Schlagwort-Archive: Sachverständige

Glossar Wertbegriffe Sachverständige

Das in diesem Blog vor wenigen Tagen vorgestellte Glossar der Wertbegriffe für Immobilien-Sachverständige kann im Webshop des IVD zum Preis von 9,80 EURO erworben werden. Nachdem in dem letzten Blogbeitrag der link zum IVD Webshop nicht enthalten war, wird dieser link nun nachgereicht:

http://www.ivd-webshop.net/IVDFachliteratur/tabid/112/CategoryID/1/List/1/catpageindex/2/Level/a/ProductID/1/Default.aspx?SortField=ProductName%2cProductName

Werbung

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Publikationen

Glossar Begriffe für Sachverständige

Welche Bedeutung haben Handelswert, Taxwert, Schätzwert, Beleihungswert, Versicherungswert, Residualwert, merkantiler Minderwert, Zeitwert, Vergleichs- und Ertragswert? Alle genannten Werte haben einen hohen Anwendungsgrad in der Praxis. Ausgehend vom zentralen Begriff des Marktwerts ist zu untersuchen, inwieweit Inhaltsidentität mit dem Verkehrswert, dem Gemeinen Wert und den englischen Begriffen Market Value und Fair Value besteht. Dabei sind bei allen Wertbegriffen folgende Umstände zu berücksichtigen:

1. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr
2. Die Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes
3. Alle wertbeeinflussenden Umstände

Diese sind in den Legaldefinitionen der Wertbegriffe – soweit vorhanden – zum Beispiel § 194 BauGB, § 9 BewG beziehungsweise in den Definitionen der Fachverbände beziehungsweise im „Guide Bleu“ der TEGoVa und den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) niedergelegt.

Der gewöhnliche Geschäftsverkehr
Mit gewöhnlichem Geschäftsverkehr sind die üblichen Gepflogenheiten des Handels mit den jeweiligen Bewertungsgegenständen gemeint. Der Wert des Bewertungsobjektes wird durch Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt bestimmt, wobei Käufer und Verkäufer weder unter Zeitdruck noch unter Zwang oder gar Not stehen.

Beschaffenheit des zu bewertenden Objektes
Unter Beschaffenheit des zu bewertenden Objektes sind die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften zu verstehen. Rechtliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Nutzungsrecht Dritter, Verfügungs- und Erwerbsrechte, Sicherungs- und Verwertungsrechte der Gläubiger, die sich aus der jeweiligen Vertragsgestaltung oder auch aus dem Öffentlichen Recht und den Standardnormen (zum Beispiel DIN) ergeben, sind dabei zu berücksichtigen. Tatsächliche Eigenschaften können die Herstellungsmaterialien, die Formgebung, die Ausstattung, der Zustand, das Alter, die Größe etc. sein.

Wertbeeinflussende Umstände
Die im vorherigen Absatz beispielshaft aufgezählten Gegebenheiten stellen wertbeeinflussende Umstände dar, die bei der Wertermittlung für den konkreten Bewertungsgegenstand in jedem Einzelfall mehr oder weniger stark einfließen. Nachdem ausschließlich objektive Maßstäbe den Wert bestimmen, sind ungewöhnliche Umstände (zum Beispiel Monopolistenkauf) und persönliche Verhältnisse (zum Beispiel Verwandtenkauf) zwangsläufig ausgeschlossen.
Das Glossar „Wert- und Kostenbegriffe im Sachverständigenwesen“ (vgl. auch DS 6/2009) mit der Darstellung der Wertbegriffe als fachübergreifendes Konstrukt aus den Disziplinen Immobilienbewertung, Hausrat, Kunst/Antiquitäten, Kfz sowie Maschinen und Anlagen kann unter www.ivd-webshop.net für 9,80 Euro bestellt werden.

Quelle: www.ivd.net, Webseite des Immobilienverbandes IVD und AIZ, Autor: Prof. Dr. Siegfried Sandner

3 Kommentare

Eingeordnet unter Praxis-Tipp, Publikationen

Wie entwickeln sich die Immobilien-Dienstleistungen weiter?

Dieser Frage geht die Trendstudie 21Immobilien-Dienstleistungen des CRES nach. Wie entwickeln sich die Büros? Wie und wo werden Kosten gespart? Wo entstehen neue Akquisitionsansätze? Gibt es einen Trend zur Konzentration? Welche Trends werden das Immobilien-Angebot der Zukunft besonders beeinflussen? Worauf reagiert die Nachfrage nach Immobilien am stärksten? Befragt werden Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bewertungssachverständige.

Das Center for Real Estate Studies (CRES) führt erstmalig in diesem Jahr die Trendstudie 21 – Immobilien-Dienstleistungen im Auftrag des Immobilienverbandes IVD durch. Mit Hilfe der Trendstudie sollen die Strömungen und Entwicklungen identifiziert werden, die die Immobilienwirtschaft in den nächsten Jahren prägen werden. Immobilienexperten und Branchenteilnehmern soll dadurch erleichtert werden, sich auf die kommenden Herausforderungen einzustellen und schneller darauf reagieren zu können.

Damit die Studie jedoch ihre volle Wirkung entfalten kann, ist es notwendig, dass eine möglichst große Anzahl an Personen daran teilnimmt. Aus diesem Grund würden wir uns sehr darüber freuen, wenn auch Sie daran teilnehmen würden, egal ob Sie als Makler, Verwalter, Sachverständiger oder in weiteren Berufen der Immobilienwirtschaft tätig sind und als Experte Einblicke und Einschätzungen liefern können.

Verlosung eines Apple iPad

Um Ihnen einen besonderen Anreiz für Ihre Teilnahme an der Trendstudie zu bieten, verlost das Center for Real Estate Studies (CRES) unter allen Umfrageteilnehmern ein Apple iPad. Wir wünschen Ihnen viel Glück dabei!

Dauer der Umfrage

Die Umfrage benötigt im Durchschnitt nur ca. 15 Minuten. Das ist wenig Zeit, wenn es um die Zukunft und Trends einer Branche geht. Gestalten und bewerten Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre fachmännischen Antworten und schon jetzt auf die sicher spannenden Ergebnisse, die auf dem Immobilientag des IVD 2011 in Berlin erstmals vorgestellt werden.

Hier geht es zum Fragebogen

https://www.surveymonkey.com/s/Trendstudie

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Immobilienmarketing, Praxis-Tipp

Neues Schwergewicht für Fortbildung in der Immobilienwirtschaft

EBZ und DIA verzahnen ihre Studienangebote – Kooperation gestartet

Zwei Schwergewichte im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Immobilienexperten gehen eine Kooperation ein: Das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) werden zukünftig verstärkt zusammen arbeiten, um Synergien zu nutzen und auszubauen.

Die Zusammenarbeit in konkreten Projekten ist  bereits gestartet: Der  DIA- Studiengang „Immobilienbewerter (DIA)“ kann schon jetzt auch an der privaten Fachhochschule EBZ Business School  in Bochum belegt werden. Die DIA wird den EBZ Fernlehrgang „Immobilienkaufmann/-frau“ zukünftig ebenfalls anbieten und in Freiburg einen Präsenzstandort aufbauen. Zu dem beginnt am Standort Hamburg im September 2010 ein gemeinsames Bachelor-Programm. Weiterhin geplant sind die gemeinsame Weiterentwicklung von verbindlichen Qualifizierungsstandards, Tagungs- und Seminarangeboten.  

Auf dem Immobilientag des IVD war es so weit: Der Vorstandsvorsitzende des EBZ, Klaus Leuchtmann, und der Geschäftsführer der DIA, Peter Graf, unterzeichneten einen Kooperationsvertrag, der eine enge Zusammenarbeit in der Entwicklung und Vermarktung der Bildungsangebote vorsieht. „Unsere beiden Bildungseinrichtungen haben sehr unterschiedliche Profile. Aus der Kooperation wird deshalb ein echter Mehrwert für unsere Kunden entstehen“, so Leuchtmann. Graf ergänzt: „Gemeinsam werden wir die gesamte Breite immobilienwirtschaftlicher Bildung abdecken, von Grundlagenausbildung bis zum Masterprogramm.“

Die DIA, die dem Immobilienverband IVD nahesteht, und das EBZ, eine Stiftung des GdW, des VdW Rheinland Westfalen und des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, wissen ihre immobilienwirtschaftlichen Verbände bei der Kooperation hinter sich.

IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling: „Die Qualifikation von Mitarbeitern und Unternehmensinhabern wird in den immobilienwirtschaftlichen Verbänden sehr intensiv betrieben. Es ist eine ausgezeichnete Entwicklung, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit unserer Verbände im Rahmen der BSI – Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft nun auch auf der Ebene der Bildung fortgesetzt wird. Wenn zwei so renommierte Einrichtungen wie  DIA und EBZ eng zusammenarbeiten, kann die Branche nur profitieren.“

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Veranstaltungen Immobilienwirtschaft

Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV – Weg frei

Das Bundeskabinett hat die neue ImmoWertV auf den Weg gebracht. Damit muss nur noch der Bundesrat dieser Verordnung zustimmen, bevor diese in Kraft tritt. In der Pressemitteilung des BMVBS (www.bmvbs.de) ist zu lesen:

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen. Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst. Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.“

In  dem genannten Sachverständigengremium haben auch Vertreter des Immobilienverbandes IVD an der Ausarbeitung der ImmoWertV mitgewirkt.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Immobilienpolitik

Sachverständigen-Tagung Immobilienbewertung

Neueste Entwicklungen, Rechtliche Veränderungen und marktpolitische Tendenzen sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Deutschen Immobilien Sachverständigen Kolloquiums, das am 25. und 26. März 2010 in Hamburg stattfindet (DISK). Experten berichten, diskutieren untereinander und mit den Teilnehmern über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Ermittlung von Werten für bebaute und unbebaute Grundstücke. Das DISK steht für Diskussionen und Gesprächen rund um die Immobilienwertermittlung. In diesem Jahr steht der Wasserturm in Hamburg als Veranstaltungsort im Fokus des Geschehens. Die geschichtliche Entwicklung dieses Naturdenkmals, insbesondere auch das immobilienwirtschaftliche Konzept der Nutzung als Hotel und Tagungsstätte werden ausführlich erläutert.

Die Tagung wird von DIA und IVD veranstaltet. Anmeldungen für beide oder für je einen Tag unter info >at< ivd.net.

Hier geht es zum Tagungsprogramm: http://www.ivd.net/programme/screencms/ausgabe.php?CMS_c=artikel&Nr=1030&navid=1&lang=0

Ein Kommentar

Eingeordnet unter Uncategorized