Kleine Einführung in die DIN EN 15733

Die DIN EN 15733 ist die Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern.

Verbraucher haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern.

Vielleicht schauen Sie beim nächsten Mal, wenn Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten danach, ob dieser nach der DIN-Norm zertifiziert ist?

 

Was genau ist die DIN EN 15733?

Seit etwas mehr als zwei Jahren gibt es die DIN 15733 für Immobilienmakler.

Diese Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt, setzt sich Schritt-für-Schritt auch im Bewusstsein der Verbraucher durch.

Europaweite Gültigkeit

Mit der DIN EN 15733 wurde eine europaweit gültige Vorgaben gestaltet. Sie gilt in gleichem Wortlaut in 31 europäischen Ländern.

Die Norm hat deshalb sowohl im grenzüberschreitenden Immobilienverkehr als auch in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler im eigenen Land gleichermaßen Gültigkeit.

Was ist der wesentliche Inhalt der Norm?

Die fachliche Mindestqualifikation für einen Immobilienmakler, der nach der Norm in Deutschland arbeiten und sich danach zertifizieren lassen will, ist festgeschrieben.

Die Qualifikation, die ein Makler erfüllen muss, entspricht der Ausbildung zum Immobilienfachwirt mit 480 Stunden Ausbildung in Präsenzunterricht und weiterer Ausbildung und Nacharbeit im Selbststudium.

Deutsche Immobilienmakler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen wollen, müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten.

Außerdem muss eine ausreichende Versicherung bestehen und ein unternehmensinternes Beschwerdemanagement existieren.

Ganz wichtig: Informationspflichten

Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen.

So muss der Makler vom Verkäufer Nachweise über dessen Eigentumsrecht und die Bebauungssituation auf einem Grundstück sowie zu etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren.

All diese Informationen müssen dem Kaufkunden des Immobilienmaklers zugänglich gemacht werden.

Auf der anderen Seite muss der Immobilienmakler alle relevanten Informationen an seinen Verkäuferkunden weitergeben.

Das gilt zum Beispiel für die maßgeblichen Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers. Hier darf der Makler keine Informationen zurückhalten.

Ehrenkodex

Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig seien, müssten die zertifizierten Makler präzise auf Details achten.

Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen.

Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, dessen Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Die DIN EN 15733 ist freiwillig

Eine ganz wichtige Regel von DIN Normen ist, dass die Anwendung der Norm freiwillig ist.

Für Kunden eines Immobilienmaklers bedeutet dies, dass es sich lohnt danach zu fragen, ob der Immobilienmakler nach der Norm arbeitet.

Dies sollte dann auch in dem schriftlichen Maklervertrag vereinbart werden. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, den Vorgaben aus der Norm nachzukommen.

Beispiel Qualifikation

Wer einen Lehrgang wie z.B. das Kontaktstudium Immobilienwirtschaft an einer Akademie wie der Deutschen Immobilien Akademie oder den Lehrgang zum Immobilienfachwirt absolviert hat, der hat als Immobilienmakler ein fundiertes fachliches Wissen.

Die Anforderungen der DIN-Norm an das Fachwissen eines Immobilienmaklers sind damit erfüllt.

Immobilienmakler haben dann Kenntnisse über die jeweiligen Märkte und das Immobilienmarketing, Vermessungs- und Bewertungsverfahren sowie über die finanziellen Aspekte von Immobilientransaktionen erreicht.

Zertifizierung als Ausweis und Kontrollinstrument

Die Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist der Beleg dafür, dass der Immobilienmakler die Vorschriften aus der DIN EN 15733 erfüllt und in seiner Arbeit mit seinen Kunden auch wirklich anwendet.

Kunden haben zugleich die Gewissheit, dass die in der DIN-Norm festgelegten Informationspflichten von dem Immobilienmakler auch wirklich eingehalten werden.

Die vom Immobilienmakler verwendeten Maklerverträge werden darauf überprüft, ob diese den Anforderungen der DIN EN 15733 entsprechen.

Der Abschluss und die weitere Unterhaltung der erforderlichen Vermögensschadenversicherung werden ebenfalls kontrolliert.

Zertifizierungsstelle und laufende Überwachung

Die Zertifizierung von Immobilienmaklern nach der DIN EN 15733 erfolgt derzeit allein durch die DIA Consulting AG in Freiburg.

Die Zertifizierung ist auf drei Jahre zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Nach drei Jahren erfolgt die Rezertifizierung durch die Zertifizierungsstelle.

Diese laufende Kontrolle bedeutet für den Kunden des zertifizierten Maklers, dass das Maklerbüro in seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird.

Zusammenarbeit von Zertifizierungs- und Ombudsstelle Immobilien

Wenn Beschwerden gegen das Maklerbüro vorliegen, dann kann die Zertifizierungsstelle die Rezertifizierung ablehnen und die Ausstellung des Zertifikats verweigern.

Deshalb arbeitet die Zertifizierungsstelle eng mit dem Ombudsmann Immobilien zusammen.

Verbraucher achten auf die Ziffern „15733“

Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es also in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten.

Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.

 

Dieser Beitrag ist auch im Newsletter von http://www.gevestor-immobilien.de erschienen. Schauen Sie gern einmal rein in den Newsletter von Sven Johns

http://www.gevestor-immobilien.de/kolumne/zahl-der-woche-15733-11815.html

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