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Und wie stehen Sie zum Gesetzentwurf Maklerprovision?

Foto Sven März 2014Der Entwurf zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist in aller „Makler-Munde.“

Dabei gibt es doch eine ganz einfache Lösung und nur eine kleine Korrektur an dem Gesetzentwurf ist erforderlich.

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Das ist kein Bestellerprinzip – der neue Gesetzentwurf zur Maklerprovision

MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE München/Berlin, Büro Berlin

MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE München/Berlin, Büro Berlin

Das wird kein Bestellerprinzip im neuen Maklerrecht!!

Das Motto: „Wer bestellt, der bezahlt“ scheint auslegungsfähig zu sein. Juristen halten diesen Satz zwar für eindeutig, dennoch hat die Bundesregierung etwas anderes vor.

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Was wird aus dem Maklerrecht + Akquisition 2014

Bekommen wir ein neues Maklerrecht? Wenn es nach der Bundesregierung geht, dann soll das wohl so sein. Und zu welcher Miete darf eine Wohnung in Zukunft neu vermietet werden? Auch hier soll es Änderungen geben. Alle Informationen zum Koalitionsvertrag und den anstehenden Gesetzesänderungen erfahren Sie in dem Vortrag.

Infos für Immobilienmakler

Die Campus-Veranstaltungen von Porta Mondial und der Kanzlei MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE München/Berlin geben Antworten auf die Fragen, die sich aus dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung ergeben.

Das sind die Termine:

  • 15. Januar München
  • 21. Januar Berlin
  • 27. Januar Düsseldorf
  • 30. Januar Hannover
  • 11. Februar Köln
  • 13. Februar Frankfurt

Im Anschluss an den Überblick zum Koalitionsvertrag geht es im Seminar Akquisition und die Gewinnung neuer Aufträge in 2014. Gehen Sie mit einer gut gefüllten Pipeline von Vermarkungsaufträgen und einer genauen Vorstellung der Akquisition in 2014 in das neue Jahr.

Anmeldung

Hier finden Sie die Anmeldung und weitere Informationen zu dem Vortrag und dem Seminar in der Campus Reihe.

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Zum Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung aus CDU und SPD festgelegt, dass die Einführung der Auftraggeberprovision zumindest bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt werden soll. Zugleich wird eine Mietpreisbremse eingeführt. Dies hat Auswirkungen auf die Neuvermietung von Wohnungen. Es wird neue Fallgruppen geben, welche Wohnungen zu welchen Mieten neu vermietet werden dürfen. Die vielfältigen Fragen, die sich daraus ergeben, sollten Immobilienmakler kennen. Es wird nicht mehr lange dauern, dann werden Immobilienmakler danach von ihren Kunden befragt werden.

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Wie finde ich den richtigen Immobilienmakler?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den wichtigsten Geschäftsabschlüssen in ihrem Leben. Die Auswahl von Objekten oder Interessenten sowie die Entscheidung über den Preis sollten daher nicht ohne fachmännischen Rat getroffen werden.

Spezialisten bevorzugen • Auf Zertifizierung bzw. Verbandsmitgliedschaft achten • Beratung im Gespräch überprüfen

Mit dem richtigen Immobilienmakler sichern sich Käufer wie auch Verkäufer eine umfassende Beratung und schützen so ihre persönlichen finanziellen Interessen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Denn die Arbeit eines Maklers beginne keineswegs erst mit dem Exposé. „Ein richtiger Profi begutachtet Grundstücke und Gebäude, analysiert den Markt und bestehende Mietverträge. Er informiert über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und steht bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Professionelle Makler kennen zudem das Angebot und die Nachfrage im jeweiligen Teilmarkt und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.“

Ausbildung und Spezialisierung

Für Käufer und Verkäufer stellt sich dabei oft gleichermaßen die Frage, wie sie den richtigen Makler finden? „Für den Verbraucher ist es häufig schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von Sonntagsmaklern zu unterscheiden“, sagt Schick. „Kompetente Makler verfügen in der Regel über eine umfassende Ausbildung und eine mehrjährige praktische Erfahrung.“ Kompetenz und Erfahrung sind jedoch oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Verbraucher sollten daher nach möglichen Referenzen fragen. „Jeder professionell arbeitende Makler wird Zeugnisse seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können“, sagt Schick. „Zufriedene Kunden und erfolgreich vermittelte Objekte sind wichtige Hinweise auf die Kompetenz des Anbieters.“ Gegebenenfalls könne man auch um Adressen bisheriger Kunden bitten, um sich bei diesen über die Tätigkeit des Maklers zu erkundigen.

Käufer wie Verkäufer sollten bei der Auswahl eines Maklers zudem immer auch berücksichtigen, dass ein Anbieter immer nur bestimmte Teile des Immobilienmarktes überblicken kann. „In Großstädten sollten professionelle Makler auf bestimmte Objekt beziehungsweise Nutzungsarten spezialisiert sein“, erklärt Schick „Makler im ländlichen Raum sollten dagegen einen klaren regionalen Fokus haben.“ Der IVD rät von „Alleskönnern“ ab und empfiehlt Makler, die Experten im jeweiligen Markt oder Immobiliensegment sind.

Zertifizierung und Mitgliedschaft in einem Verband

Ein weiterer wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Denn auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Ein Verband fungiert außerdem als Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder. Beim IVD ist beispielsweise der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Wird der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen, können die Parteien die Gerichte anrufen.

Mindestens ebenso zuverlässig aber bislang noch nicht so weit verbreitet wie die Mitgliedschaft in einem Verband ist die Zertifizierung nach der neuen Maklernorm DIN EN 15733. Die Norm definiert unter anderem die fachliche Mindestqualifikation, die erforderlichen Verhaltensregeln und die wesentlichen Informationspflichten von Immobilienmaklern. Makler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen, sind verpflichtet, die Interessen der Auftraggeber zu schützen, ihnen alle transaktionsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Beratung und Honorar

Wer sich zunächst selbst einen persönlichen Eindruck von der Beratungsqualität eines Maklers machen will, sollte gleich anfangs das direkte Gespräch suchen. „Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht“, sagt Schick. „Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen, vor Risiken warnen, sein Leistungsspektrum darlegen und über Aufwand und das Honorar informieren.“ Auf keinen Fall werde ein professioneller Makler Vorauszahlungen verlangen.

Der IVD rät zudem: Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, solle sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die möglichen Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten klar benennen und keine Einwände gegen die Einbeziehung externer Hilfen beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts haben.

Ist die Entscheidung für einen Makler gefallen, empfiehlt der IVD, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden. In einem Maklervertrag werden neben seinen Dienstleistungen auch die Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die Auflösungsmodalitäten fixiert. Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD, http://www.ivd.net

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Maklerprovision wird nicht gesetzlich reguliert

Auch künftig wird es keine gesetzliche Regelung darüber geben, wer bei Immobilienvermietung und -verkauf die Maklergebühr zu tragen hat. Ein entsprechender Antrag der SPD sowie der Grünen wurde im Bundestag abgelehnt. „Die ablehnende Argumentation deckt sich absolut mit unserer Auffassung. Die Provisionsverteilung wird vom Markt geregelt und bedarf keiner staatlichen Regulierung“, begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD die Entscheidung.

Der von der SPD in den Bundestag eingebrachte Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem „Bestellerprinzip“ zu zahlen gewesen wäre. Beide Anträge wurden nunmehr abgelehnt.  „Eine gesetzliche Regelung hätte einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeutet“, meint Kießling.

Als „wohnungspolitisch weder sinnvoll noch angesichts der regionalen Unterschiede des weitgehend entspannten Wohnungsmarktes in Deutschland erforderlich“ bezeichnet FDP-Bundestagsabgeordneter Sebastian Körber in einer Pressemitteilung vom 27.1.2011 die Anträge von SPD und Grünen. Auch Dr. Jan-Marco Luczak, CDU-Bundestagsabgeordneter, erteilte den Anträgen im Bundestag eine Absage. Sie gingen erstens von falschen Annahmen aus und würden zweitens den unterschiedlichen Interessenlagen und bestehenden regionalen Unterschieden in keiner Weise gerecht. Dieser Meinung ist auch der IVD. „In Deutschland greifen auf dem Wohnungsmarkt die regulären Marktmechanismen“, meint Kießling. „Ein Indiz für einen funktionierenden Markt.“

In Teilmärkten von Metropolen, in denen nur wenig Wohnraum zur Verfügung steht, müssen meist allein die Mieter oder Käufer die Provision tragen. In Gegenden mit Angebotsüberhang kommen dagegen Vermieter oder Verkäufer für die Kosten auf. „An solchen Standorten würde die von der SPD geforderte Zwangsaufteilung der Provision Mieter und Käufer sogar schlechter stellen, da ihnen Kosten auferlegt würden, die sie unter normalen Marktbedingungen nicht zu tragen bräuchten“, erläutert Kießling.

Eine staatliche Reglementierung wie von SPD und Grünen gefordert, hätte nach Einschätzung des IVD langfristig auch zu steigenden Preisen und Mieten geführt. „Jeder ökonomisch denkende Hausverkäufer wird die zwangsweise anfallenden Maklerkosten dem Hauspreis hinzurechnen, was in der Folge auch zu höheren Notarkosten führen würde“, so Kießling. „Ob man Käufern damit einen Gefallen getan hätte, ist fraglich.“ Ähnlich sieht der IVD die Auswirkungen auf dem Mietmarkt.

Schätzungen des IVD zufolge sind die zirka 12.000 Maklerbetriebe in Deutschland an der Vermittlung jeder dritten Mietwohnung beteiligt. Bei insgesamt etwa 2,5 Millionen neuen Mietverträgen pro Jahr entspricht dies einem Anteil von 750.000 Mietverträgen, die durch Maklertätigkeit zustande kommen.

Quelle: Pressemitteilung des IVD – http://www.ivd.net

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Provision für Vermietungen – ein Streifzug durch Europa

In Österreich ist die Provision für die erfolgreiche Vermittlung von Mietverträgen durch eine neue Verordnung auf 2 Monatsmieten gesenkt worden. Bislang konnten österreichische Makler drei Monatsmieten abrechnen. In der Öffentlichkeit wurde die Höhe der Provisionen vielfach als überzogen kritisiert. In einem Artikel in „Die Presse“ wird das europäische Bild gerade gezogen. Ein interessanter Streifzug durch die Höhe der Provisionen bei der Vermietung von Wohnungen.

Hier geht es zu dem Artikel:

http://diepresse.com/home/leben/wohnen/595304/index.do

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Provision und Kaufpreis in einem Betrag ausweisen?

Prof. Susan Pulham hat in ihrem Vortrag auf dem Deutschen Immobilientag des IVD eine interessante Diskussion angestoßen. Sie hat ausgeführt, dass Kunden tendenziell den zu bezahlenden Betrag in einer Summe genannt bekommen wollen. Der zusätzliche Ausweis von Gebühren und Auslagen würde Kunden eher abschrecken. Bezogen auf den Immobilienmarkt würde dies laut Prof. Pulham bedeuten, dass es besser wäre, den Kaufpreis für eine Immobilie inkl. der zu bezahlenenden Provision auszuweisen und danach den Betrag aufzuspalten. Vor allem der Anteil der Käuferprovision an dem insgesamt zu bezahlenden Betrag könnte zusätzlich in die Gesamtsumme eingerechnet werden. Prof. Pulham forscht in dem Bereich des Kundenverhaltens und hat in ihrem Vortrag „Anker setzen“ die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Reaktionen von Kunden und Einflussfaktoren für Kaufentscheidungen auf den Immobilienmarkt übertragen.

Es ist wissenschaftlich bislang nicht untersucht, wie Kunden auf den unterschiedlichen Ausweis eines Kaufpreises einer Immobilie und die oft zusätzlich ausgewiesenen Anteile der Käuferprovision reagieren. Was meinen Sie, worauf Kunden positiver reagieren? Kaufpreis 150.000,- € zzgl. 3 % Käuferprovision oder 155.355,- € Endpreis einer Immobilie? In der zweiten Variante würde in den Erläuterungen zum Kaufpreis ausgewiesen, dass  darin der Betrag von 4.500,- Provision zzgl. 19 % MwSt, also der Betrag von 5.355,- € Käuferprovision enthalten ist.  Wie Ist Ihre Meinung?

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Neues Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ erschienen

Wer erfolgreich als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler starten will, benötigt nur eine Gewerbeerlaubnis. Richtig? Falsch! Wer so startet, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch bald wieder vom Markt verschwinden. Wer dagegen dauerhaft eine Existenz mit einem eigenen Immobiliengeschäft aufbauen möchte, der braucht einen , der die wichtigsten Schritte als selbständiger Unternehmer/-in erklärt. Das Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ ist der Praxisratgeber für die Existenzgründung und die Zeit danach. Sie werden das Buch immer wieder zur Hand nehmen, um die Hinweise zur Positionierung des eigenen Immobiliengeschäfts oder zu Umsatz-Kosten-Gewinn oder zur Werbung am Immobilienobjekt oder oder oder …  nachzulesen.

Cover Buch "Existenzgründung für Immobilienmakler"

Sie haben eine Idee – „Ich mache mich mit einem eigenen Immobiliengeschäft selbständig“. Was brauche ich? Lehrgang – Versicherung – Büro – Mitarbeiter oder zumindest Hilfe – und vor allem: Aufträge, Aufträge, Aufträge … Das Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ geht in dieser Reihenfolge mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Schritte durch. Von der Idee bis zu den ersten eigenen Aufträgen. Sie lernen durch die Brille eines Kunden zu schauen, werden Ihren eigenen Immobilienmarkt unter die Lupe nehmen und die Kostenstruktur Ihres zukünftigen Büros kennen lernen. In eigenen Kapiteln werden die Bedeutung von Social Media für Ihr eigenes Immobiliengeschäft, Tipps zur Steigerung der Bekanntheit und die Akzeptanz von Makler-Dienstleistungen beim Kunden behandelt. Die Zertifizierung nach der neuen Europa-Norm für Immobilienmakler wird erläutert. Hinweise zum Besuch des richtigen Einsteiger-Lehrgangs und von Folgeseminaren spielen eine wichtige Rolle. Fördermöglichkeiten, Kredite und Zuschüsse werden erläutert. Das Motto des Buches lautet: „Erfolg ist planbar“. Das gilt auch für Ihr eigenes Immobiliengeschäft. In vielen Praxis-Beispielen von erfahrenen Kollegen wird der Berufs-Alltag geschildert. Der Nutzen einer Mitgliedschaft im Immobilienverband IVD (www.ivd.net) wird ausführlich vorgestellt.

Gründen Sie erfolgreich Ihr eigenes Immobiliengeschäft. Das Buch richtet sich an Einsteiger, Neulinge, Existenzgründer, Immobilienmakler, Quer-Einsteiger, alle Verkaufstalente, sich sich auch in der Immobilienbranche etablieren wollen, Kollegen aus Bausparkassen, Banken, Immobilienunternehmen, Dienstleister, Träumer, die Immobilien lieben und einmal davon leben wollen und jeden, der weitere Tipps im Immobiliengeschäft sucht.

Das Buch kann zum Preis von 39,80 € bestellt werden unter info@ratgeber-immobilienmakler.de. Es ist im Joh. Heinr. Meyer Verlag erschienen und hat die ISBN 9-783926-701794. Das Cover stammt vom Immobilienmarketing-Büro (www.die-erfrischer.de).

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