Glossar Begriffe für Sachverständige

Welche Bedeutung haben Handelswert, Taxwert, Schätzwert, Beleihungswert, Versicherungswert, Residualwert, merkantiler Minderwert, Zeitwert, Vergleichs- und Ertragswert? Alle genannten Werte haben einen hohen Anwendungsgrad in der Praxis. Ausgehend vom zentralen Begriff des Marktwerts ist zu untersuchen, inwieweit Inhaltsidentität mit dem Verkehrswert, dem Gemeinen Wert und den englischen Begriffen Market Value und Fair Value besteht. Dabei sind bei allen Wertbegriffen folgende Umstände zu berücksichtigen:

1. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr
2. Die Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes
3. Alle wertbeeinflussenden Umstände

Diese sind in den Legaldefinitionen der Wertbegriffe – soweit vorhanden – zum Beispiel § 194 BauGB, § 9 BewG beziehungsweise in den Definitionen der Fachverbände beziehungsweise im „Guide Bleu“ der TEGoVa und den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) niedergelegt.

Der gewöhnliche Geschäftsverkehr
Mit gewöhnlichem Geschäftsverkehr sind die üblichen Gepflogenheiten des Handels mit den jeweiligen Bewertungsgegenständen gemeint. Der Wert des Bewertungsobjektes wird durch Angebot und Nachfrage auf einem freien Markt bestimmt, wobei Käufer und Verkäufer weder unter Zeitdruck noch unter Zwang oder gar Not stehen.

Beschaffenheit des zu bewertenden Objektes
Unter Beschaffenheit des zu bewertenden Objektes sind die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften zu verstehen. Rechtliche Gegebenheiten wie zum Beispiel Nutzungsrecht Dritter, Verfügungs- und Erwerbsrechte, Sicherungs- und Verwertungsrechte der Gläubiger, die sich aus der jeweiligen Vertragsgestaltung oder auch aus dem Öffentlichen Recht und den Standardnormen (zum Beispiel DIN) ergeben, sind dabei zu berücksichtigen. Tatsächliche Eigenschaften können die Herstellungsmaterialien, die Formgebung, die Ausstattung, der Zustand, das Alter, die Größe etc. sein.

Wertbeeinflussende Umstände
Die im vorherigen Absatz beispielshaft aufgezählten Gegebenheiten stellen wertbeeinflussende Umstände dar, die bei der Wertermittlung für den konkreten Bewertungsgegenstand in jedem Einzelfall mehr oder weniger stark einfließen. Nachdem ausschließlich objektive Maßstäbe den Wert bestimmen, sind ungewöhnliche Umstände (zum Beispiel Monopolistenkauf) und persönliche Verhältnisse (zum Beispiel Verwandtenkauf) zwangsläufig ausgeschlossen.
Das Glossar „Wert- und Kostenbegriffe im Sachverständigenwesen“ (vgl. auch DS 6/2009) mit der Darstellung der Wertbegriffe als fachübergreifendes Konstrukt aus den Disziplinen Immobilienbewertung, Hausrat, Kunst/Antiquitäten, Kfz sowie Maschinen und Anlagen kann unter www.ivd-webshop.net für 9,80 Euro bestellt werden.

Quelle: www.ivd.net, Webseite des Immobilienverbandes IVD und AIZ, Autor: Prof. Dr. Siegfried Sandner

3 Kommentare

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3 Antworten zu “Glossar Begriffe für Sachverständige

  1. Ja wo findet man denn das Glossar im Shop? Die Suche kennt es nicht? ;-(((

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