Datenschutz.immobilien

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Wie handhaben Sie es mit der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Immobilienbüro?

  • Fertig, alles ist durch?
  • Angefangen, brauche aber noch etwas Zeit
  • DSGVO? Was soll ich damit anfagen? Das wird auch wieder weggeben

Die verschiedensten Aussagen kursieren unter Immobilienfirmen, wenn um die neue DSGVO geht. Die Experten von datenschutz.immobilien haben viele Firmen bei der Einführung der neuen Datenschutzstandards beraten. Es wurden Verarbeitungsverzeichnisse erstellt, Datenschutzerklärungen geprüft und neu geschrieben, Löschkonzepte erarbeitet, Vertraulichkeitsvereinbarungen für Mitarbeiter formuliert und Meldungen als Datenschutzbeauftragter vorgenommen.

Unbedingt den Datenschutzbeauftragten bei den Aufsichtsbehörden anmelden

Am wichtigsten ist es, dass die von außen erkennbaren Anforderungen zügig umgesetzt werden. Das ist die wichtigste Aufgabe, die datenschutz.immobilien für seine Kunden umsetzt. Dazu zählt auch die Meldung als Datenschutzbeauftragter bei den Firmen, die von Gesetzes wegen eines solchen einsetzen müssen. Immerhin kann von den Aufsichtsbehörden ganz genau erkannt werden, wann diese Bestellung dort eingegangen und angezeigt worden ist. Hier sollten Immobilienfirmen nicht länger zögern. Die Meldeformulare sind bei den meisten Landesaufsichtsbehörden online gestellt. Und der externe Datenschutzbeauftragte kann für seine Kunden diese Meldung übernehmen.

Aufsichtsbehörden und Meldung

Die Beauftragten für den Datenschutz in den Bundesländern sind die Aufsichtsbehörden und nehmen die Meldungen für die benannten Datenschutzbeauftragten entgegen. Gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO müssen die Verantwortlichen die Daten der benannten Datenschutzbeauftragten veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde melden.

Die nicht erfolgte Meldung wird von den Aufsichtsbehörden als Bußgeldtatbestand gewertet, so dass Handlungsbedarf gegeben ist.

Externer Datenschutzbeauftragter

Sollen wir einen betrieblichen oder einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen? Dazu der wichtige Hinweis, dass die betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei Benennung über die erforderliche Sachkunde verfügen müssen. Deshalb kann es der richtige Weg für die Unternehmen sein, einen externen Datenschutzbeauftragten sofort einzusetzen und später zu überlegen, ob diese Funktion auch durch einen Mitarbeiter im Unternehmen ersetzt werden kann. Dies kann auch mit dem externen Datenschutzbeauftragten diskutiert werden und dieser kann wertvolle Hilfestellungen geben.

Zudem können Unternehmen einen für den Datenschutz zuständigen Mitarbeiter benennen, der nicht als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen fungiert, der aber zuständig ist für alle Fragen des Datenschutzes im Unternehmen und zugleich erster Ansprechpartner für den externen Datenschutzbeauftragten ist.

Expertenrat zum Datenschutz

Woher soll das Fachwissen zum Datenschutz in den Unternehmen aktuell kommen? Die DSGVO ist neu in Kraft getreten. Das Bundesdatenschutzgesetz ist neu gefasst worden. Die komplexe Materie muss erst gelernt werden.

Unter http://www.datenschutz.immobilien geben die Experten weitere Ratschläge, was jetzt unbedingt zu beachten ist in den Immobilienfirmen. Ein Vertrag für die Bestellung als Datenschutzbeauftragter wird von dort zur Verfügung gestellt, damit keine weitere Zeit bis zur Anmeldung bei den Aufsichtsbehörden vergeht.

Tipp: Jetzt den Datenschutzbeauftragten benennen!

 

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