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11x EnEV – Beitrag auf Schwaebisch-Hall.de

11x EnEV Johns, MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE

Auf der Webseite der Bausparkasse Schwäbisch-Hall unter http://www.schwaebisch-hall.de findet sich eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen der EnEV 2014.

 

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Eingeordnet unter Immobilienmarketing, Immobilienrecht

Energieausweis spielt geringe Rolle im Exposé

                                     Der Energieausweis spielt auf der Angebotsseite von Immobilien (hier: Verkauf von Einfamilienhäusern in Deutschland) keine erkennbare Rolle. Besonders augenfällig wird dies bei den Gebrauchtimmobilien. In nur 2,17 % der untersuchten Online-Exposés sind Angaben zum Energieausweis enthalten. Da praktisch alle Angebote von gewerblichen Immobilienanbietern (Immobilienmakler und Hausbaufirmen) stammen, lässt dies auch Rückschlüsse auf die Nachfragerseite zu. Offensichtlich werden Angaben zum Energieausweis von den Immobiliensuchenden nicht nachgefragt, zumindest nicht in erster Linie und als wichtige Informationsquelle nachgefragt. Immobilienmakler würden anderenfalls den Kundenwunsch, nämlich Informationen zum Energieausweis einer Immobilie sofort offen legen. Dass diese Informationen offensichtlich auch bei neu gebauten Immobilien keine große Rolle spielen, zeigt die Untersuchung der Exposés für geplante Immobilien. Auch bei diesen Immobilienofferten werden nur bei ca. 50 % der Exposés Angaben zum Energieausweis oder einem Energiekennwert des Gebäudes gemacht. Dass energetische Faktoren einer Immobilie bei der Kaufentscheidung oder dem vorgelagerten Findungsprozess auf Käuferseite offensichtlich immer noch eine untergeordnete Rolle spielen, zeigen auch die rudimentären Angaben zu Fenstern, Fassadendämmung, Dämmung von Geschossdecken usw. Die Vermutung liegt nahe, dass die Kenntnisse der Interessenten auf diesen Feldern nicht sehr groß sind. Das erklärt auch, warum die Angaben zum Alter einer Heizung bzw. zur Nutzung eines bestimmten Energieträgers in einer Immobilie weit häufiger aufzufinden sind. Dabei geht es nicht darum, welche Kenntnisse die Anbieter einer Immobilie dem Nachfrager zutrauen. Würden Angaben zur Fassadendämmung etc. nachgefragt werden, wären diese in den Exposes enthalten. Es lässt sich feststellen, dass der energetische Zustand einer Immobilie kein entscheidendes Angebots- und Nachfragekriterium bei Einfamilienhäusern darstellt. (Die Untersuchung wurde anhand von 495 Online-Exposees durchgeführt. Zeitraum: Frühjahr 2009)

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Eingeordnet unter Immobilienmarkt, Statistik und Marktauswertung

IVD warnt vor Trickbetrügern auf Onlineportalen

Neue Pressemitteilung des Immobilienverband IVD (s. unter www.ivd.net)

Der IVD warnt vor Trickbetrügern, die mit gefälschten Mietangeboten auf Onlineplattformen Mietinteressenten um ihre Kaution bringen. Die Betrüger kopieren bestehende Angebote seriöser Anbieter und veröffentlichen das gleiche Angebot mit deutlich verringerter Miete und veränderten Kontaktdaten erneut. „Interessenten, die sich auf das vermeintlich sehr attraktive Angebot hin melden, werden aufgefordert, eine Kautionszahlung über einen Internet-Geldtransfer-Service zu leisten“, erklärt Ulrich Löhlein, Rechtsanwalt und Leiter des IVD-Servicecenters. Erst nach Eingang der Kaution würden die Wohnungsschlüssel versandt. Als Grund wird häufig ein Auslandsaufenthalt des Verwalters genannt. „Die Betrüger gehen sehr professionell vor und bedienen sich bevorzugt bei Immobilienangeboten, die im Internet eingestellt sind“, so Löhlein weiter. Nahezu keiner der Mietinteressenten sei in der Lage, die gefälschten von den echten Angeboten zu unterscheiden. „Die gefälschten Angebote häufen sich und sorgen für einen hohen wirtschaftlichen Schaden“, sagt Löhlein. Mietinteressenten sind aus Sicht des IVD doppelt geschädigt. Zum einen sei häufig die bezahlte Kaution nicht zurückzubekommen. Zum anderen gebe es das vermeintlich günstige Mietangebot nicht. Die Vorfreude auf die neue Wohnung werde dadurch getrübt.

Der IVD rät Mietinteressenten daher:

– Keine Bezahlung vor Besichtigung der Wohnung.
– Bei auffälligen Internetangeboten sowie bei schlecht erstellten Exposees soll-ten Interessenten direkt die Zentrale des Maklers oder Verwalters anrufen. Ein professioneller Vermieter erstellt auch ein professionelles Exposee.
– Bei Angeboten, die preislich deutlich unter Marktniveau liegen, ist besondere Vorsicht geboten. Gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollten vermeintliche Schnäppchen genau geprüft werden.
– Die Kontaktdaten des Angebots sollten zur Sicherheit mit den Daten im Impressum des Maklers oder Verwalters verglichen werden.
– Bei Aufforderungen an Mietinteressenten, Geld über ein Internet-Transfer-Service oder auf ein Auslandskonto zu überweisen, ist grundsätzlich Vorsicht geboten.
– Eine Bezahlung von Abschlägen, Vermittlungsgebühren oder einer ersten Ra-te auf eine Kaution sollte nie vor Abschluss eines Mietvertrages erfolgen.
– Verdächtige Angebote sollten sofort an die Betreiber der Immobilienportale gemeldet werden.
 
„Bei Zweifeln sollten sich Mietinteressenten an einen Makler oder Verwalter ihres Vertrauens wenden“, rät Löhlein. Dieser könne das Angebot überprüfen und vor Trickbetrügern schützen. Der IVD empfiehlt ferner allen Immobilienanbietern, ein digitales Wasserzeichen in den Fotos von Wohnungen, die im Internet veröffentlicht werden, zu hinterlegen. Dieser Kopierschutz erschwert den Trickbetrug mit Internet-Angeboten. „Kunden sollten diese Vorsichtsmaßnahme eines Immobilienanbieters als Bestreben für ein ernsthaftes Angebot ansehen und diese Vorsichtsmaßnahme nicht als Störung empfinden“, so Ulrich Löhlein weiter.

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Expose-Diebstahl international

Über die News unter www.inman.com lese ich vom Exposé-Diebstahl in einem Fall in den USA. In Deutschland erleben wir gerade das gleiche Phänomen: Mietinteressenten sollen dadurch geschädigt werden, dass sie aufgefordert werden, eine Vorabzahlung vor einer Besichtigung an einen ausländischen Geldempfänger vorzunehmen. Dafür wird ein fremdes Exposé aus dem Internet „gestohlen“ und als neues Angebot mit fremden Daten eingestellt. Im IVD wird dazu eine Pressemitteilung mit Tipps vorbereitet. Hier ist schon einmal der Original-Artikel, der von der Seite http://kdka.com/local/Craigslist.real.estate.2.1546651.html stammt. Das gleiche Muster: Expose aus dem Internet „geklaut“, als eigenes Exposé im Internet zu verbilligten Konditionen eingestellt und dann zur Zahlung einer ersten Rate ins Ausland aufgefordert.

Dies ist der link zu den Inman News: http://www.inman.com/news/2010/03/9/beware-listings-scammers

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