohnungen bei Einmietbetrügern (Mietnomaden) vor. Professionelle Vermieter von Wohnungen seien vom Mietnomadentum zwar nicht so stark betroffen wie private Vermieter. Die jetzt vorgesehene Möglichkeit der so genannten Berliner Räumung, das heißt der schnelleren Räumung von Wohnungen bei unberechtigter Nutzung durch Untermieter, und die neue Hinterlegungsanordnung (§ 302 a ZPO) seien jedoch generell geeignet, die Lasten der Vermieter im Fall von Einmietbetrug zu verringern. Kießling: „Einmietbetrüger dürfen nicht vom Gesetz geschützt werden. Das stellt dieser Gesetzentwurf nun deutlicher heraus.“

Contracting

Kritisch sieht die Immobilienwirtschaft, dass die geplante Regelung des Energie-Contracting im Mietrecht generell gelten soll und damit die bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehenden, unkomplizierten Möglichkeiten der Umstellung auf Wärmelieferung abgeschafft werden. Axel Gedaschko, Präsident des GdW, erklärt: „Damit würde die Bundesregierung ein Modell beenden, mit dem bereits heute große Energieeffizienzressourcen durch Contracting erschlossen werden.“

Quelle: Pressemitteilung der BSI, http://www.bsi-web.de

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Gesetze zur Energie-Effizienz müssten zusammengeführt werden

Die BSI hat sich mit den heute bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Steigerung der Energie-Effizienz auseinandergesetzt. Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen müssten zusammengeführt werden. Damit ließe sich ein Wirrwar auf diesem Sektor verhindern. IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling, der aktuell auch der BSI vorsteht, kommentiert den Vorschlag der BSI:

Die mittlerweile nicht mehr überschaubare Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude, die zudem je nach Eigentümer oder Nutzer der Gebäude unterschiedlich ausgestaltet sind, muss konsolidiert und zusammengeführt werden. So lautete die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung anlässlich der Beratung des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) im Rahmen der Bundesratssitzung am 26. November 2010.

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) schließt sich diesem Vorstoß an. „Die Regelungen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sind tatsächlich nicht mehr überschaubar und der Sache des Klimaschutzes in keiner Weise dienlich“, kommentierte Jens-Ulrich Kießling, BSI-Vorsitzender und Präsident des Immobilienverbandes IVD, die Empfehlung des Bundesrates. „Insbesondere ist durch das Nebeneinander von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz derzeit ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Weg zur Erfüllung beider Vorschriften nicht ohne weiteres erkennbar.“

Die BSI fordert daher, im Zuge der Anpassung der Energie-einsparverordnung (EnEV) an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) an den Einsatz Erneuerbarer Energien in Neubauten in die EnEV zu integrieren. Dabei müsse auch die laufende Evaluierung der EnEV 2009 berücksichtigt werden.

„Nachdem die Bundesländer die Unübersichtlichkeit des Energie-fachrechtes gerügt haben, wäre es konsequent, wenn sie selbst im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf Einzel-regulierungen verzichten würden“, forderte Kießling. „Der sich auf Länderebene abzeichnende politische Wettbewerb um die höchste Klimaschutz-Anforderung im Gebäudebereich ist kontraproduktiv. So lassen sich energiesparende Maßnahmen in der Breite nicht umsetzen. Die angestrebte Erhöhung der Sanierungsquote bleibt dabei auf der Strecke.“ Das Energiekonzept 2050 der Bundesregierung müsse von den Ländern in seiner Leitbildfunktion akzeptiert werden.

Die BSI regt gleichzeitig an, auch die Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in eine Hand zu geben und die Förderung erneuerbarer Energien in die KfW-Förderprogramme zu integrieren. Voraussetzung sei eine bedarfsgerechte Verstetigung der zur Verfügung gestellten Mittel.

Quelle: www.bsi-web.de

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Zukunft der Immobilienfinanzierung – Basel III gefährdet Hypothekendarlehen

Basel III zieht am Horizont herauf. Die immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbände müssen sich schon heute mit dieser Neuerung auseinandersetzen, die erst in einigen Jahren greifen wird. Es geht um die Zukunft der Immobilienfinanzierung. Nach Ansicht der BSI (Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft) droht eine Veränderung der Finanzierungslandschaft.
Die Pressemitteilung der BSI:
„Für die Immobilienwirtschaft in Deutschland ist die Verfügbarkeit von Finanzierungen elementar. Manche der geplanten neuen Eigenkapital-Regelungen für die Banken werden aber das Kreditangebot insbesondere für die Wohnungswirtschaft verknappen und verteuern.“ So kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD die aktuell in der Diskussion befindlichen neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken („Basel III“).

Angesichts der Finanzmarktkrise arbeiten Politik und Bankenaufsicht weltweit an einer verbesserten Regulierung des Bankensystems. Dass diese heikle Aufgabe wichtig und richtig ist, bezweifelt auch die BSI nicht, weist aber auf einen Zielkonflikt hin: Zum einen sollten Banken Risiken zurückfahren und ein wirksameres Risikomanagement betreiben, zum anderen soll die Realwirtschaft auch künftig ausreichend mit Krediten versorgt bleiben.

Diese Kreditversorgung werde jedoch durch die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und die geplante Einführung einer neuen Verschuldungsobergrenze für Banken gefährdet. Da diese so genannte Leverage Ratio auf das Nominalvolumen der Darlehen abstelle, werde sie unter anderem das großvolumige, aber kreditrisikoarme und solide Immobilienfinanzierungsgeschäft der Banken treffen.

„Darlehen, die mit einer Immobilie besichert werden, sind besonders sicher. Das wird von den bisherigen Eigenkapital-Regeln für Banken ja auch anerkannt. Es ist widersinnig, dass diese Privilegierung durch die Leverage Ratio jetzt wieder ausgehebelt werden soll. Basel sollte die Vergabe besonders sicherer Darlehen durch die Banken künftig jedenfalls nicht teurer machen als derzeit“, so Kießling.

Die Immobilienwirtschaft, die sich in der Wirtschaftskrise als Stabilisator bewährt habe, sei strukturbedingt mehr als andere Branchen auf hohe Fremdfinanzierung angewiesen. „Kredite zu verknappen heißt, Investitionen zu gefährden und den Aufschwung zu bremsen“, warnt der BSI-Vorsitzende.

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Video: Standauftritt der BSI mit Politikern auf der EXPO REAL

Immobilienpolitik wurde auf der EXPO REAL 2010 auf dem Stand der Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) gemacht. Staatssekretär Jan Mücke, BMVBS, Minister Hermann, Bayern, Minister Pfister, Baden-Württemberg, Minister Voigtsberger, NRW, und Staatssekretär Schröder, M-V, waren Gast auf dem Stand der BSI. Immobilienpolitik meets BSI war das Motto des Standes.

Das Video finden Sie hier: http://www.immobilien-video-portal.de?spr=de&r=5&rfi=2&loc=veranstaltungen&kat=veranstaltungen&map=&l=Deutschland&bl=Bayern&lk=München&objNr=645&objK=Veranstaltungsvideo&objTyp=Veranstaltungsvideo&objOp=Veranstaltungsvideo&an=140&objD=1&usrD=1&rf=1&rf_bg=1&iz=1&vl=2&vls=0

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Gefühlte Besucherzahlen auf der EXPO REAL höher als tatsächliche Besucher – fast 3.000 Makler und Verwalter unter den Fachbesuchern

21.000 Fachbesucher hat die EXPO REAL im Jahr 2010 gezählt. Das waren etwas weniger als die 21.470 Fachbesucher, die die Messe aus dem Jahr 2009 berichtet hat (nach 24.787 und 23.800 in den beiden Vorjahren). Das Niveau bewegte sich damit auf dem Wert des Jahres 2006, als ebenfalls knapp über 21.000 Fachbesucher auf die Messe strömten. Mit 1.645 Ausstellern lag das Niveau ebenfalls auf dem des Jahres 2006, als 1.638 Aussteller den Weg auf die Messe fanden.

Wer die Gewerbeimmobilienmesse in diesem Jahr besucht hat, hatte allerdings den Eindruck, dass es sehr viel voller war als im vergangenen Jahr. Insofern überrascht die Aussage der Messe, dass insgesamt „nur“ ca. 1.000 Besucher mehr auf der Messe waren als im Vorjahre. Dieses Wachstum ist dennoch ein guter Erfolg für die Messe. Vor allem der Dienstag war als zweiter Tag gefühlt der bestbesuchte Tag der Messe seit langem. Die Gänge in den Hallen waren voll. Aufgrund des guten Wetters war auch das Außengelände gut besucht. Und so fühlte sich dieser Tag als sehr sehr voller Messetag an. Dass die Messe nicht sehr viel höheres Wachstum aufzuweisen hat, liegt wohl an dem dritten Tag der Fachausstellung. An dem Tag geht nicht mehr viel auf dem Gelände der EXPO. Hier sind wohl weniger Besucher vorhanden gewesen als im letzten Jahr.

Die drei TOP-Besuchergruppen der Messe 2009 waren:

–        Immobilien-Investoren – 18 %

–        Immobilien-Projektentwickler, Bauträger – 15 %

–        Immobilienmakler, Verwalter – 14 %

Das bedeutet, dass aus dem Bereich der Immobilienvermittlung und Verwaltung ca. 2.950 Fachbesucher auf der EXPO REAL waren. Diese Zahlen stammen zwar aus dem Jahr 2009, werden sich aber auf das Jahr 2010 übertragen lassen. Eher wird der Anteil der Immobilienmakler und Verwalter in diesem Jahr etwas über dem Vorjahreswert gelegen haben.  Das zeigt die Bedeutung der Messe für den Bereich der Immobilienvermittlung. Die Grenze zu der Besuchergruppe „Immobilienberatung, -Bewertung, Research & Marketing“ ist fließend. Diese war mit 12 % oder ca. 2.500 Fachbesuchern auf der Messe repräsentiert. Aus der Besuchergruppe „Aus- und Weiterbildung“ waren 3 % der Fachbesucher, also ca. 600 Personen vor Ort. Übrigens sind die Immobilienverbände mit 2 % der Fachbesucher auf der Messe vertreten. Das entspricht etwas über 400 Fachbesuchern. Damit ist die Gewichtung der Messe richtig gesetzt. Die Verbände setzen eine Plattform, auf der Geschäft gemacht wird. Zu beobachten war dies auf dem Stand der IVD-Mitgliedsunternehmen (A1.130) und bei der BSI (B2.220).

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Video: EXPO REAL – Gemeinschaftsstand der IVD-Mitglieder

Das Video zum Gemeinschaftsstand der IVD Mitglieder auf dr EXPO REAL ist fertig gestellt. In dem Film wird ein guter Gesamteindruck des Standauftritts mit vielen Sequenzen vom Standprogramm vermittelt. Auch die Präsenz des IVD am Stand der BSI kommt vor, so dass sich ein rundes Bild des Auftritts der IVD-Mitglieder und des Verbandes auf der Messe ergibt. Der Film wurde vom Immobilien Video Portal erstellt.

Hier ist der link zu dem Film:

http://www.immobilien-video-portal.de

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Heute startet die EXPO REAL in München

Am Montag, 04. Oktober 2010 startet Deutschlands größte Immobilienmesse, die EXPO REAL. Ich bin an allen drei Tagen auf der Messe und freue mich über viele Gespräche rund um den Immobilienmarkt, das Thema Akquisition von Aufträgen, Erfahrungen auf der Messe, Kontakte zu Existenzgründern, Gespräche mit Mitgliedern des Immobilienverbandes IVD, das Standprogramm des IVD und der BSI auf der Messe. Um 10.15 Uhr wird der Stand des IVD offiziell von IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling eröffnet. In einer ersten Diskussionsrunde am Stand des IVD geht es um die Erwartungen der Standpartner. Der IVD veröffentlicht heute seinen Preisspiegel Gewerbeimmobilien. Um 12.00 Uhr findet die Pressekonferenz statt. Am Nachmittag wird der Flowfact Award am Stand des IVD in Halle A1.130 verliehen.

Am Stand der BSI werden wir heute den Staatssekretär aus dem BMVBS, Jan Mücke treffen und mit ihm die aktuelle immobilienpolitische Entwicklung diskutieren. Darauf freue ich mich sehr. Der enge Draht, den wir vom Verband zur Politik halten, wird dadurch noch etwas besser.

IVD Mitglieder, den Präsidenten Jens-Ulrich Kießling, den Pressesprecher Jürgen Schick und weitere Präsidiums- und Vorstandsmitglieder treffen Sie am Stand des IVD in Halle A1.130 und am Stand der BSI in Halle B2.220.

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Korrekturen am Energiekonzept der Bundesregierung positiv bewertet

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich Medienberichten zufolge für den Gebäudebereich auf realistische Zielsetzungen und eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen im Energiekonzept verständigt. Die BSI unterstützt die durch die Koalitionsfraktion vorgenommenen Änderungen ausdrücklich.

„Dies ist ein großer Schritt in Richtung Realität“, kommentierte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD die beabsichtigte Korrektur zur Vermeidung von Überforderung privater Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Mieter. Die nun angestrebte Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 im Gebäudesektor sei immer noch sehr ambitioniert, aber weitaus realistischer als das Ziel der Nullemission für alle Gebäude. „Innerhalb der nächsten 40 Jahre die knapp 40 Millionen Wohneinheiten in Deutschland durch energetische Sanierung voraussetzungslos klimaneutral aufzurüsten, wäre weder wirtschaftlich möglich noch technisch machbar gewesen.“ Die geplante Verankerung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Energiekonzept sei daher die grundlegende Voraussetzung für eine Umsetzung energiesparender Maßnahmen. Die ergänzende Förderung des Ersatzneubaus sei insoweit konsequent. Wichtig seien weiterhin geeignete Rahmenbedingungen. Die BSI begrüße daher den geplanten rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer- und Energieeinspar-Contracting sowie die vorgesehene Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Energieeinspar-Contracting, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden. Dies müsse sofort in Änderungsanträgen zum vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt werden.

„Nur wenn die konstruktiven Änderungsvorschläge der Fachpolitiker aus den Koalitionsfraktionen politisch umgesetzt werden, ist das Energiekonzept sozialökonomisch vertretbar zu realisieren. Unter der Voraussetzung, dass das Energiekonzept in dieser Form revidiert wird, kann es zur Richtlinie des zukünftigen Handelns der Bundesregierung zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden werden“, so der BSI-Präsident abschließend.

Quelle: www.bsi-web.de; www.ivd.net

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Politiker treffen auf der EXPO REAL – Der Stand der BSI (B2.220)

Halle B2, Stand 220 lautet auch in diesem Jahr die Adresse der BSI auf der Expo Real, die vom 4. bis 6. Oktober auf dem Messegelände in München stattfindet. Hier werden die Vertreter der sieben BSI-Verbände zusammen mit ihren Standpartnern zahlreiche Gäste aus der Bundes- und Landespolitik begrüßen.

Zur Standeröffnung am Montag um 13 Uhr hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Jan Mücke, seinen Besuch angekündigt. Ein Meinungsaustausch mit den Präsidenten der BSI-Mitgliedsverbände zu aktuellen immobilienpolitischen Themen bildet den Auftakt des BSI-Standprogrammes.

Direkt im Anschluss wird Sebastian Schröder, Staatssekretär im Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Am gleichen Tag um 18 Uhr begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD, Harry K. Voigtsberger, den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem BSI-Stand.

Am Dienstag findet um 14 Uhr der BSI-Pressetalk statt zum Thema „Ein Jahr schwarz-gelbe Bundesregierung: Eine immobilienwirtschaftliche Soll-/Haben-Bilanz des Koalitionsvertrages mit dem Sachstand von heute“. Im Anschluss um 15.30 Uhr erfolgt die Verleihung des DIA-Forschungspreises für die Immobilienwirtschaft durch Ernst Pfister,  den Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg. Um 16.30 Uhr besucht der hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, den BSI-Stand.

Der dritte Messetag steht traditionell im Zeichen des immobilienwirtschaftlichen Nachwuchses. Auf dem BSI-Stand stehen an diesem Tag Experten der EBZ Business School, der BBA-Akademie der Immobilienwirtschaft sowie der DIA Deutschen Immobilien-Akademie allen angehenden Immobilienprofis für eine umfassende Studienberatung zur Verfügung. Für körperliches Kräftemessen sorgt Jan-Marco Montag, der als Nationalspieler und Olympia-Sieger 2008 nicht nur viel von Hockey versteht. Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung zum Immobilienkaufmann am EBZ in Bochum kennt er auch die vielfältigen Berufsperspektiven der Immobilienwirtschaft.

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