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Kleine Einführung in die DIN EN 15733

Die DIN EN 15733 ist die Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern.

Verbraucher haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern.

Vielleicht schauen Sie beim nächsten Mal, wenn Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten danach, ob dieser nach der DIN-Norm zertifiziert ist?

 

Was genau ist die DIN EN 15733?

Seit etwas mehr als zwei Jahren gibt es die DIN 15733 für Immobilienmakler.

Diese Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt, setzt sich Schritt-für-Schritt auch im Bewusstsein der Verbraucher durch.

Europaweite Gültigkeit

Mit der DIN EN 15733 wurde eine europaweit gültige Vorgaben gestaltet. Sie gilt in gleichem Wortlaut in 31 europäischen Ländern.

Die Norm hat deshalb sowohl im grenzüberschreitenden Immobilienverkehr als auch in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler im eigenen Land gleichermaßen Gültigkeit.

Was ist der wesentliche Inhalt der Norm?

Die fachliche Mindestqualifikation für einen Immobilienmakler, der nach der Norm in Deutschland arbeiten und sich danach zertifizieren lassen will, ist festgeschrieben.

Die Qualifikation, die ein Makler erfüllen muss, entspricht der Ausbildung zum Immobilienfachwirt mit 480 Stunden Ausbildung in Präsenzunterricht und weiterer Ausbildung und Nacharbeit im Selbststudium.

Deutsche Immobilienmakler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen wollen, müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten.

Außerdem muss eine ausreichende Versicherung bestehen und ein unternehmensinternes Beschwerdemanagement existieren.

Ganz wichtig: Informationspflichten

Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen.

So muss der Makler vom Verkäufer Nachweise über dessen Eigentumsrecht und die Bebauungssituation auf einem Grundstück sowie zu etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren.

All diese Informationen müssen dem Kaufkunden des Immobilienmaklers zugänglich gemacht werden.

Auf der anderen Seite muss der Immobilienmakler alle relevanten Informationen an seinen Verkäuferkunden weitergeben.

Das gilt zum Beispiel für die maßgeblichen Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers. Hier darf der Makler keine Informationen zurückhalten.

Ehrenkodex

Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig seien, müssten die zertifizierten Makler präzise auf Details achten.

Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen.

Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, dessen Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Die DIN EN 15733 ist freiwillig

Eine ganz wichtige Regel von DIN Normen ist, dass die Anwendung der Norm freiwillig ist.

Für Kunden eines Immobilienmaklers bedeutet dies, dass es sich lohnt danach zu fragen, ob der Immobilienmakler nach der Norm arbeitet.

Dies sollte dann auch in dem schriftlichen Maklervertrag vereinbart werden. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, den Vorgaben aus der Norm nachzukommen.

Beispiel Qualifikation

Wer einen Lehrgang wie z.B. das Kontaktstudium Immobilienwirtschaft an einer Akademie wie der Deutschen Immobilien Akademie oder den Lehrgang zum Immobilienfachwirt absolviert hat, der hat als Immobilienmakler ein fundiertes fachliches Wissen.

Die Anforderungen der DIN-Norm an das Fachwissen eines Immobilienmaklers sind damit erfüllt.

Immobilienmakler haben dann Kenntnisse über die jeweiligen Märkte und das Immobilienmarketing, Vermessungs- und Bewertungsverfahren sowie über die finanziellen Aspekte von Immobilientransaktionen erreicht.

Zertifizierung als Ausweis und Kontrollinstrument

Die Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist der Beleg dafür, dass der Immobilienmakler die Vorschriften aus der DIN EN 15733 erfüllt und in seiner Arbeit mit seinen Kunden auch wirklich anwendet.

Kunden haben zugleich die Gewissheit, dass die in der DIN-Norm festgelegten Informationspflichten von dem Immobilienmakler auch wirklich eingehalten werden.

Die vom Immobilienmakler verwendeten Maklerverträge werden darauf überprüft, ob diese den Anforderungen der DIN EN 15733 entsprechen.

Der Abschluss und die weitere Unterhaltung der erforderlichen Vermögensschadenversicherung werden ebenfalls kontrolliert.

Zertifizierungsstelle und laufende Überwachung

Die Zertifizierung von Immobilienmaklern nach der DIN EN 15733 erfolgt derzeit allein durch die DIA Consulting AG in Freiburg.

Die Zertifizierung ist auf drei Jahre zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Nach drei Jahren erfolgt die Rezertifizierung durch die Zertifizierungsstelle.

Diese laufende Kontrolle bedeutet für den Kunden des zertifizierten Maklers, dass das Maklerbüro in seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird.

Zusammenarbeit von Zertifizierungs- und Ombudsstelle Immobilien

Wenn Beschwerden gegen das Maklerbüro vorliegen, dann kann die Zertifizierungsstelle die Rezertifizierung ablehnen und die Ausstellung des Zertifikats verweigern.

Deshalb arbeitet die Zertifizierungsstelle eng mit dem Ombudsmann Immobilien zusammen.

Verbraucher achten auf die Ziffern „15733“

Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es also in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten.

Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.

 

Dieser Beitrag ist auch im Newsletter von http://www.gevestor-immobilien.de erschienen. Schauen Sie gern einmal rein in den Newsletter von Sven Johns

http://www.gevestor-immobilien.de/kolumne/zahl-der-woche-15733-11815.html

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Tipp – unbedingt prüfen: Zertifizierung für Immobilienmakler

Die Zertifizierung von Immobilienmaklern ist ein wichtiges Qualitätssiegel gegenüber Verbrauchern. Die DIAZert ist die erste und bislang einzige akkreditierte Institution in Deutschland, die Immobilienmakler nach der Norm DIN EN 15733 zertifizieren kann. Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler. Neben einer fachlichen Mindestqualifikation werden auch eine regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle verlangt.

Die nächsten Prüfungen zur Zertifizierung nach DIN EN 15733 führt DIAZert im Herbst 2011 durch. Die DIN EN 15733 ist ein wichtiges Zeichen für die Qualität der Maklerleistung. Aus Sicht des Kunden bedeutet die Zertifizierung überdies ein höheres Maß an Sicherheit. Der Kunde weiß, welche Informationspflichten der Makler hat. Zudem kann er sich darauf verlassen, dass die in der Norm festgelegten Verhaltensregeln auch eingehalten werden. 

Zur Prüfung zugelassen werden Makler, die einen entsprechenden Bildungsabschluss – beispielsweise Immobilienfachwirt (IHK) – vorweisen können. Zusätzlich müssen sie in den vergangenen vier Jahren mindestens drei Jahre lang eine immobilienbezogene Tätigkeit ausgeübt haben. Hiervon müssen mindestens zwei Jahre auf die Immobilienvermittlung entfallen. Wenn ein Makler eine Ausbildung aus immobiliennahen Bereichen wie Architektur-, Bau-, Vermessungs- oder Liegenschaftswesen vorweisen kann, wird der praktischen Tätigkeit ein Jahr gutgeschrieben. Gleiches gilt beispielsweise für Ausbildungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft oder sonstigen kaufmännischen Ausbildungen, die einen Bezug zur Immobilie aufweisen. Personen ohne immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung können ihre fachliche Qualifikation in einem individuellen Zulassungsverfahren nachweisen. Die Mindestzeiten für die praktische Maklertätigkeit gelten auch für sie. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen weder Kurse noch Lehrgänge besucht werden, um die Prüfung anzutreten.

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit zu bearbeitenden Aufgaben. Zusätzlich müsse eine Fallstudie gelöst werden. Die Prüfung und das entsprechende Zertifikat unterscheiden sich je nach Spezialisierung des Maklers auf Wohn-, Gewerbe- und Anlageimmobilienvermittlung. Die Zertifizierung sei zeitlich auf drei Jahre befristet und nicht unternehmens-, sondern personengebunden.

Zum Hintergrund des Programms: Das Ansehen des Maklers in der Öffentlichkeit wird durch die Zertifizierung sicher steigen. Immerhin ist die Basis der Zertifizierung eine DIN, die unabhängig erstellt ist und eine neutrale Grundlage für die Arbeit des Immobilienmaklers und das Verhältnis zum Kunden darstellt.

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Zertifizierung für Immobilienmakler

Die Zertifizierung für Immobilienmakler entwickelt sich zum Standard. Das ist ein Trend, der auf dem Gemeinschaftsstand der IVD-Mitgliedsunternehmen auf der EXPO REAL zu hören war. Die Zertifizierung nach DIN 15733 ist inzwischen in mehreren Prüfungsrunden gelaufen. Die zertifizierten Immobilienmakler berichten von neuen Aufträgen, die sie erhalten haben, weil der Kunde gezielt nach einem zertifizierten Immobilienmakler Ausschau gehalten hat.

Nachfrage nach zertifizierung von Immobilienunternehmen steigt

Auch die Zertifizierung der Immobilienunternehmen nach ISO 9001 nimmt beständig zu. Vorreiter sind die großen Immobilienunternehmen, die ebenfalls von sehr positiven Kundenreaktionen berichten. Gerade im Bereich des Corporate Real Estate schauen die Auftraggeber häufig darauf, dass die Immobilienunternehmen die gleichen Standards erfüllen, wie das eigene Unternehmen. Wer in der Zulieferindustrie oder im produzierenden Gewerbe selbst nach ISO 9001 zertifiziert ist, für den wird es zunehmend selbstverständlich, bei eigenen Aufträgen, die erteilt werden, auf die Zertifizierung des Vertragspartners zu achten. Maklerhäuser berichten am Rand der EXPO REAL, dass Aufträge aus Unternehmen erteilt worden sind, weil zum einen die Qualitätsstandards nach ISO 9001 erfüllt wurden und weil zum anderen die Compliance Richtlinien der Unternehmen erfüllt worden sind. Dieser Trend wird sich weiter verstärken.

Qualitätsmanagement such Qualitätsmanagement

Die Verstärkung dieses Trends liegt darin begründet, dass innerhalb des Qualitäsmanagements (QM) eines Unternehmens  die eigenen Qualitätsstandards auch bei Auftraggebern gesucht werden. Auf diesem Weg ist das einmal im Unternehmen eingerichtete QM die Ausgangsbasis für Aufträge an Unternehmen, die ebenfalls nach ISO 9001 zertifiziert sind.

Neues Zertifizierungsprogramm nach ISO 9001

Auf der EXPO REAL haben die DIA und der IVD angekündigt, ein neues Zertifizierungsprogramm für Immobilienunternehmen nach ISO 9001 zu entwickeln und ab Frühjahr 2011 die ersten Audits durchzuführen. Damit wird der steigenden Nachfrage nach Zertifizierungen in Immobilienunternehmen Rechnung getragen. Dies wurde auch unter den Standpartnern des IVD auf der EXPO REAL diskutiert, wo die Aussage zu hören war: „Vielleicht zertifizieren wir uns noch nicht heute, aber wir haben das Thema im Auge und werden uns stärker mit der Zertifizierung befassen.“

Mehr zu der Zertifizierung von Immobilienmaklern nach DIN 15733 finden Sie in dem Buch „Existenzgründung für Immobilienmakler“ (www.ratgeber-immobilienmakler.de)

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Zertifizierung für Immobilienmakler – Pressemitteilung des IVD und DIA

Unterstützt von Verbraucherschutzverbänden und dem IVD Bundesverband hat die DIA Consulting AG ein Zertifizierungsprogramm für Immobilienmakler ins Leben gerufen. Die DIA ist dabei die erste akkreditierte Zertifizierungsstelle in Deutschland, die Immobilienmakler gemäß der seit April geltenden DIN EN 15733 zertifiziert. „Die EU-Norm definiert unter anderem die fachliche Mindestqualifikation und die erforderlichen Verhaltensregeln für Immobilienmakler“, sagt Sven Johns. Er ist Bundesgeschäftsführer beim IVD. Die nächsten Prüfungen nach DIN EN 15733 führt die DIA am 9. Juni im Rahmen des Deutschen Immobilientages des IVD in Mainz durch. „Wir gehen davon aus, dass sich in den kommenden beiden Jahren eine größere Anzahl an Immobilienmaklern zertifizieren lassen wird“, so Johns.

Der Immobilienverband IVD unterstütze die Zertifizierung von Immobilienmaklern auf Basis der neuen DIN nachhaltig. „Bei der DIN 15733 geht es um den Immobilienmakler als Person und die inhaltliche Qualität seiner Dienstleistung. Das unterscheidet diese Zertifizierung von der ISO 9001“, sagt Johns. Bei der Zertifizierung nach ISO 9001 stünden die Prozessabläufe im Unternehmen im Vordergrund. Bei der DIN sind es das Verhältnis zum Kunden, die Informationspflichten und der zugrundeliegende Vertrag.

Zur Prüfung zugelassen werden Makler, die einen entsprechenden Bildungsabschluss – beispielsweise Immobilienfachwirt (IHK) – vorweisen können. Zusätzlich müssen sie in den vergangenen vier Jahren mindestens drei Jahre lang eine immobilienbezogene Tätigkeit ausgeübt haben. Hiervon müssen mindestens zwei Jahre auf die Immobilienvermittlung entfallen. Wenn ein Makler eine Ausbildung aus immobiliennahen Bereich wie Architektur-, Bau-, Vermessungs- oder Liegenschaftswesen vorweisen kann, wird der praktischen Tätigkeit ein Jahr gutgeschrieben. Gleiches gilt beispielsweise für Ausbildungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft oder sonstigen kaufmännischen Ausbildungen, die einen Bezug zur Immobilien aufweisen. Personen ohne immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung können ihre fachliche Qualifikation in einem individuellen Zulassungsverfahren nachweisen. Die Mindestzeiten für die praktische Maklertätigkeit gelten auch für sie. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen weder Kurse noch Lehrgänge besucht werden, um die Prüfung anzutreten.
„Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit zu bearbeitenden Aufgaben“, sagt Alexander Achten, Leiter der Zertifizierungsstelle bei der DIA. Zusätzlich müsse eine Fallstudie gelöst werden. „Die Prüfung und das entsprechende Zertifikat unterscheiden sich je nach Spezialisierung des Maklers auf Wohn-, Gewerbe- und Anlageimmobilienvermittlung“, so Achten. Die Zertifizierung sei zeitlich auf drei Jahre befristet und nicht unternehmens-, sondern personengebunden. „Wir verfolgen den Ansatz des lebenslangen Lernens des Einzelnen“, begründet Achten.
Zum Hintergrund des Programms sagt Achten: „Das Image des Maklers in der Öffentlichkeit wird durch die Zertifizierung sicher steigen. Immerhin ist die Basis der Zertifizierung eine DIN, die unabhängig erstellt ist und eine neutrale Grundlage für die Arbeit des Immobilienmaklers und das Verhältnis zum Kunden darstellt.“ Eine Zertifizierung könne neben der Mitgliedschaft im Berufsverband IVD als weiteres Qualitätssiegel ein Baustein für eine bessere Reputation sein und zusätzlich dem Verbraucherschutz dienen – denn für den Verbraucher biete die Zertifizierung Informationen über die Professionalität des Maklers. „Von dem resultierenden Vertrauensaufbau profitiert wiederum die Immobilienwirtschaft insgesamt“, sagt Achten.

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Zertifizierung für Immobilienmakler – nächste Prüfung am 09. Juni 2010 in Mainz

Die DIN EN 15733 ist die neue Norm für die Dienstleistungen von Immobilienmaklern. Die DIA Consulting AG hat ein Zertifizierungsprogramm auf Basis dieser Norm erstellt. Diese Zertifizierung ist offiziell akkreditiert und ist – soweit ersichtlich – die erste Zertifizierung für Immobilienmakler auf Grundlage der neuen Norm.

Die Zertifizierung wird durch eine schriftliche Prüfung eingeleitet. Diese Prüfung findet am 09. Juni 2010 im Rahmen des Begleitprogramms des Deutschen Immobilientages in Mainz statt.

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Theoretische Berufsbildung – Eine berufliche Weiterbildung bei der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg GmbH als Immobilienwirt/in (DIA) oder geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. Eine vergleichbare inhaltliche Prüfungsleistung kann als Zulassungsvoraussetzung anerkannt werden. Die inhaltliche Vergleichbarkeit der Prüfungsleistung muss vom Kandidaten nachgewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit, Kenntnisse mit Hilfe eines Eingangstests entsprechend der schriftlichen und mündlichen Prüfung der DIA zum/zur Immobilienwirt/in zu überprüfen – bei erfolgreicher Absolvierung erfolgt die Zulassung zur Zertifizierung (Autodidaktenregelung).
  2. Praktische Tätigkeit – Eine mindestens dreijährige immobilienbezogene praktische Tätigkeit, davon zwei Jahre in der Immobilienvermittlung, innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. Von der Ausbildungszeit einer abgeschlossenen immobilienbezogene Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsbereiche wird ein Jahr auf die praktische immobilienbezogene Tätigkeit angerechnet:
  • Architektur-, Bau-, Vermessungs- und Liegenschaftswesen
  • Immobilienwirtschaft
  • Kredit- und Versicherungswirtschaft
  • mit Immobilien befasste kaufmännische Ausbildungen

Bewerbungen für die Zertifizierung richten Sie an die DIA Consulting AG, Eisenbahnstraße 56, 79098 Freiburg, Telefon: 0761 / 211 069-0, Telefax: 0761 / 211 069-33, Internet: http://www.dia-consulting.de.

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