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Antrag zur Abschreibung der Gebäudesanierung heute im Bundestag

Nun bekommt die Bundesregierung aus dem eigenen Lager Druck, das Vermittlungsverfahren zur Einführung der steuerlichen Abschreibung der Gebäudesanierung durchzuführen. Die Bundesregierung soll sich bei den Ländern für eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einsetzen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsam eingebrachten Antrag, der an diesem Donnerstag (heute) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz in seiner Sitzung am 8. Juli nicht zugestimmt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei es jedoch notwendig, das Potenzial zur Energie- und Kohlendioxid-Einsparung durch Gebäudesanierung zu nutzen, schreiben die Koalitionsfraktionen. Dazu sollen neben dem Gebäudesanierungsprogramm die zusätzlichen steuerlichen Fördermaßnahmen dienen.

Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, setzt die Umstellung der bestehenden Systeme zur Erzeugung von Energie eine Steigerung der Energieeffizienz voraus. „Da ein Hauptteil des Primärenergiebedarfs auf den Gebäudebestand verwandt wird, liegt hier das größte Potenzial, welches durch private Investitionen gehoben werden kann“, heißt es in dem Antrag der beiden Fraktionen.

Quelle: Heute im Bundestag

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Inflation und Immobilie – Studie zu TOP-7-Städten

Immobilieninvestitionen in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Düsseldorf schützen vor Inflation. Das ist das Ergebnis einer Studie des Immobilienverbands IVD.

Langfristige Betrachtung über 33 Jahre

„Die Miet- und Preisentwicklung in den sieben Top-Städten lag zwischen 1977 und 2010 sowohl bei Büro- als auch bei Wohnimmobilien nahezu durchgehend über der durchschnittlichen Teuerung“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. „Unsere Analyse zeigt, dass der Inflationsschutz von Immobilien maßgeblich vom Standort bestimmt wird. Die jeweilige Nutzungsart spielt eine eher untergeordnete Rolle.“

Bei der zusammenfassenden Untersuchung der Wohnungsmieten an allen sieben Standorten fällt der Mietanstieg von Neubauwohnungen mit gutem Wohnwert am geringsten aus. Über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg erhöhten sich die Mieten in diesem Segment um 130 Prozent. Das ist aber immer noch deutlich mehr als die durchschnittliche Teuerung (+111 Prozent). Besonders hohe Mietzuwächse von 237 Prozent hat es in den zurückliegenden 30 Jahren vor allem bei Altbauwohnungen (vor 1948 gebaut) gegeben. Büromieten erreichten im gleichen Betrachtungszeitraum bei hoher Volatilität nur Zuwächse von 133 Prozent bei einfachem Nutzwert und 170 Prozent bei hohem Nutzwert. Bei Flächen mit mittlerem Nutzwert erhöhten sich die Mieten um 156 Prozent.

Wohnungsmieten durchgehend über der Inflation

An den einzelnen Standorten haben sich die Wohnungsmieten höchst unterschiedlich entwickelt. Die größten Steigerungsraten wurden in München (+323 Prozent) und Berlin (+454 Prozent) erreicht. In Düsseldorf haben sich die Mieten zum Ende des Beobachtungszeitraums dagegen nur um 142 Prozent erhöht. „Bei den zugrundliegenden Preisdaten handelt es sich jedoch um durchschnittliche Schwerpunktpreise, die nicht die einzelnen Lagen einer Stadt darstellen können“, erklärt Schick. „In den einzelnen Stadtteilen können die tatsächlichen Steigerungsraten somit auch höher oder niedriger ausgefallen sein.“

Erhebliche Unterschiede gibt es auch bei den Büroimmobilien. Frankfurt weist in der Spitze (2002) einen Mietanstieg um 442 Prozent gegenüber 1977 auf. Zum Ende des Untersuchungszeitraums ging der Mietpreisanstieg aber auf 201 Prozent zurück. Berlin, Düsseldorf und Hamburg liegen mit Mietpreisanstiegen zwischen 40 und 72 Prozent zum Ende des Untersuchungszeitraumes hingegen deutlich unter der durchschnittlichen Teuerung.

Kaufpreisentwicklung im Schnitt über der Inflation

Auch die Preise für Eigentumswohnungen haben sich im Untersuchungszeitraum nicht gleichmäßig entwickelt. „In der Gesamtbetrachtung der Wohnungspreise zeigt sich ein deutlicher Peak in den Jahren zwischen 1990 und 1995, der unter anderem auf die verstärkte Nachfrage in den Jahren unmittelbar nach der deutschen Einheit zurückgeführt werden kann“, sagt Schick. „Der darauf folgende Preisrückgang scheint 2005 an seinem Tiefpunkt angekommen zu sein.“ Mit Blick auf die Preisentwicklung lasse sich sagen, dass Eigentumswohnungen in den sieben Top-Städten insgesamt einen Schutz vor Inflation boten. Ähnlich volatil verlief die Preisentwicklung von Eigenheimen – mit dem Unterschied, dass nach dem Höhepunkt von 1995 die Preise nur leicht zurückgingen und sich bis 2005 auf einem nahezu konstanten Niveau bewegten. Seit 2005 sind wieder Preissteigerungen bei Eigenheimen mit mittleren und guten Wohnwerten zu erkennen. Einfamilienhäuser mit mittlerem Wohnwert notierten zum Ende des Untersuchungszeitraums um 152 Prozent über den Ausgangswerten. Damit lag ihr durchschnittlicher Wertzuwachs deutlich über der Inflationsrate.

Deutliche Differenzen zwischen einzelnen Städten

Betrachtet man die historischen Kaufpreise von Eigentumswohnungen mit gutem Wohnwert in den sieben Top-Städten, schneiden Berlin (+25 Prozent) und Hamburg (+55 Prozent) am Ende des Untersuchungszeitraums deutlich schlechter ab als Stuttgart (+139 Prozent) oder München (+135 Prozent). Schick gibt aber zu bedenken, dass die Kaufpreisentwicklung innerhalb der einzelnen Städte höchst unterschiedlich ausfallen könne. „Dynamische Szenelagen wie beispielsweise der Prenzlauer Berg sind bei den Stadtdaten unterrepräsentiert. Das heißt, insbesondere in Hamburg und Berlin schneiden viele Stadtteile beim Kaufpreiswachstum von Eigentumswohnungen deutlich besser ab als die gesamte Kommune.“ Bei der Preisentwicklung von Einfamilienhäusern nimmt München (+286 Prozent) ebenfalls eine Spitzenstellung ein. In Berlin haben die Eigentümer von Einfamilienhäusern dagegen bei einer Preissteigerung von nur 14 Prozent im Betrachtungszeitraum inflationsbedingte Wertverluste hinnehmen müssen. „Nach Rückgängen steigen die Preise für Eigenheime in der Hauptstadt seit 2005 wieder an“, fasst Schick die Entwicklung dort zusammen. „Das Aufholpotenzial ist beträchtlich.“

Quelle: Pressemitteilung Immobilienverband IVD, www.ivd.net

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Glossar Begriffe für Sachverständige

Welche Bedeutung haben Handelswert, Taxwert, Schätzwert, Beleihungswert, Versicherungswert, Residualwert, merkantiler Minderwert, Zeitwert, Vergleichs- und Ertragswert? Alle genannten Werte haben einen hohen Anwendungsgrad in der Praxis. Ausgehend vom zentralen Begriff des Marktwerts ist zu untersuchen, inwieweit Inhaltsidentität mit dem Verkehrswert, dem Gemeinen Wert und den englischen Begriffen Market Value und Fair Value besteht. Dabei sind bei allen Wertbegriffen folgende Umstände zu berücksichtigen:

1. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr
2. Die Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes
3. Alle wertbeeinflussenden Umstände

Diese sind in den Legaldefinitionen der Wertbegriffe – soweit vorhanden – zum Beispiel § 194 BauGB, § 9 BewG beziehungsweise in den Definitionen der Fachverbände beziehungsweise im „Guide Bleu“ der TEGoVa und den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) niedergelegt.

Der gewöhnliche Geschäftsverkehr
Mit gewöhnlichem Geschäftsverkehr sind die üblichen Gepflogenheiten des Handels mit den jeweiligen Bewertungsgegenständen gemeint. Der Wert des Bewertungsobjektes wird durch Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt bestimmt, wobei Käufer und Verkäufer weder unter Zeitdruck noch unter Zwang oder gar Not stehen.

Beschaffenheit des zu bewertenden Objektes
Unter Beschaffenheit des zu bewertenden Objektes sind die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften zu verstehen. Rechtliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Nutzungsrecht Dritter, Verfügungs- und Erwerbsrechte, Sicherungs- und Verwertungsrechte der Gläubiger, die sich aus der jeweiligen Vertragsgestaltung oder auch aus dem Öffentlichen Recht und den Standardnormen (zum Beispiel DIN) ergeben, sind dabei zu berücksichtigen. Tatsächliche Eigenschaften können die Herstellungsmaterialien, die Formgebung, die Ausstattung, der Zustand, das Alter, die Größe etc. sein.

Wertbeeinflussende Umstände
Die im vorherigen Absatz beispielshaft aufgezählten Gegebenheiten stellen wertbeeinflussende Umstände dar, die bei der Wertermittlung für den konkreten Bewertungsgegenstand in jedem Einzelfall mehr oder weniger stark einfließen. Nachdem ausschließlich objektive Maßstäbe den Wert bestimmen, sind ungewöhnliche Umstände (zum Beispiel Monopolistenkauf) und persönliche Verhältnisse (zum Beispiel Verwandtenkauf) zwangsläufig ausgeschlossen.
Das Glossar „Wert- und Kostenbegriffe im Sachverständigenwesen“ (vgl. auch DS 6/2009) mit der Darstellung der Wertbegriffe als fachübergreifendes Konstrukt aus den Disziplinen Immobilienbewertung, Hausrat, Kunst/Antiquitäten, Kfz sowie Maschinen und Anlagen kann unter www.ivd-webshop.net für 9,80 Euro bestellt werden.

Quelle: www.ivd.net, Webseite des Immobilienverbandes IVD und AIZ, Autor: Prof. Dr. Siegfried Sandner

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Den richtigen Makler finden – Tipps für die Maklersuche

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den wichtigsten Geschäftsabschlüssen in ihrem Leben. Die Auswahl von Objekten oder Interessenten sowie die Entscheidung über den Preis sollten daher nicht ohne fachmännischen Rat getroffen werden.

„Mit dem richtigen Immobilienmakler sichern sich Käufer wie auch Verkäufer eine umfassende Beratung und schützen so ihre persönlichen finanziellen Interessen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Denn die Arbeit eines Maklers beginne keineswegs erst mit dem Exposé. „Ein richtiger Profi begutachtet Grundstücke und Gebäude, analysiert den Markt und bestehende Mietverträge. Er informiert über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und steht bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Professionelle Makler kennen zudem das Angebot und die Nachfrage im jeweiligen Teilmarkt und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.“

Ausbildung und Spezialisierung
Für Käufer und Verkäufer stellt sich dabei oft gleichermaßen die Frage, wie sie den richtigen Makler finden? „Für den Verbraucher ist es häufig schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von Sonntagsmaklern zu unterscheiden“, sagt Schick. „Kompetente Makler verfügen in der Regel über eine umfassende Ausbildung und eine mehrjährige praktische Erfahrung.“ Kompetenz und Erfahrung sind jedoch oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Verbraucher sollten daher nach möglichen Referenzen fragen. „Jeder professionell arbeitende Makler wird Zeugnisse seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können“, sagt Schick. „Zufriedene Kunden und erfolgreich vermittelte Objekte sind wichtige Hinweise auf die Kompetenz des Anbieters.“ Gegebenenfalls könne man auch um Adressen bisheriger Kunden bitten, um sich bei diesen über die Tätigkeit des Maklers zu erkundigen.

Käufer wie Verkäufer sollten bei der Auswahl eines Maklers zudem immer auch berücksichtigen, dass ein Anbieter immer nur bestimmte Teile des Immobilienmarktes überblicken kann. „In Großstädten sollten professionelle Makler auf bestimmte Objekt beziehungsweise Nutzungsarten spezialisiert sein“, erklärt Schick „Makler im ländlichen Raum sollten dagegen einen klaren regionalen Fokus haben.“ Der IVD rät von „Alleskönnern“ ab und empfiehlt Makler, die Experten im jeweiligen Markt oder Immobiliensegment sind.

Zertifizierung und Mitgliedschaft in einem Verband
Ein weiterer wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Denn auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Ein Verband fungiert außerdem als Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder. Beim IVD ist beispielsweise der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Wird der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen, können die Parteien die Gerichte anrufen.

Mindestens ebenso zuverlässig aber bislang noch nicht so weit verbreitet wie die Mitgliedschaft in einem Verband ist die Zertifizierung nach der neuen Maklernorm DIN EN 15733. Die Norm definiert unter anderem die fachliche Mindestqualifikation, die erforderlichen Verhaltensregeln und die wesentlichen Informationspflichten von Immobilienmaklern. Makler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen, sind verpflichtet, die Interessen der Auftraggeber zu schützen, ihnen alle transaktionsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Beratung und Honorar
Wer sich zunächst selbst einen persönlichen Eindruck von der Beratungsqualität eines Maklers machen will, sollte gleich anfangs das direkte Gespräch suchen. „Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht“, sagt Schick. „Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen, vor Risiken warnen, sein Leistungsspektrum darlegen und über Aufwand und das Honorar informieren.“ Auf keinen Fall werde ein professioneller Makler Vorauszahlungen verlangen.

Der IVD rät zudem: Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, solle sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die möglichen Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten klar benennen und keine Einwände gegen die Einbeziehung externer Hilfen beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts haben.

Ist die Entscheidung für einen Makler gefallen, empfiehlt der IVD, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden. In einem Maklervertrag werden neben seinen Dienstleistungen auch die Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die Auflösungsmodalitäten fixiert. Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Immobilienverband IVD – http://www.ivd.net

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Magazin für Azubis Immobilienkauflaute

„Ausziehen!“ heißt das Magazin, das der IVD zweimal jährlich speziell für den Immobiliennachwuchs herausgibt. Die neue Ausgabe liegt jetzt vor – zum kostenlosen Download. Sie können das Heft aber auch unter bestellung@ausbildung-immobilien.net kostenlos in der Print-Version beziehen.

Young Professionals Immobilienwirtschaft

Mit „ausziehen!“ möchte der IVD die young professionals der Branche genau da abholen, wo sie sich am Beginn ihrer Berufstätigkeit befinden: zwischen Schule und Beruf, zwischen Ehrgeiz und Zweifel, zwischen Selbstständigkeit und Fremdbestimmung.

Auch die neue Ausgabe von „ausziehen!“ beschäftigt sich speziell mit dem Berufsalltag der Azubis: Tipps für den Umgang mit Chef und Kollegen sind ebenso zu finden wie Prüfungsstoff, der aus Sicht von Praktikern abgefragt wird. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Berufsschullehrern.

Lernen – auch von Anderen

Der Blick über den Tellerrand gehört zum festen Bestandteil des Konzepts: Wie machen es die anderen? Welche typischen Fehler lassen sich vermeiden? Was tut sich in der Branche? Was machen die Kollegen im Ausland? Welche Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung gibt es?

Die Themen der Ausgabe Q3/2011:

Beruf und Studium – beides unter einen Hut zu bringen, leistungsstark im Job und gleichzeitig erfolgreich seinen Bachelor Real Estate zu absolvieren: „ausziehen!“ wollte wissen, ob und wie dieses Modell funktioniert, und hat zwei berufstätige Studenten beziehungsweise studierende Angestellte gefragt, wie es mit der Doppelbelastung klappt.

Weitere Themen der neuen Ausgabe, die als Online-Magazin zum Durchblättern und auch als Download zur Verfügung steht oder bei der IVD-Bundesgeschäftsstelle (bestellung@ausbildung-immobilien.net) kostenlos als Printausgabe bestellt werden kann, sind: – Business-Knigge – zehn Regeln zum Begrüßen, Anreden und Eisbrechen – Die Power-Point-Plage – was eine gute Präsentation wirklich braucht – Immobilienwirtschaftliche Reise auf die Balearen zu gewinnen.

Quelle. Newsletter des Immobilienverbands IVD – www.ivd.net

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Wie laut wird bei der Frauen-Fußball-WM gejubelt?

Wird der Torjubel bei der gerade begonnenen Fußball WM in Deutschland genauso laut ausfallen wie bei der EM des letzten Jahres? Wie laut dürfen Fußball-Fans draußen sein? Was dürfen Mieter und Eigentümer? Wann ist Schluss mit dem Torjubel? Viele Mieter und Eigentümer haben sich vom Fußballfieber anstecken lassen. Dem fangerechten Fußballgenuss werden allerdings von den Gerichten Grenzen gesetzt. Andererseits fallen einige Urteile auch fußballfreundlich aus.

Hierzu zählen beispielsweise Fälle, in denen Hauseigentümer in der Nähe eines Fußballstadions wohnen und sich vom Fußballlärm gestört fühlen. Sie müssen den Lärm der Fußballspiele in Kauf nehmen. Das Landgericht Aachen hat die Klage eines Anwohners gegen den Verein Alemannia Aachen auf Schadenersatz abgewiesen, da die Lärmschutzgrenzwerte nur bei Torjubel punktuell überschritten werden (LG Aachen, Az. 9 O 533/05). Dies gilt auch, wenn ein Verein beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus noch in einer unteren Klassen spielt – und zunächst nur wenig Lärm durch geringe Zuschauerzahlen zu befürchten ist – der Verein jedoch in den Folgejahren aufsteigt. „Der Bewohner muss damit rechnen, dass der Verein erfolgreich spielt und gegebenenfalls aufsteigt. Ist er Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Schick.

Geschützt werden Eigentümer und Mieter hingegen vor Lärm, wenn Nachbarn im Garten oder auf dem Balkon den Sieg ihrer Mannschaft feiern wollen. „In Wohngebieten darf ab 22 Uhr keine Lärmbelästigung von der Feier im Garten oder auf dem Balkon mehr ausgehen. Als Maßstab für die Belästigung gilt, dass der Betroffene auch bei geschlossenem Fenster nicht schlafen kann“, verweist Schick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss Owi 475/89I). „Eine Lösung wäre, die Nachbarn mitfeiern zu lassen. Anderenfalls sollte die Feier nach innen verlagert werden“. Eine Feier im Innern hat einen weiteren Vorteil, wie ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz zeigt. Ein alkoholisierter Fußballfan hatte auf dem Balkon ein Spiel im Fernsehen gesehen und war beim Torjubel abgestürzt. In diesem Fall musste die private Unfallversicherung des Geschädigten keine Leistungen zahlen (AG Koblenz, Az. 15 C 3047/08).

Lärm verursachen nicht nur jubelnde Erwachsene, sondern häufig auch Kinder, die auf Spiel- oder Bolzplätze in ihrer Freizeit Fußball spielen. Gegen den Fußballlärm auf den Spielplätzen können angrenzende Mieter in der Regel nicht vorgehen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist vor allem bei Kindern bis zwölf Jahren auch auf Spielplätzen in reinen Wohngebieten lautstarkes Spielen erlaubt (Az. 9 A 9014/91).

„Wenn Kinder in der Wohnungsnähe keinen Spielplatz haben und direkt vor dem Haus spielen, kommt es auf den Einzelfall an“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Joerss aus Berlin. „In einem Urteil des Landgerichts München wurde Kindern beispielsweise zugestanden, auf dem Garagenhof zu spielen.“ Die Nachbarn mussten den Lärm ertragen (LG München, Az. 1 T 14129/88). Im Gegensatz dazu hat das Amtsgerichts Frankfurt in einem Urteil lärmende, Fußball spielende Kinder auf einer Grünfläche zwischen zwei Wohnblöcken als ein Grund für Mietminderung akzeptiert. Der Mieter durfte die Miete um fünf Prozent reduzieren (AG Frankfurt, Az. 33 C 1726704-13).

Neben dem Lärm sind Grillgeruch und Grillrauch ein häufiger Grund für Streit zwischen Nachbarn. „Grillt ein Nachbar gelegentlich, beispielsweise parallel zu Fußballspielen, muss der betroffene Nachbar dies ertragen. Gartenbesitzer können dem Nachbarn selbst häufiges Grillen nicht untersagen, solange eine Rauchentwicklung vermieden wird und die Beeinträchtigung damit erträglich ist“, weiß Joerss. Das Landgericht München hatte in einem Fall entschieden, dass selbst 16 Grillabende in vier Monaten nicht zu beanstanden sind (LG München I, Az. 15 S 22735/03). Allerdings urteilen die Gerichte hier unterschiedlich. Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart seien beispielsweise dreimal zwei Stunden Grillen im Jahr ausreichend (Az. 10 T 359/96). Es empfiehlt sich daher, eine Belästigung des Nachbarn möglichst zu vermeiden und ihn rechtzeitig auf das Fußball- beziehungsweise Grillfest hinzuweisen.

Fußballbegeisterung kann auch zu ästhetischen Belästigungen führen – beispielsweise wenn ein Nachbar sein Grundstück mit 11 Fußball-Gartenzwergen schmückt. Das Amtsgericht Grünstadt hat entschieden, dass jeder unabhängig von ästhetischen Bedenken grundsätzlich so viele Gartenzwerge in seinem Garten aufstellen darf, wie er möchte. Ausnahmen bilden jedoch anstößige oder obszöne Gartenzwerge (AG Grünstadt, Az. 2a C 334/9). Das heißt: Fußballspielende Zwerge sind erlaubt, nackt sein dürfen sie nicht.

Quelle: Pressemitteilung Immobilienverband IVD – http://www.ivd.net

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Die neuen Steuerpläne zur energetischen Modernisierung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden steuerlich fördern soll. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen Steuerpflichtige je zehn Prozent der Herstellungskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen abschreiben können. Diese Regelung gelte für Vermieter von Wohnimmobilien. Für Selbstnutzer ist eine analoge Förderung vorgesehen. Die Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung sollen für den selbstnutzenden Eigentümer einer Immobilie über zehn Jahre zu je zehn Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Gefördert werden Baumaßnahmen, wenn ein bestimmter EnEV-Standard erreicht wird: Die einzelnen Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden dann gefördert, wenn erreicht wird, dass das sanierte Gebäude den Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. „Wir begrüßen die Vorschläge des Bundeskabinetts steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung zu schaffen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Dies entspricht unserer Forderung aus dem steuerpolitischen Papier, welches wir der Bundesregierung bereits 2009 vorgelegt haben. Energetische Sanierungsmaßnahmen dürften mit der Verabschiedung des Gesetzes in Kombination mit der angestrebten Novellierung des Mietrechts erheblich gefördert und besonders auch wirtschaftlicher werden.“

Der IVD mahnt eine eindeutige Einbeziehung der energetischen Komplettmodernisierung von Wohngebäuden in die neue steuerliche Abschreibung an. Nach aktueller Rechtslage werden umfassende Sanierungsmaßnahmen, die zugleich an den vier wesentlichen Teilen Dach, Fassade, Fenster und Haustechnik vorgenommen werden, als nachträgliche Herstellungskosten eingestuft. Im Ergebnis heißt dies, dass der Eigentümer die Kosten nur mit jährlich zwei Prozent Abschreibung geltend machen kann. „Durch die Neuregelung sollte in jedem Fall die energetische Komplettsanierung von der Abschreibungsmöglichkeit über 10 Jahre erfasst werden“, sagt IVD-Präsident Kießling.

„Die steuerlichen Anreize sind durch den Vorschlag der Bundesregierung allerdings noch nicht ausgeschöpft“, meint Kießling weiter. Der IVD schlage daher vor, die Regelung des Paragrafen 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zum anschaffungsnahen Aufwand abzuschaffen. „Durch die Abschaffung würde für private Kapitalanleger ein steuerlicher Anreiz geschaffen, Immobilien zu erwerben und diese sofort und unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb grundlegend energetisch zu sanieren“, erläutert Kießling. „Die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen könnten dann sofort in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden.“ Darin sieht der IVD einen wesentlichen Schritt zu einer zügigen Umsetzung der ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie der nachhaltigen Erhöhung der Sanierungsquote bei Wohngebäuden.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD – www.ivd.net

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Wie finde ich den richtigen Immobilienmakler?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den wichtigsten Geschäftsabschlüssen in ihrem Leben. Die Auswahl von Objekten oder Interessenten sowie die Entscheidung über den Preis sollten daher nicht ohne fachmännischen Rat getroffen werden.

Spezialisten bevorzugen • Auf Zertifizierung bzw. Verbandsmitgliedschaft achten • Beratung im Gespräch überprüfen

Mit dem richtigen Immobilienmakler sichern sich Käufer wie auch Verkäufer eine umfassende Beratung und schützen so ihre persönlichen finanziellen Interessen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Denn die Arbeit eines Maklers beginne keineswegs erst mit dem Exposé. „Ein richtiger Profi begutachtet Grundstücke und Gebäude, analysiert den Markt und bestehende Mietverträge. Er informiert über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und steht bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Professionelle Makler kennen zudem das Angebot und die Nachfrage im jeweiligen Teilmarkt und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.“

Ausbildung und Spezialisierung

Für Käufer und Verkäufer stellt sich dabei oft gleichermaßen die Frage, wie sie den richtigen Makler finden? „Für den Verbraucher ist es häufig schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von Sonntagsmaklern zu unterscheiden“, sagt Schick. „Kompetente Makler verfügen in der Regel über eine umfassende Ausbildung und eine mehrjährige praktische Erfahrung.“ Kompetenz und Erfahrung sind jedoch oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Verbraucher sollten daher nach möglichen Referenzen fragen. „Jeder professionell arbeitende Makler wird Zeugnisse seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können“, sagt Schick. „Zufriedene Kunden und erfolgreich vermittelte Objekte sind wichtige Hinweise auf die Kompetenz des Anbieters.“ Gegebenenfalls könne man auch um Adressen bisheriger Kunden bitten, um sich bei diesen über die Tätigkeit des Maklers zu erkundigen.

Käufer wie Verkäufer sollten bei der Auswahl eines Maklers zudem immer auch berücksichtigen, dass ein Anbieter immer nur bestimmte Teile des Immobilienmarktes überblicken kann. „In Großstädten sollten professionelle Makler auf bestimmte Objekt beziehungsweise Nutzungsarten spezialisiert sein“, erklärt Schick „Makler im ländlichen Raum sollten dagegen einen klaren regionalen Fokus haben.“ Der IVD rät von „Alleskönnern“ ab und empfiehlt Makler, die Experten im jeweiligen Markt oder Immobiliensegment sind.

Zertifizierung und Mitgliedschaft in einem Verband

Ein weiterer wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Denn auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Ein Verband fungiert außerdem als Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder. Beim IVD ist beispielsweise der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Wird der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen, können die Parteien die Gerichte anrufen.

Mindestens ebenso zuverlässig aber bislang noch nicht so weit verbreitet wie die Mitgliedschaft in einem Verband ist die Zertifizierung nach der neuen Maklernorm DIN EN 15733. Die Norm definiert unter anderem die fachliche Mindestqualifikation, die erforderlichen Verhaltensregeln und die wesentlichen Informationspflichten von Immobilienmaklern. Makler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen, sind verpflichtet, die Interessen der Auftraggeber zu schützen, ihnen alle transaktionsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Beratung und Honorar

Wer sich zunächst selbst einen persönlichen Eindruck von der Beratungsqualität eines Maklers machen will, sollte gleich anfangs das direkte Gespräch suchen. „Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht“, sagt Schick. „Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen, vor Risiken warnen, sein Leistungsspektrum darlegen und über Aufwand und das Honorar informieren.“ Auf keinen Fall werde ein professioneller Makler Vorauszahlungen verlangen.

Der IVD rät zudem: Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, solle sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die möglichen Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten klar benennen und keine Einwände gegen die Einbeziehung externer Hilfen beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts haben.

Ist die Entscheidung für einen Makler gefallen, empfiehlt der IVD, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden. In einem Maklervertrag werden neben seinen Dienstleistungen auch die Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die Auflösungsmodalitäten fixiert. Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD, http://www.ivd.net

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Einsatz von Formularen im Immobilienbüro

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Einsatz von Formularen im Immobilienbüro gemacht? Das wird in der Xing-Gruppe des IVD im dortigen Forum diskutiert. Ich freue mich auf Ihre Erfahrungen. Mein Credo: Formulare sind wichtig und der Einsatz ist richtig. Aber im Alltag muss man wissen, wann ein Formular eingesetzt werden kann, wann eine Klausel noch einmal als Individualvereinbarung vereinbart werden sollte und was hinter den einzelnen Klauseln steckt. Wie sehen Sie das?

https://www.xing.com/net/pri387bdcx/ivd/maklerrunde-545755/erfahrung-mit-formularen-36706313/

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Social Media live erleben!

Die sozialen Netzwerke erleben viele Teilnehmer am eigenen PC. Damit die Social Media auch wieder ein soziales Leben erfüllen, veranstaltet der IVD eine Konferenz zu diesem Thema am 25. Mai in Berlin. Anhand vieler praktischer Beispiele führen die Social-Media-Experten Tobias Geipel und Roland Kampmeyer die Teilnehmer durch die Welt der Sozialen Netzwerke. Dabei reichen die Themen von der allgemeinen Nutzung bis zur zielgerichteten Anwendung zur Kundengewinnung. Schwerpunktmäßig soll die Konferenz jedoch dem Erfahrungsaustausch dienen. Die Teilnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, untereinander zu diskutieren, welche Online-Kanäle sich für Immobilienfirmen ihrer Erfahrung nach eignen.

Gesprächsrunden über Social Media

Die Veranstaltung startet um 14 Uhr mit einer Auftaktdiskussion, die der Bestandsaufnahme dienen soll. Im Anschluss wird es Vorträge zu den Themen Suchmaschinenoptimierung, Google-Ranking und die richtige Nutzung von Facebook und Twitter geben. Außerdem sind Gesprächsrunden mit den Teilnehmern und den Referenten geplant. Es war bei der Zusammenstellung des Programms sehr wichtig, dass genug Raum bleibt, offene Fragen untereinander zu diskutieren.

Immobilienfirmen diskutieren

Die Konferenz richtet sich an alle Immobilienexperten, die schon erste Erfahrungen im Bereich Social Media sammeln konnten, sowie an Einsteiger, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen. Für Teilnehmer des Deutschen Immobilientages des IVD ist der Besuch der Social Media Konferenz in den Teilnahmegebühren enthalten. Die Kosten für alle anderen Teilnehmer betragen 79 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Anmeldungen nimmt der IVD ab sofort entgegen unter info@ivd.net, 030/275 72 6-0 oder per Fax an 030-275 72 6-49.

Quelle: http://www.ivd.net, Pressemitteilung des IVD

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