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So geht Wohnungsübergabe – Checkliste

iphone 07.August 2013 137Mit der Wohnungsübergabe endet das Mietverhältnis. Für viele Mieter und Vermieter ist die Wohnungsübergabe ein ungeliebter Termin. Dabei werden mit der Wohnungsübergabe wichtige Fristen in Gang gesetzt und Ansprüche gesichert. Was bedeutet die Wohnungsübergabe für Vermieter und für Mieter?

Für Vermieter:

– Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben?
– Reparaturen ausführen lassen, die Mieter zu vertreten hat
– Mietvertrag ordnungsgemäß beenden
– Eigentum (Mietwohnung) in ordnungsgemäßem Zustand zurückbenommen
– Frist für Schadensersatzansprüche (6 Monate) beginnt

 

Für Mieter:

– Wohnung übergeben zur Beendigung Mietvertrag

– Keine überzogenen Anspräche an Zustand und Reparaturen

– Abrechnung Kaution nach Wohnungsübergabe

– Frist für Vermieter wg. Ansprüchen aus Mietvertrag beginnt

 

Checkliste

Damit Sie bei der Wohnungsübergabe nichts vergessen, gibt es auf der Webseite von www.umzug-und-umziehen.de eine sehr ausführliche Checkliste für die Wohnungsübergabe.

http://www.umzug-und-umziehen.de/checkliste-wohnungsubergabe/

 

 

 

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Eingeordnet unter Immobilienmarkt, Immobilienrecht, Immobilienverwaltung, Praxis-Tipp

Herbstzeit ist Fortbildungszeit – Checkliste für die Auswahl des richtigen Lehrgangs für angehende Immobilienmakler

Reines Fernstudium in der Fortbildung oder lieber doch Präsenzzeiten, in denen man Kollegen und Dozenten trifft? Die Auswahl des richtigen Lehrgangs für angehende Immobilienmakler ist nicht leicht. Es gibt sehr viele Anbieter. Die Tipps zur richtigen Auswahl des Lehrgangs helfen bei der Entscheidung. http://wp.me/pPzom-8L

Weitere Infos auch inter www.ratgeber-immobilienmakler.de

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Eingeordnet unter Existenzgründung Immobilienmakler, Fortbildung Immobilienwirtschaft

Was ist beim Kauf einer Auslandsimmobilie zu beachten?

Etwa eine Million Deutsche besitzen Immobilien im europäischen Ausland, vor allem im sonnigen Süden. Die Balearen, Andalusien und die übrige spanische Mittelmeerküste sind seit Jahren die begehrtesten Orte für eine Ferienwohnung. Mit der Feriensaison wird der Wunsch vieler Bundesbürger nach einer Zweitwohnung oder einem Ruhesitz im südlichen Europa wieder sprunghaft ansteigen. Viele Urlauber unterschätzen jedoch die Anforderungen und Probleme, die der Kauf einer Ferienimmobilie im Ausland mit sich bringen kann.

„Es werden Jahr für Jahr die gleichen Fehler gemacht – oftmals mit immensen finanziellen Folgen für die Betroffenen, die bei ausreichender Information vermeidbar gewesen wären“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Bundespressesprecher des IVD. „Viele glauben, in Frankreich, Italien oder Spanien gelten die gleichen Bedingungen beim Kauf einer Immobilie wie in Deutschland. Doch das ist ein Irrtum.“ Die gesetzlichen Vorschriften für den Immobilienerwerb beziehungsweise -besitz bleiben auch innerhalb der Europäischen Union unterschiedlich. Das betrifft auch die Grunderwerbsteuer, die zum Beispiel in Spanien je nach Region sechs oder sieben Prozent betragen kann. Zudem ist im Gegensatz zu Deutschland in einigen Ländern auch ein Vorvertrag ohne notarielle Beurkundung oder eine kurze Vereinbarung auf einem normalen Blatt Papier als Kaufvertrag gültig. Der IVD empfiehlt daher, jeden Vertrag immer vor Unterzeichnung anwaltlich oder notariell zu prüfen und sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen.

Wertgutachten sind unerlässlich

„Die Urlaubsstimmung trübt oft den klaren, kritischen Blick“, warnt Schick. „Viele der angebotenen Landhäuser sind überteuert.“ Ein Gutachten über die Bausubstanz ist daher unerlässlich, wenn man sich vor versteckten Mängeln schützen will. Nach Möglichkeit sollte man die jeweilige Immobilie eine zeitlang mieten, um festzustellen, ob die Ausstattung tatsächlich den eigenen Anforderungen entspricht. Auch sollte der Erwerb vorab unbedingt bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. So geht man beispielsweise sicher, dass es sich bei dem Objekt nicht um einen Schwarzbau handelt. Zudem lässt sich bei dieser Gelegenheit klären, ob für eventuelle An- und Ausbauten eine Baugenehmigung erteilt wird.

Preise fallen, Risiken bleiben

Auch die krisenbedingten Preisnachlässe sollten nicht zu einer vorschnellen Kaufentscheidung verleiten. Für das spanische Festland rechnen Experten zwar in diesem Jahr mit Preisrückgängen von bis zu 35 Prozent. Doch müssen Schnäppchenjäger verstärkt mit Baumängeln rechnen. Besonders problematisch sind derzeit halb fertig gestellte Ferienanlagen auf dem Festland. „Vielen der dort tätigen Projektentwickler droht die Insolvenz“, sagt Schick. „Ob die jeweiligen Projekte fertig gestellt werden, ist somit höchst fraglich.“ Relativ stabil blieben dagegen die begehrten Lagen beispielsweise im Südwesten Mallorcas.

Vor dem Kauf einer Ferienimmobilie in Strandnähe sollten Interessenten unbedingt prüfen, ob das Objekt den Auflagen des Küstengesetzes entspricht. Spanische Regionalpolitiker ignorierten oftmals die Vorschrift, nach der Neubauten mehr als 100 Meter vom Strand entfernt errichtet werden müssen. In vielen Fällen drohen nun Abriss oder Enteignung.

Deutliche Preisnachlässe werden auch in Griechenland erwartet. Der IVD rät allerdings vor übereilten Käufen von griechischen Ferienimmobilien ab. „Kluge Kaufinteressenten werden abwarten, wie sich der Markt entwickelt“, betont Schick. „Der Markt in Griechenland ist momentan schwer abzuschätzen. Die Regierung berät neue Gesetzesentwürfe, die sich auf den Erwerb von Immobilien auswirken könnten. In welcher Form, kann noch niemand genau sagen.“ Um unliebsamen Überraschungen in unübersichtlichen Märkten aus dem Wege zu gehen, sollte am besten ein marktkundiger Berater in Deutschland oder vor Ort konsultiert werden.

IVD-Checkliste: Tipps für den Kauf einer Ferienimmobilie im Ausland:

Keine Unterschrift vor der Besichtigung leisten. In vielen Ländern bindet man sich schon mit Abschluss eines Vorvertrags an die Immobilie. Die Bezeichnung Vorvertrag oder auch nur ein formales Schriftstück sind dabei meistens nicht erforderlich. Auch die Unterschrift auf einem Schmierzettel kann rechtswirksam werden.

  • Keine Anzahlung leisten. Erkundigen Sie sich nach den Gepflogenheiten im jeweiligen Land. Zahlen Sie gegebenenfalls erst beim Notar und sichern Sie Ihre Rechte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ab.
  • Unbedingt einen Register- bzw. einen Grundbuchauszug neuesten Datums vom Verkäufer oder einen anderen wirksamen Nachweis des Eigentumsrechts des Verkäufers vorlegen lassen.
  • Bei der Gemeinde erkundigen, ob das Grundstück überhaupt bebaut beziehungsweise das Haus umgebaut werden darf.
  • Nach Möglichkeit ein Gutachten von einem Sachverständigen über den Zustand der Bausubstanz anfertigen lassen.
  • Fachkundige Berater, zum Beispiel mit IVD-Mitgliedschaft, im Vorfeld oder vor Ort aufsuchen, um einen Marktüberblick zu erhalten.

Bei Besichtigungsreisen sollte nicht nur ein Objekt besichtigt werden, sondern die Gelegenheit genutzt werden, sich vor Ort über mehrere Objekte zu informieren. Planen Sie Ihre Besichtigungsreise gründlich beispielsweise mit Hilfe eines Immobilienmaklers an Ihrem Wohnort, der Kontakte in das jeweilige Zielland vermitteln kann.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD, www.ivd.net

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Tipps zur Vorbereitung der Messeteilnahme aktualisiert

Meine Tipps zur optimalen Vorbereitung der Messeteilnahme habe ich noch einmal aktualisiert.Planung, Termine vereinbaren, Workshops und Vorträge eintragen, Standprogramm IVD prüfe, Politiker Treffen, Kollegentermine verabreden, konkrete Projekte mitnehmen, Liste der registrierten Messeteilnehmer checken, mit der örtlichen Presse vorher sprechen und versuchen einen Bericht zu vereinbaren, Erinnerungspräsente und Nacharbeit der Messe sind die wichtigsten Punkte aus der Checkliste für den Messeauftritt.

Hier geht es zu der aktualisierten Liste: http://wp.me/pPzom-8v

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Leistungen des Immobilienverwalters

Leistungen eines Immobilienverwalters 
            
Die Aufgaben und Leistungen von Hausverwaltern werden vielfach unterschätzt. Immobilienverwaltung ist jedoch eine äußerst vielschichtige Tätigkeit, die ein großes Spezialwissen erfordert. Selbst die Verwaltung von wenigen Mietwohnungen lässt sich längst nicht mehr nebenbei und auf dem Küchentisch erledigen: Die Kontrolle der Mietzahlungen, die Betriebskostenabrechnung einschließlich der Überwachung von Hauswarten, öffentlichen Versorgern und Versicherern, dazu die Buchhaltung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Eigentümer – das sind nur einige der wichtigsten Pflichten eines Verwalters im Mietwohnungsbereich.

„In Anbetracht der vielfältigen Tätigkeiten ist es durchaus verwunderlich, dass die Berufsbezeichnung Hausverwalter in Deutschland noch nicht geschützt ist und es keine Berufszulassungsordnung gibt“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. „In Deutschland kann sich praktisch jeder Hausverwalter nennen. Da bleibt es nicht aus, dass sich Dilettanten und Schwarze Schafe in diesem Metier versuchen.“ Nach Auffassung des IVD sollte ein Hausverwalter über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen. „Die klassische Ausbildung ist der Immobilienkaufmann, früher Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft“, erklärt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Hausverwaltung im IVD. „Gute Leistungen werden aber auch von akademisch gebildeten Quereinsteigern erreicht.“ Eine kaufmännische Ausbildung ohne Spezialisierung reiche dagegen nicht aus. „Denn Hausverwalter sind mit einer Vielzahl von immobilienspezifischen Aufgabenstellungen wie der Koordination der
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten konfrontiert.“

Verwaltung von Wohnungseigentum
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum gehört beispielsweise die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu den Kernaufgaben des Verwalters. Weitere typische Aufgaben sind die Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, die Erstellung des Wirtschaftsplans und der jährlichen Abrechnung, die Verwaltung des Gemeinschaftsgeldes, die Organisation der Hausordnung und eines ausreichenden Versicherungsschutzes. Zusammengefasst bedeutet das, der Verwalter kümmert sich um alles, was für die Bewirtschaftung der Immobilie notwendig ist und trägt Sorge dafür, dass etwaige Schäden am Gebäude und damit eventuell verbundene Gefahren für Eigentümer, Mieter und Besucher vermieden werden. Wichtig sind somit regelmäßige Objektbegehungen, die umfassend protokolliert werden müssen. „Die genauen Pflichten und Aufgaben des Verwalters hängen vom konkreten Verwaltervertrag ab. Solange sich der Vertrag im gesetzlichen Rahmen hält, also den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entspricht, können Eigentümer und Verwalter den Vertrag frei gestalten“, sagt Löhlein.

Mediation von Konflikten
Auch bei Streitigkeiten unter den Eigentümern ist häufig der Hausverwalter gefragt. „Erfahrungen in der Mediation von Konflikten können helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Wohnungseigentümern zu vermeiden und somit wirtschaftlichen Schaden verhindern“, erläutert Löhlein. „Um jedoch erfolgreich vermitteln zu können, müssen Verwalter die jeweils aktuelle Rechtslage kennen. Fast quartalsweise ergeben sich heutzutage Änderungen der gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Verwaltung zwingend zu berücksichtigen sind.“ Das sei für Verwalter eine enorme Herausforderung. Denn nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind Verwalter auch dazu verpflichtet, rechtliche Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Dazu muss ein Verwalter aber zuvor durch eine vertragliche Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung ermächtigt worden sein.

Auswahl eines geeigneten Verwalters
Aufgrund der verantwortungsvollen Aufgaben, die ein Hausverwalter übernimmt, sollten Eigentümer bei der Auswahl sehr sorgfältig vorgehen. Der Verwalter sollte neben einer einschlägigen Ausbildung auch überzeugende Referenzen vorweisen können“, sagt Schick. „Außerdem sollten Verwalter in einem Verband organisiert sein. Nicht nur, weil sie dort zur Weiterbildung und einem Verhaltenskodex verpflichtet werden, sondern auch, weil der Verband eine Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder ist.“ Beim IVD ist beispielsweise der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Wird der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen, können die Parteien die Gerichte anrufen.

Der Verwalter sollte auch deswegen sehr sorgfältig ausgesucht werden, weil es für Eigentümer schwierig ist, sich vor Ablauf der Vertragslaufzeit – in der Regel fünf Jahre – von ihm zu trennen. „Das ist nur möglich, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Eigentümern und dem Verwalter so stark gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist – beispielsweise, weil er sich weigert zur Jahresversammlung einzuladen oder keine Abrechnung erstellt“, berichtet Löhlein. Die Klage, dass das Geld nicht anständig verwaltet wird oder sich der Verwalter sich nicht genügend um das Gebäude kümmert, reicht dagegen in der Regel nicht aus.

Checkliste für die Verwalterauswahl

– Verfügt er über eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung?
– Nimmt der Verwalter an Fortbildungen teil?
– Kennt der Verwalter die aktuellen Gesetze und die neueste Rechtssprechung?
– Verfügt der Verwalter über ein eigenes Büro? Wann und wie ist dieses erreichbar?
– Gibt es – bei größeren Unternehmen – einen festen Ansprechpartner?
– Verfügt der Verwaltungsbetrieb über eine ausreichende Absicherung gegen Vermögensschäden von mindestens 100.000 Euro je Schadensfall?
– Welche Referenzen kann der Verwalter vorweisen?
– Ist der Verwalter Mitglied eines Verbandes, zum Beispiel des IVD?

(Quelle: Pressemitteilung des IVD unter www.ivd.net)

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Neues Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ erschienen

Wer erfolgreich als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler starten will, benötigt nur eine Gewerbeerlaubnis. Richtig? Falsch! Wer so startet, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch bald wieder vom Markt verschwinden. Wer dagegen dauerhaft eine Existenz mit einem eigenen Immobiliengeschäft aufbauen möchte, der braucht einen , der die wichtigsten Schritte als selbständiger Unternehmer/-in erklärt. Das Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ ist der Praxisratgeber für die Existenzgründung und die Zeit danach. Sie werden das Buch immer wieder zur Hand nehmen, um die Hinweise zur Positionierung des eigenen Immobiliengeschäfts oder zu Umsatz-Kosten-Gewinn oder zur Werbung am Immobilienobjekt oder oder oder …  nachzulesen.

Cover Buch "Existenzgründung für Immobilienmakler"

Sie haben eine Idee – „Ich mache mich mit einem eigenen Immobiliengeschäft selbständig“. Was brauche ich? Lehrgang – Versicherung – Büro – Mitarbeiter oder zumindest Hilfe – und vor allem: Aufträge, Aufträge, Aufträge … Das Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ geht in dieser Reihenfolge mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Schritte durch. Von der Idee bis zu den ersten eigenen Aufträgen. Sie lernen durch die Brille eines Kunden zu schauen, werden Ihren eigenen Immobilienmarkt unter die Lupe nehmen und die Kostenstruktur Ihres zukünftigen Büros kennen lernen. In eigenen Kapiteln werden die Bedeutung von Social Media für Ihr eigenes Immobiliengeschäft, Tipps zur Steigerung der Bekanntheit und die Akzeptanz von Makler-Dienstleistungen beim Kunden behandelt. Die Zertifizierung nach der neuen Europa-Norm für Immobilienmakler wird erläutert. Hinweise zum Besuch des richtigen Einsteiger-Lehrgangs und von Folgeseminaren spielen eine wichtige Rolle. Fördermöglichkeiten, Kredite und Zuschüsse werden erläutert. Das Motto des Buches lautet: „Erfolg ist planbar“. Das gilt auch für Ihr eigenes Immobiliengeschäft. In vielen Praxis-Beispielen von erfahrenen Kollegen wird der Berufs-Alltag geschildert. Der Nutzen einer Mitgliedschaft im Immobilienverband IVD (www.ivd.net) wird ausführlich vorgestellt.

Gründen Sie erfolgreich Ihr eigenes Immobiliengeschäft. Das Buch richtet sich an Einsteiger, Neulinge, Existenzgründer, Immobilienmakler, Quer-Einsteiger, alle Verkaufstalente, sich sich auch in der Immobilienbranche etablieren wollen, Kollegen aus Bausparkassen, Banken, Immobilienunternehmen, Dienstleister, Träumer, die Immobilien lieben und einmal davon leben wollen und jeden, der weitere Tipps im Immobiliengeschäft sucht.

Das Buch kann zum Preis von 39,80 € bestellt werden unter info@ratgeber-immobilienmakler.de. Es ist im Joh. Heinr. Meyer Verlag erschienen und hat die ISBN 9-783926-701794. Das Cover stammt vom Immobilienmarketing-Büro (www.die-erfrischer.de).

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