Schlagwort-Archive: DIN 15733

DIN Norm für Immobilienmakler setzt Maßstäbe

Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es die DIN 15733 für Immobilienmakler. Diese Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt, setzt sich Schritt-für-Schritt auch im Bewusstsein der Verbraucher durch.

Weitgehende Informationspflichten
Die Norm wurde nach europaweit gültigen Vorgaben gestaltet und trägt die Bezeichnung DIN EN 15733. Sie ist seit April 2010 in Kraft. „Neben der fachlichen Mindestqualifikation, die dem Immobilienfachwirt entspricht, müssen Immobilienmakler, die sich nach der neuen Norm zertifizieren lassen wollen, bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten“, fasst Schick den Inhalt zusammen. „Die Norm legt beispielsweise fest, dass ein Makler vom Verkäufer Nachweise über das Eigentumsrecht und die Bebauungssituation sowie zu negativen Einschränkungen einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren muss.“ Wichtig für Verkäufer von Immobilien sei die Vorgabe, dass ein zertifizierter Makler maßgebliche Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht zurückhalten darf. Im Streitfall müsse er sich zudem darum bemühen, dass eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zustande kommt.

Moralkodex
Mit der Zertifizierung verpflichten sich Makler außerdem, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden. „Vertritt der Makler nur die Interessen eines Auftraggebers, soll er der anderen Partei empfehlen, sich den Rat von einem unabhängigen Experten zu holen, sofern dies dem Zustandekommen des Geschäftes dient“, erläutert Schick. „Auch darf der Immobilienmakler keine Aufträge akzeptieren, die seine Kompetenzen und Fähigkeiten überschreiten.“ Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig seien, müssten die zertifizierten Makler präzise auf Details achten. Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen. Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, dessen Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Wichtig für potenzielle Auftraggeber sind zudem die Versicherungspflicht und die Möglichkeiten der Beschwerdeführung. Zertifizierte Immobilienmakler müssen ein schriftliches Beschwerdesystem haben. Damit soll sichergestellt werden, dass eventuelle Beschwerden möglichst schnell bearbeitet werden können. Außerdem müssen die nach der Norm tätigen Makler dafür sorgen, dass ihre Tätigkeit von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Norm ist grundsätzlich freiwillig
Die Norm wird von den Maklern grundsätzlich freiwillig angewandt. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, ihren Vorgaben nachzukommen. Der IVD geht jedoch davon aus, dass viele Makler den Vorgaben der Richtlinie folgen und die jeweiligen Qualitätsansprüche erfüllen wollen. Dazu gehört unter anderem auch der Erwerb wichtiger beruflicher Kompetenzen wie Kenntnisse über die jeweiligen Märkte und das Immobilienmarketing, Vermessungs- und Bewertungsverfahren sowie über die finanziellen Aspekte von Immobilientransaktionen. Die Zertifizierung der Makler erfolgt derzeit allein durch die DIA Consulting in Freiburg. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. „Aus Sicht der Kunden bedeutet die Zertifizierung somit ein höheres Maß an Sicherheit“, sagt Schick. „Für den Makler kann sie zum Wettbewerbsvorteil werden. Denn neben der Mitgliedschaft im Berufsverband IVD ist eine Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ein weiteres Qualitätssiegel und ein wichtiger Baustein für eine bessere Reputation.“

Voraussetzungen für die Zertifizierung
Zur Zertifizierung zugelassen werden Makler, die eine entsprechende Ausbildung – beispielsweise zum Immobilienfachwirt (IHK) – abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen sie in den vergangenen vier Jahren mindestens drei Jahre lang eine immobilienbezogene Tätigkeit ausgeübt haben. Hiervon müssen mindestens zwei Jahre auf die Immobilienvermittlung entfallen. „Wenn ein Makler eine Ausbildung in einem immobiliennahen Bereich wie Architektur-, Bau-, Vermessungs- oder Liegenschaftswesen vorweisen kann, wird ihm dies als einjährige praktische Tätigkeit gutgeschrieben“, erläutert Schick Ausnahmen für mögliche Quereinsteiger. „Gleiches gilt beispielsweise für Ausbildungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft oder sonstigen kaufmännischen Ausbildungen, die einen Bezug zu Immobilien aufweisen.“ Personen ohne immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung könnten ihre fachliche Qualifikation in einem individuellen Zulassungsverfahren nachweisen. Die Mindestzeiten für die praktische Maklertätigkeit gelten auch für sie. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen weder Kurse noch Lehrgänge besucht werden, um die Prüfung anzutreten.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD, www.ivd.net

Werbung

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter DIN 15733 für Immobilienmakler

Tipp – unbedingt prüfen: Zertifizierung für Immobilienmakler

Die Zertifizierung von Immobilienmaklern ist ein wichtiges Qualitätssiegel gegenüber Verbrauchern. Die DIAZert ist die erste und bislang einzige akkreditierte Institution in Deutschland, die Immobilienmakler nach der Norm DIN EN 15733 zertifizieren kann. Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler. Neben einer fachlichen Mindestqualifikation werden auch eine regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle verlangt.

Die nächsten Prüfungen zur Zertifizierung nach DIN EN 15733 führt DIAZert im Herbst 2011 durch. Die DIN EN 15733 ist ein wichtiges Zeichen für die Qualität der Maklerleistung. Aus Sicht des Kunden bedeutet die Zertifizierung überdies ein höheres Maß an Sicherheit. Der Kunde weiß, welche Informationspflichten der Makler hat. Zudem kann er sich darauf verlassen, dass die in der Norm festgelegten Verhaltensregeln auch eingehalten werden. 

Zur Prüfung zugelassen werden Makler, die einen entsprechenden Bildungsabschluss – beispielsweise Immobilienfachwirt (IHK) – vorweisen können. Zusätzlich müssen sie in den vergangenen vier Jahren mindestens drei Jahre lang eine immobilienbezogene Tätigkeit ausgeübt haben. Hiervon müssen mindestens zwei Jahre auf die Immobilienvermittlung entfallen. Wenn ein Makler eine Ausbildung aus immobiliennahen Bereichen wie Architektur-, Bau-, Vermessungs- oder Liegenschaftswesen vorweisen kann, wird der praktischen Tätigkeit ein Jahr gutgeschrieben. Gleiches gilt beispielsweise für Ausbildungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft oder sonstigen kaufmännischen Ausbildungen, die einen Bezug zur Immobilie aufweisen. Personen ohne immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung können ihre fachliche Qualifikation in einem individuellen Zulassungsverfahren nachweisen. Die Mindestzeiten für die praktische Maklertätigkeit gelten auch für sie. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen weder Kurse noch Lehrgänge besucht werden, um die Prüfung anzutreten.

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit zu bearbeitenden Aufgaben. Zusätzlich müsse eine Fallstudie gelöst werden. Die Prüfung und das entsprechende Zertifikat unterscheiden sich je nach Spezialisierung des Maklers auf Wohn-, Gewerbe- und Anlageimmobilienvermittlung. Die Zertifizierung sei zeitlich auf drei Jahre befristet und nicht unternehmens-, sondern personengebunden.

Zum Hintergrund des Programms: Das Ansehen des Maklers in der Öffentlichkeit wird durch die Zertifizierung sicher steigen. Immerhin ist die Basis der Zertifizierung eine DIN, die unabhängig erstellt ist und eine neutrale Grundlage für die Arbeit des Immobilienmaklers und das Verhältnis zum Kunden darstellt.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter DIN 15733 für Immobilienmakler

Wettbewerbsfähigkeit für Immobilienmakler in Europa erhöhen

Die Wettbewerbsfähigkeit von Immobilienmaklern in Europa ist immer noch eingeschränkt. Grund sind die EU Vorschriften, die in regulierte und unregulierte Berufe in den Ländern unterscheiden. In Deutschland gilt der Beruf der Immobilienmakler im Sinn der EU-Vorschriften als unreguliert.

Aufgabe für den Berufsverband

Es ist daher eine wichtige Aufgabe des Berufsverbandes IVD, für die deutschen Immobilienmakler eine bessere Verankerung in den EU-Vorschriften zu erreichen. In der Anhörung, die dazu am 29. Oktober 2010 in Brüssel stattgefunden hat, haben IVD, CEI und CEPI diesen Standpunkt noch einmal vorgetragen. Bereits im März 2010 wurde in einer umfangreichen Stellungnahme des Europaverbandes CEI auf diesen umstand hingewisen. Gerade nach der Standardisierung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern in Europa durch die gemeinsame Norm EN 15733 ist es an der Zeit, dass die EU den nächsten Schritt macht und diejenigen Immobilienmakler, die sich dieser Norm durch eine Zertifizierung unterwerfen, auch als regulierten Beruf einzustufen.

Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

Damit würde die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit von Immobilienmaklern in Europa deutlich verbessert werden. In der Anhörung wurde erklärt, dass Ende 2010 ein Arbeitsdpapier vorliege, das bis 2011 in einer Studie belegt werde. Im Jahr 2012 wird das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Für europäische Verhältnisse ist das ein überschaubarer Zeitraum.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter DIN 15733 für Immobilienmakler, Maklerrecht

Erfolgreiche Konferenz zur EN 15733 der CEI

Der europäische Maklerverband CEI hat die Internationale Konferenz zur Implementierung der Europanorm EN 15733 in den europäischen Ländern erfolgreich beendet. Die CEI hat dazu einen kurzen Bericht veröffentlicht, den ich hier gern weitergebe. Vor allem der Vortrag des Präsidenten der Konfederation of Consumers in Bulgaria war sehr ermutigend. Die hohen Anforderungen aus der EN 15733, die an die Dienstleistungen von Immobilienmaklern gelegt werden, werden aus Sicht der Verbraucherschützer sehr begrüßt.

Hier die Mitteilung der CEI:

CEI: European Standard EN 15733 for Real Estate Agents is fully established in Europe

During the International Conference about the Implementation of the European Standard EN 15733, held by NREA and CEI in Sofia, it became obvious that the EN 15733 is established in most European countries as a common Standard for the profession of real estate agents in Europe. Lachezar Iskrov, President of the Bulgarian Association of Real Estate Agents, adressed the conference and pointed out that the European Standard is an important step for the developing of national real estate agents laws for several countries such as Bulgaria. The Bulgarian Minister of Regional Development and Public Works, Rosen Plevneliev has sent an address tot he conference and emphazised that the government in Bulgaria will more than promote the standard as a professional regulation oft he services of real estate agents.

The President of CEI, the European Real Estate Agents Association, Manuel Negrao, spoke about the relevance oft he Standard EN 15733 for real estate agents in Europe and for the Real Estate Agents Associations. „We are having one European real estate market and we need common standards for the professionals acting in this market. Therefore the EN 15733 is the first and only professional rule that is adopted in 31 countries in Europe. We as the European Association for real estate agents are supporting all developments for bringing a higher standard in the services of real estate agents“, said Manuel Negrao while opening the conference. „Four years ago we had the vision of creating a common regulation for the services of real estate agents. Now this common standard is reality.“

The content of the EN 15733 was intensly discussed. Sven Johns, member of the board of CEI, Germany, gave a comprehensive overview of the Norm. He focussed on the important passages of the norm, that are dealing with the client-agent-relationship. The information to be given to the client by the real estate agent are fully covered by the norm. The necessary content of a written contract between the client and the agent is part of the norm as well. Pavel Karlev, President of the Federation of Consumers in Bulgaria,  took up the aspects of the norm that are related to consumers. He emphazised that consumers will be able to use the standard. Especially the full information provided by the agents to the client will allow consumers as clients of real estate agents to make the best possible decision in a real estate transaction. Karlev demanded: „the relation between buyers and sellers on the one side and the agent on the other side is not very well clarified. Especially the information about the financial capacity oft he buyer that has to be given to the seller by the agent needs further regulation.“ In addition to these further regulation Karlev demanded to have a national rule for complaints handling of clients. Manuel Negrao answered in the affirmative that CEI will focus on these points. „Together with CEPI we are working on rules for the qualification of real estate agents. We will focus on the matters of complaints handling for the national associations on European countries.“

„The profession of real estate agents is a not regulated profession in more than 70 % of the European countries. Therefore the Standard has great importance for the majority of the countries as a guideline for further developments“, said Manuel Negrao. Lachezar Iskrov accentuated the situation in Bulgaria as a country where the profession of real estate agents is not regulated. He was supported by Iren Dabizheva, CEO of the Bulgarian Institute for Standardization BIS. Mrs. Dabizheva said that the BIS supports the intention of creating a certification for real estate agents in Bulgaria like the certification that exists already in Austria, Germany and the Netherlands.

During the conference participants from The Netherlands (Andre Groot, VBO), Austria (Prof. Margret Funk, ÖVI), Slowakia (Adriena Litomericka, NARKS), Romania (Christian Popescu, ARAI) and several more countries reported about the implementation of the EN 15733 in their countries. „It was the fourth follow-up conference of CEI after adopting the norm in May 2009 and during the period of publication the norm in all 31 countries. The conference in Sofia showed aus, that the EN 15733 is established as the common regulation of the services of real estate agents in Europe“, Manuel Negrao brought the success of the conference to a close.

Ein Kommentar

Eingeordnet unter DIN 15733 für Immobilienmakler, Veranstaltungen Immobilienwirtschaft

Standards für Immobilienmakler – Internationale Conference der CEI

Nach der Veröffentlichung der Europanorm für Makler-Dienstleistungen in allen 31 Mitgliedsländern des europäischen Normungsinstituts gibt es in den Ländern unterschiedliche Erfahrungen mit der Norm und den Standards. In Deutschland ist die DIN 15733 die Referenznorm für die Makler-Dienstleistungen. Die ersten Zertifizierungsprüfungen auf Basis dieser Norm haben stattgefunden. In anderen europäischen Ländern ist dies auch der Fall. Der europäische Maklerverband CEI hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Erfahrungsaustausch der europäischen Länder zu der Norm zu fördern. Deshalb findet am 22. Oktober 2010 die Internationale Konferenz „Implementation of the European Standard EN 15733“ in Sofia statt.

Das vollständige Konferenzprogramm im Überblick:

 

INTERNATIONAL CONFERENCE AND ROUND TABLE

22nd of October 2010, Sheraton Hotel Balkan Sofia, Royal Hall

The National Real Estate Association (NREA) and the European Confederation of Real Estate Agents (C.E.I.) have the pleasure to invite you to aConference andRound table:

“Implementation of the European Standard EN15733 Services of real estate agents – Requirements for the provision of services of real estate agents and Regulation of the Real Estate Agents profession“

10.00 a.m. Official opening

– Lachezar Iskrov, President of NREA

– Rosen Plevneliev, Minister of Regional Development and PublicWorks

– Manuel Negrao, President of C.E.I.

– Welcoming speeches from the official guests

10:30 First session

The Adoption of the European Standard for the Services of Real Estate Agents EN15733 in the European Countries

„The cooperation between Professional organization and Local Authorities in

the development of modern urban environment and culture“

Petar Dikov, Chief Architect of Sofia

„European Standard for real estate agents – relvance for real estate agents and the Associations in Europe“

Manuel Negrao, President of CEI

„The content of the EN15733“

Sven Johns, Member of the Board of CEI, CEO Immobilienverband IVD, Germany

„EN15733 and Consumer Protection requirements“

Pavel Karlev President, Federation of Consumers in Bulgaria

„The implementation of EN15733 in Bulgaria“

Andre Groot, CEI, VBO, The Netherlands

„The process of certification to the EN15733“

Iren Dabizheva CEO, Bulgarian Institute for Standardization BIS

„The Process of training and education of real estate agents in Bulgaria with reference to the requirements oft he EN 15733“

Prof. Georgi Andonv

Second Session 14:00

Regulation of the Real EstateAgent s business – Examples from different countries

„Experience and outlook of NREA regarding the regulation of the Real Estate Agent s dealing in Bulgaria“

Lachezar Iskrov,President,NREA

Vladimir Lafchiev, Chairman of the NREAworking group on regulation of the Agent s profession

„The Law on the Real EstateAgent s profession in Portugal“

Manuel Negrao, President of CEI

„Concept and principles concerning a Law on the Realtor‘s activity in Russia“

Alexander Romanenko, FIABCI President 2011 – 2012

„Norms on the Real Estate Agent‘s profession in Austria“

Margret Funk, Member of CEI Board, Austria

„The Process of regulation of the Real Estate Agent‘ s profession in Slovakia“

Adriana Litomerická,Vice-President of C.E.I., Foreign Affairs,NARKS

„Regulation – the future oft he real estate industry“

Kirkor Ajderhanyan, President of the International Committee of FNAIM

„The European Standard EN15733 and the discussions on a Real Estate Agent‘s Law in Romania“

Christian Popescu, CEI Board Member, Romania

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter DIN 15733 für Immobilienmakler, Zertifizierung

Zertifizierung für Immobilienmakler

Die Zertifizierung für Immobilienmakler entwickelt sich zum Standard. Das ist ein Trend, der auf dem Gemeinschaftsstand der IVD-Mitgliedsunternehmen auf der EXPO REAL zu hören war. Die Zertifizierung nach DIN 15733 ist inzwischen in mehreren Prüfungsrunden gelaufen. Die zertifizierten Immobilienmakler berichten von neuen Aufträgen, die sie erhalten haben, weil der Kunde gezielt nach einem zertifizierten Immobilienmakler Ausschau gehalten hat.

Nachfrage nach zertifizierung von Immobilienunternehmen steigt

Auch die Zertifizierung der Immobilienunternehmen nach ISO 9001 nimmt beständig zu. Vorreiter sind die großen Immobilienunternehmen, die ebenfalls von sehr positiven Kundenreaktionen berichten. Gerade im Bereich des Corporate Real Estate schauen die Auftraggeber häufig darauf, dass die Immobilienunternehmen die gleichen Standards erfüllen, wie das eigene Unternehmen. Wer in der Zulieferindustrie oder im produzierenden Gewerbe selbst nach ISO 9001 zertifiziert ist, für den wird es zunehmend selbstverständlich, bei eigenen Aufträgen, die erteilt werden, auf die Zertifizierung des Vertragspartners zu achten. Maklerhäuser berichten am Rand der EXPO REAL, dass Aufträge aus Unternehmen erteilt worden sind, weil zum einen die Qualitätsstandards nach ISO 9001 erfüllt wurden und weil zum anderen die Compliance Richtlinien der Unternehmen erfüllt worden sind. Dieser Trend wird sich weiter verstärken.

Qualitätsmanagement such Qualitätsmanagement

Die Verstärkung dieses Trends liegt darin begründet, dass innerhalb des Qualitäsmanagements (QM) eines Unternehmens  die eigenen Qualitätsstandards auch bei Auftraggebern gesucht werden. Auf diesem Weg ist das einmal im Unternehmen eingerichtete QM die Ausgangsbasis für Aufträge an Unternehmen, die ebenfalls nach ISO 9001 zertifiziert sind.

Neues Zertifizierungsprogramm nach ISO 9001

Auf der EXPO REAL haben die DIA und der IVD angekündigt, ein neues Zertifizierungsprogramm für Immobilienunternehmen nach ISO 9001 zu entwickeln und ab Frühjahr 2011 die ersten Audits durchzuführen. Damit wird der steigenden Nachfrage nach Zertifizierungen in Immobilienunternehmen Rechnung getragen. Dies wurde auch unter den Standpartnern des IVD auf der EXPO REAL diskutiert, wo die Aussage zu hören war: „Vielleicht zertifizieren wir uns noch nicht heute, aber wir haben das Thema im Auge und werden uns stärker mit der Zertifizierung befassen.“

Mehr zu der Zertifizierung von Immobilienmaklern nach DIN 15733 finden Sie in dem Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ (www.ratgeber-immobilienmakler.de)

Ein Kommentar

Eingeordnet unter Praxis-Tipp, Zertifizierung