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Die neuen Steuerpläne zur energetischen Modernisierung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden steuerlich fördern soll. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen Steuerpflichtige je zehn Prozent der Herstellungskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen abschreiben können. Diese Regelung gelte für Vermieter von Wohnimmobilien. Für Selbstnutzer ist eine analoge Förderung vorgesehen. Die Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung sollen für den selbstnutzenden Eigentümer einer Immobilie über zehn Jahre zu je zehn Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Gefördert werden Baumaßnahmen, wenn ein bestimmter EnEV-Standard erreicht wird: Die einzelnen Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden dann gefördert, wenn erreicht wird, dass das sanierte Gebäude den Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. „Wir begrüßen die Vorschläge des Bundeskabinetts steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung zu schaffen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Dies entspricht unserer Forderung aus dem steuerpolitischen Papier, welches wir der Bundesregierung bereits 2009 vorgelegt haben. Energetische Sanierungsmaßnahmen dürften mit der Verabschiedung des Gesetzes in Kombination mit der angestrebten Novellierung des Mietrechts erheblich gefördert und besonders auch wirtschaftlicher werden.“

Der IVD mahnt eine eindeutige Einbeziehung der energetischen Komplettmodernisierung von Wohngebäuden in die neue steuerliche Abschreibung an. Nach aktueller Rechtslage werden umfassende Sanierungsmaßnahmen, die zugleich an den vier wesentlichen Teilen Dach, Fassade, Fenster und Haustechnik vorgenommen werden, als nachträgliche Herstellungskosten eingestuft. Im Ergebnis heißt dies, dass der Eigentümer die Kosten nur mit jährlich zwei Prozent Abschreibung geltend machen kann. „Durch die Neuregelung sollte in jedem Fall die energetische Komplettsanierung von der Abschreibungsmöglichkeit über 10 Jahre erfasst werden“, sagt IVD-Präsident Kießling.

„Die steuerlichen Anreize sind durch den Vorschlag der Bundesregierung allerdings noch nicht ausgeschöpft“, meint Kießling weiter. Der IVD schlage daher vor, die Regelung des Paragrafen 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zum anschaffungsnahen Aufwand abzuschaffen. „Durch die Abschaffung würde für private Kapitalanleger ein steuerlicher Anreiz geschaffen, Immobilien zu erwerben und diese sofort und unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb grundlegend energetisch zu sanieren“, erläutert Kießling. „Die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen könnten dann sofort in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden.“ Darin sieht der IVD einen wesentlichen Schritt zu einer zügigen Umsetzung der ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie der nachhaltigen Erhöhung der Sanierungsquote bei Wohngebäuden.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD – www.ivd.net

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Was die Branche vom neuen Mietrecht erwarten kann

Positives Echo hat der Gesetzentwurf zum Mietrecht in der Immobilienwirtschaft ausgelöst. Die Forderungen der Branche sind weitgehend erfüllt. Das sagt auch die BSI in ihrer Pressemitteilung. „Der kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts wird von der Immobilienwirtschaft begrüßt. „Wir sehen den Auftrag eines sozial ausgewogenen Reformvorschlages als erfüllt an. Die Verbesserung der Position des Vermieters erfolgt mit Augenmaß und ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Mieter“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Anpassung Mietrecht erforderlich

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung, deren zentraler Bestandteil die Steigerung der Energieeffizienz des Wohnungsbestandes und der Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien ist, erfordern nach Ansicht der immobilienwirtschaftlichen Verbände Anpassungen im Mietrecht. Dazu zählt die Ausweitung der Definition der energetischen Modernisierung, die in dem neuen § 555 b BGB geregelt ist und unter anderem nun auch die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien umfassen soll.

Durchführung der Sanierung erleichtern

„Ganz wichtig ist uns die Frage der Durchführung der Maßnahmen. Hier geht das geplante Mietrecht einen neuen Weg“, ergänzt Dr. Andreas Mattner, Vorsitzender des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Während der Durchführung der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten energetischen Modernisierungsbegriff dulden müssen (§ 555 d BGB). Dauert die Modernisierung weniger als drei Monate, soll die Minderung der Miete ausgeschlossen werden (§ 536 BGB). „Wir halten diese Regelung für sozial ausgewogen. Der Mieter profitiert nach der energetischen Modernisierung von der Energieeinsparung in der Wohnung, indem er niedrigere Nebenkosten bezahlt. Für den Vermieter werden die Durchführung der Arbeiten und die Kostenkalkulation aber deutlich erleichtert“, erklärt Walter Rasch, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Die Forderungen der Immobilienwirtschaft für die Durchführung der energetischen Modernisierung seien mit diesem Entwurf weitgehend erfüllt. „Als sehr gelungen betrachten wir die Aussage des Gesetzentwurfs, dass die energetische Modernisierung vom Mieter grundsätzlich zu dulden ist. Dieses Signal hat die Politik bislang nicht gegeben. Hiermit kommt der politische Wille zum Ausdruck, die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes zu forcieren“, fügt Kießling hinzu.

Härtefallklausel

Sehr positiv bewerten die immobilienwirtschaftlichen Verbände, dass die finanzielle Überforderung eines einzelnen Mieters nicht mehr die Gesamtmaßnahme blockieren kann, sondern dieser Härtefall erst bei der ihn treffenden Modernisierungsumlage berücksichtigt werden soll, und dass die Geltendmachung eines Härtefalls bei der Durchführung der energetischen Modernisierung nun erstmals in einer bestimmten Frist erfolgen muss (§ 555 d Abs. 3 BGB). „Die damit erreichte Klarheit entspricht einer langjährigen Forderung der Immobilienwirtschaft und schafft mehr Rechtssicherheit bei der energetischen Modernisierung“, fasst Kießling diese Neuregelung zusammen. Allerdings lasse die konkrete Formulierung der Härtefallklausel zu wünschen übrig. „Wir erwarten aufgrund der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe viele Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht landen werden, wenn es um die Auslegung der Härtefallklausel geht.“

Einmietbetrüger

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts sieht auch eine Verbesserung der Möglichkeit der Räumung von Wohnungen bei Einmietbetrügern (Mietnomaden) vor. Professionelle Vermieter von Wohnungen seien vom Mietnomadentum zwar nicht so stark betroffen wie private Vermieter. Die jetzt vorgesehene Möglichkeit der so genannten Berliner Räumung, das heißt der schnelleren Räumung von Wohnungen bei unberechtigter Nutzung durch Untermieter, und die neue Hinterlegungsanordnung (§ 302 a ZPO) seien jedoch generell geeignet, die Lasten der Vermieter im Fall von Einmietbetrug zu verringern. Kießling: „Einmietbetrüger dürfen nicht vom Gesetz geschützt werden. Das stellt dieser Gesetzentwurf nun deutlicher heraus.“

Contracting

Kritisch sieht die Immobilienwirtschaft, dass die geplante Regelung des Energie-Contracting im Mietrecht generell gelten soll und damit die bereits aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehenden, unkomplizierten Möglichkeiten der Umstellung auf Wärmelieferung abgeschafft werden. Axel Gedaschko, Präsident des GdW, erklärt: „Damit würde die Bundesregierung ein Modell beenden, mit dem bereits heute große Energieeffizienzressourcen durch Contracting erschlossen werden.“

Quelle: Pressemitteilung der BSI, http://www.bsi-web.de

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Maklerprovision wird nicht gesetzlich reguliert

Auch künftig wird es keine gesetzliche Regelung darüber geben, wer bei Immobilienvermietung und -verkauf die Maklergebühr zu tragen hat. Ein entsprechender Antrag der SPD sowie der Grünen wurde im Bundestag abgelehnt. „Die ablehnende Argumentation deckt sich absolut mit unserer Auffassung. Die Provisionsverteilung wird vom Markt geregelt und bedarf keiner staatlichen Regulierung“, begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD die Entscheidung.

Der von der SPD in den Bundestag eingebrachte Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem „Bestellerprinzip“ zu zahlen gewesen wäre. Beide Anträge wurden nunmehr abgelehnt.  „Eine gesetzliche Regelung hätte einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeutet“, meint Kießling.

Als „wohnungspolitisch weder sinnvoll noch angesichts der regionalen Unterschiede des weitgehend entspannten Wohnungsmarktes in Deutschland erforderlich“ bezeichnet FDP-Bundestagsabgeordneter Sebastian Körber in einer Pressemitteilung vom 27.1.2011 die Anträge von SPD und Grünen. Auch Dr. Jan-Marco Luczak, CDU-Bundestagsabgeordneter, erteilte den Anträgen im Bundestag eine Absage. Sie gingen erstens von falschen Annahmen aus und würden zweitens den unterschiedlichen Interessenlagen und bestehenden regionalen Unterschieden in keiner Weise gerecht. Dieser Meinung ist auch der IVD. „In Deutschland greifen auf dem Wohnungsmarkt die regulären Marktmechanismen“, meint Kießling. „Ein Indiz für einen funktionierenden Markt.“

In Teilmärkten von Metropolen, in denen nur wenig Wohnraum zur Verfügung steht, müssen meist allein die Mieter oder Käufer die Provision tragen. In Gegenden mit Angebotsüberhang kommen dagegen Vermieter oder Verkäufer für die Kosten auf. „An solchen Standorten würde die von der SPD geforderte Zwangsaufteilung der Provision Mieter und Käufer sogar schlechter stellen, da ihnen Kosten auferlegt würden, die sie unter normalen Marktbedingungen nicht zu tragen bräuchten“, erläutert Kießling.

Eine staatliche Reglementierung wie von SPD und Grünen gefordert, hätte nach Einschätzung des IVD langfristig auch zu steigenden Preisen und Mieten geführt. „Jeder ökonomisch denkende Hausverkäufer wird die zwangsweise anfallenden Maklerkosten dem Hauspreis hinzurechnen, was in der Folge auch zu höheren Notarkosten führen würde“, so Kießling. „Ob man Käufern damit einen Gefallen getan hätte, ist fraglich.“ Ähnlich sieht der IVD die Auswirkungen auf dem Mietmarkt.

Schätzungen des IVD zufolge sind die zirka 12.000 Maklerbetriebe in Deutschland an der Vermittlung jeder dritten Mietwohnung beteiligt. Bei insgesamt etwa 2,5 Millionen neuen Mietverträgen pro Jahr entspricht dies einem Anteil von 750.000 Mietverträgen, die durch Maklertätigkeit zustande kommen.

Quelle: Pressemitteilung des IVD – http://www.ivd.net

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Deutsche Vertreter in europäische Immobilienverbände gewählt

Viele immobilienwirtschaftlichen Themen spielen auf der europäischen Bühne. Deshalb ist es wichtig, dass die deutschen Interessen in diesen Verbänden wirkungsvoll vertreten werden. Zwei Vertreter aus Deutschland sind in die Vorstände der europäischen Verbände CEPI und CEI gewählt worden. Dort sind mehr als 165.000 Immobilienmakler und -verwalter zusammengeschlossen.

Jens-Ulrich Kießling – Generalsekretär der CEPI

Der Immobilienverband IVD wird auch in Zukunft in den beiden großen europäischen Immobilienverbänden auf Führungsebene präsent sein. Bei den Wahlen am 9. Februar wurde IVD Präsident Jens-Ulrich Kießling als Generalsekretär der Conseil Européenne de Professions Immobilièrs (CEPI) wiedergewählt. Seine Amtszeit verlängert sich damit um weitere 2 Jahre.

Berufspolitische Grundsätze in Europa vertreten

Auch die Mitglieder der Confédération Européenne de l’Immobilier (CEI) bestätigten am 24. Januar Sven Johns, Bundesgeschäftsführer des IVD, als Vorstandsmitglied. „Die Wiederwahl hat mich sehr gefreut, zumal sie ein Vertrauensbeweis nicht nur in meine, sondern auch in die Arbeit des IVD ist“, kommentiert Kießling. Und Johns ergänzt: „Ich erachte es nicht nur für richtig, sondern auch für notwendig, dass wir die Arbeit, die wir auf nationaler Ebene leisten, auch auf europäischer Ebene fortsetzen. Da die berufspolitischen Grundsätze für Immobilienunternehmen derzeit sehr stark von Brüssel aus bestimmt werden, ist es für deutsche Immobilienmakler und -verwalter umso wichtiger, dass sich der IVD in den dort geführten Diskussionen für die Interessen der deutschen Unternehmen stark macht.“

Der CEPI hat sich als Netzwerk der angeschlossenen Immobilienverbände zum Ziel gesetzt, die Bedingungen und Voraussetzungen für Immobilientransaktionen auch und gerade über Grenzen hinweg zu verbessern. Aus diesem Grund setzt sich die Vereinigung auf europäischer und nationaler Regierungsebene im Interesse ihrer Mitgliedsverbände ein. Der CEPI sind Nationalverbände aus insgesamt 22 EU- und EFTA-Staaten angeschlossen. „Einer der Schwerpunkte der Arbeit liegt auf umfassenden Research-Projekten“, erläutert Kießling. „Der Markt wird immer internationaler, das erfordert auch ein höheres Maß an Transparenz, welches die Nationalverbände alleine nicht erbringen können.“

Mehr als 165.000 Immobilienmakler und Verwalter vertreten

Der Dachverband europäischer Makler, die CEI, zählt derzeit über 66.000 Mitglieder aus 14 Nationen. Das Hauptziel der CEI ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Darunter fallen auch die Harmonisierung gesetzlicher Regelungen der Zugangsbestimmungen zum Maklerberuf, die Vernetzung der Mitglieder untereinander, sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Transaktionen. „Mit der Einführung der Maklernorm EN 15733 ist uns ein großer Schritt in Richtung europaweit einheitlicher Richtlinien für den Maklerberuf gelungen“, so Johns, der nunmehr seit 14 Jahren auf europäischer Verbandsebene tätig ist. Für die Zukunftsfähigkeit des Immobilienmaklerberufs sei eine internationalere Ausrichtung bereits in der Ausbildung unumgänglich. „Der Markt kennt keine Grenzen mehr, dem müssen wir uns stellen“, resümiert Johns.

Europäischer Immobilienkongress in Berlin

Die beiden europäischen Verbände werden im Mai auch zu Gast beim Deutschen Immobilientag des IVD sein. Der Deutsche Immobilientag des IVD mit europäischem Immobilienkongress findet am 26. und 27. Mai in Berlin statt. „Der IVD setzt sich intensiv dafür ein, dass die beiden europäischen Immobilienverbände CEPI und CEI mit einer Stimme sprechen. Auf dem Kongress im Mai 2011 in Berlin soll eine gemeinsame Arbeitsplattform gebildet werden“, sagt Jens-Ulrich Kießling.

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Steigende Wohnungs-Mieten aller Orten

Die Mietenentwicklung für Wohnungen zeigt in ganz Deutschland weiter nach oben.

Mieten in Deutschland

Die Marktberichterstatter des Immobilienverbandes IVD haben Daten für ca. 350 Städte in Deutschland zusammengetragen. Im neuen Mietpreisspiegel des IVD Bundesverbandes können die Mieten und Kaufpreise abgelesen werden.

Hier die aktuelle Presse-Mitteilung des IVD:

Die Mieten in Deutschland steigen auch 2010 weiter an. Dem IVD-Wohnpreisspiegel zufolge bezahlen Mieter bei Neuvermietung für Neubauwohnungen je nach Wohnwert bis zu 2,5 Prozent mehr. „Seit über einem Jahrzehnt nimmt die Neubautätigkeit kontinuierlich ab, das aktuelle Mietpreiswachstum ist die logische Konsequenz“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD.

Top Ten Wohnungsmieten
Neubauwohnungen, guter Wohnwert, ca. 70m² 
 Preise in Euro
 München   13,2 
Düsseldorf  13 
 Hamburg   12,6 
Heidelberg  12,5 
 Stuttgart   12 
Mainz  11,5 
 Wiesbaden   11 
Frankfurt a. M.  11 
 Erlangen   11 
Köln  10,5 

 

Mietpreissteigerungen in allen Kategorien

Zwischen 1,4 Prozent und 2,2 Prozent liegen die Mieten für eine Bestandswohnung über den Preisen vom Vorjahr. Kostete der Quadratmeter einer Wohnung aus der Vorkriegszeit mit drei Zimmern, etwa 70 Quadratmetern Wohnfläche und einfachem Wohnwert 2009 noch durchschnittlich 3,90 Euro, müssen Mieter 2010 bereits 4 Euro pro Quadratmeter bezahlen.

Miete München am teuersten

Am teuersten sind die Wohnungen dieser Kategorie in München. Dort werden durchschnittlich 8,90 Euro für einen Quadratmeter gezahlt. In Dresden sind es immer noch 4,50 Euro und in Leipzig 3,80 Euro.

Den geringsten Anstieg verzeichnen Wohnungen mit einem Baujahr bis 1949 und mit gutem Wohnwert (1,4 Prozent). „Insgesamt konnten in keiner Kategorie Preisrückgänge gemessen werden“, stellt Kießling fest.

Neubaumieten

Bei den Neubauwohnungen mit mittlerem Wohnwert stieg der Quadratmeterpreis binnen Jahresfrist von durchschnittlich 6,26 Euro auf 6,41 Euro (2,4 Prozent).

Am teuersten sind die Mieten auch hier in der bayerischen Hauptstadt mit einem Quadratmeterpreis von 11,60 Euro. In Stuttgart und Heidelberg zahlt der Mieter 11 Euro pro Quadratmeter und in Hamburg 10,20 Euro.

Auch Neubauwohnungen mit gutem Wohnwert konnten insgesamt um rund 2,3 Prozent zulegen. „Der Bedarf kann bei den derzeit niedrigen Baufertigstellungszahlen einfach nicht gedeckt werden“, meint Kießling.

Relative Veränderung 2009 – 2010
Wohnungen Baujahr ab 1949, guter Wohnwert, ca. 70 m² 
 
Düsseldorf    5,6% 
Nürnberg   4,8% 
Bremen    3,3% 
Frankfurt a. M.    3,3% 
Berlin    2,9% 
Köln   2,4% 
Stuttgart    2,1% 
Mannheim   1,7% 
Dortmund    1,6% 
Hamburg   1,0% 

 

Mittelgroße Städte sind Spitzenreiter

Im Städtevergleich wurden in Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 200.000 und 300.000 die größten Anstiege erfasst. „An Standorten, an denen 2009 für eine Bestandswohnung mittleren Wohnwertes und einem Baujahr nach 1949 noch durchschnittlich 5,62 Euro pro Quadratmeter bezahlt wurden, kostet ein Quadratmeter heute schon 5,92 Euro“, beschreibt Kießling die jüngsten Veränderungen.

In Halle (Saale) zahlt der Mieter beispielsweise 5,50 Euro für den Quadratmeter. Genau 6 Euro sind es derzeit durchschnittlich in Erfurt und in Wiesbaden werden im Schnitt sogar Quadratmeterpreise von 7,70 Euro erzielt. Auch die Mietpreise für Neubauwohnungen mit mittlerem Wohnwert stiegen in mittelgroßen Städten. Pro Quadratmeter wurden hier im Schnitt 7,05 Euro berechnet. Im Vorjahr waren es noch 6,78 Euro.

Eine ähnliche Entwicklung beobachtet der IVD in Städten mit mehr als 300.000 Einwohnern. Dort stiegen die Mieten im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent bis 2,5 Prozent. So beläuft sich der Quadratmeterpreis für eine Wohnung mit gutem Wohnwert, die nach 1948 gebaut wurde, in Stuttgart aktuell auf durchschnittlich 9,70 Euro.

Spitzenreiter bei den Mietpreisen ist wie im Vorjahr München mit 12,10 Euro pro Quadratmeter. Nur leichte Zuwächse gab es dagegen in Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern. Dort erzielten mit knapp einem Prozent vor 1948 fertig gestellte Wohnungen mit einfachem Wohnwert die größten Mietpreissteigerungen.

Mietpreise ausgewählter Städte 2010
Wohnungen Baujahr ab 1949, mittlerer Wohnwert, ca. 70 m² 
Preise in Euro 
 München  10,00 
Stuttgart  8,70 
 Heidelberg   8,50 
Frankfurt a. M.  8,00 
 Düsseldorf   8,00 
Wiesbaden  7,70 
 Hamburg   7,60 
Köln  7,50 
 Berlin / West   6,10 
Berlin / Ost  6,10 
 Bremen   6,00 
Hannover  5,60 
 Duisburg   4,80 
Neubautätigkeit bleibt hinter dem Bedarf zurück
Wie schon im vergangenen Jahr sieht der IVD die steigenden Mieten in den rückläufigen Baufertigstellungszahlen begründet. Einer Analyse des Center for Real Estate Studies zufolge nahm das Wohnungsangebot 2009 nur um 102.000 Einheiten zu und bleibt damit hinter dem vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung errechneten Neubedarf von 195.000 deutlich zurück. „Der erhöhte Wohnungsbedarf ist zum großen Teil auf die steigenden Haushaltszahlen in Mittel- und Großstädten zurückzuführen“, ergänzt Schick. Zudem wachse auch der Flächenbedarf pro Person.

Über den IVD-Wohnpreisspiegel 2010
Der Preisspiegel, der beim IVD unter www.ivd-webshop.net in gedruckter Form bestellt werden kann, erfasst die Entwicklung des Wohn-Immobilienmarktes in rund 390 Städten der Bundesrepublik. Grundlage für die Angaben bilden aktuelle Marktpreise aus dem 2. und 3. Quartal des Jahres 2010. Der Preisspiegel kostet 75 Euro.
Quelle: www.ivd.net; Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD

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Video: Standauftritt der BSI mit Politikern auf der EXPO REAL

Immobilienpolitik wurde auf der EXPO REAL 2010 auf dem Stand der Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) gemacht. Staatssekretär Jan Mücke, BMVBS, Minister Hermann, Bayern, Minister Pfister, Baden-Württemberg, Minister Voigtsberger, NRW, und Staatssekretär Schröder, M-V, waren Gast auf dem Stand der BSI. Immobilienpolitik meets BSI war das Motto des Standes.

Das Video finden Sie hier: http://www.immobilien-video-portal.de?spr=de&r=5&rfi=2&loc=veranstaltungen&kat=veranstaltungen&map=&l=Deutschland&bl=Bayern&lk=München&objNr=645&objK=Veranstaltungsvideo&objTyp=Veranstaltungsvideo&objOp=Veranstaltungsvideo&an=140&objD=1&usrD=1&rf=1&rf_bg=1&iz=1&vl=2&vls=0

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Video: EXPO REAL – Gemeinschaftsstand der IVD-Mitglieder

Das Video zum Gemeinschaftsstand der IVD Mitglieder auf dr EXPO REAL ist fertig gestellt. In dem Film wird ein guter Gesamteindruck des Standauftritts mit vielen Sequenzen vom Standprogramm vermittelt. Auch die Präsenz des IVD am Stand der BSI kommt vor, so dass sich ein rundes Bild des Auftritts der IVD-Mitglieder und des Verbandes auf der Messe ergibt. Der Film wurde vom Immobilien Video Portal erstellt.

Hier ist der link zu dem Film:

http://www.immobilien-video-portal.de

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Heute startet die EXPO REAL in München

Am Montag, 04. Oktober 2010 startet Deutschlands größte Immobilienmesse, die EXPO REAL. Ich bin an allen drei Tagen auf der Messe und freue mich über viele Gespräche rund um den Immobilienmarkt, das Thema Akquisition von Aufträgen, Erfahrungen auf der Messe, Kontakte zu Existenzgründern, Gespräche mit Mitgliedern des Immobilienverbandes IVD, das Standprogramm des IVD und der BSI auf der Messe. Um 10.15 Uhr wird der Stand des IVD offiziell von IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling eröffnet. In einer ersten Diskussionsrunde am Stand des IVD geht es um die Erwartungen der Standpartner. Der IVD veröffentlicht heute seinen Preisspiegel Gewerbeimmobilien. Um 12.00 Uhr findet die Pressekonferenz statt. Am Nachmittag wird der Flowfact Award am Stand des IVD in Halle A1.130 verliehen.

Am Stand der BSI werden wir heute den Staatssekretär aus dem BMVBS, Jan Mücke treffen und mit ihm die aktuelle immobilienpolitische Entwicklung diskutieren. Darauf freue ich mich sehr. Der enge Draht, den wir vom Verband zur Politik halten, wird dadurch noch etwas besser.

IVD Mitglieder, den Präsidenten Jens-Ulrich Kießling, den Pressesprecher Jürgen Schick und weitere Präsidiums- und Vorstandsmitglieder treffen Sie am Stand des IVD in Halle A1.130 und am Stand der BSI in Halle B2.220.

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Politiker treffen auf der EXPO REAL – Der Stand der BSI (B2.220)

Halle B2, Stand 220 lautet auch in diesem Jahr die Adresse der BSI auf der Expo Real, die vom 4. bis 6. Oktober auf dem Messegelände in München stattfindet. Hier werden die Vertreter der sieben BSI-Verbände zusammen mit ihren Standpartnern zahlreiche Gäste aus der Bundes- und Landespolitik begrüßen.

Zur Standeröffnung am Montag um 13 Uhr hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Jan Mücke, seinen Besuch angekündigt. Ein Meinungsaustausch mit den Präsidenten der BSI-Mitgliedsverbände zu aktuellen immobilienpolitischen Themen bildet den Auftakt des BSI-Standprogrammes.

Direkt im Anschluss wird Sebastian Schröder, Staatssekretär im Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Am gleichen Tag um 18 Uhr begrüßt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD, Harry K. Voigtsberger, den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem BSI-Stand.

Am Dienstag findet um 14 Uhr der BSI-Pressetalk statt zum Thema „Ein Jahr schwarz-gelbe Bundesregierung: Eine immobilienwirtschaftliche Soll-/Haben-Bilanz des Koalitionsvertrages mit dem Sachstand von heute“. Im Anschluss um 15.30 Uhr erfolgt die Verleihung des DIA-Forschungspreises für die Immobilienwirtschaft durch Ernst Pfister,  den Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg. Um 16.30 Uhr besucht der hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, den BSI-Stand.

Der dritte Messetag steht traditionell im Zeichen des immobilienwirtschaftlichen Nachwuchses. Auf dem BSI-Stand stehen an diesem Tag Experten der EBZ Business School, der BBA-Akademie der Immobilienwirtschaft sowie der DIA Deutschen Immobilien-Akademie allen angehenden Immobilienprofis für eine umfassende Studienberatung zur Verfügung. Für körperliches Kräftemessen sorgt Jan-Marco Montag, der als Nationalspieler und Olympia-Sieger 2008 nicht nur viel von Hockey versteht. Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung zum Immobilienkaufmann am EBZ in Bochum kennt er auch die vielfältigen Berufsperspektiven der Immobilienwirtschaft.

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