Lösung share-deal bei Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Der Ausweg Share-Deal wird für den Erwerb von Immobilien immer häufiger gegen die in vielen Bundesländern steigende Grunderwerbsteuer angewendet. Klaus J. Müller, Partner der Sozietät Schiedermair Rechtsanwälte in Frankfurt, erläutert in einem Beitrag für die FAZ ausführlich die Möglichkeiten, die das Modell „Share-Deal“ bieten. Beim Share-Deal wird nicht die gesamte Immobilie übertragen, sondern im Weg des Anteilskaufs nur „Anteile“ an der Immobilie. Der Käufer kauft nicht die Immobilie selbst (Asset-Deal) sondern Anteile an einer Objektgesellschaft (Share-Deal). Der Share-Deal bleibt dann von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Käufer weniger als 95 % der Anteile an der Objektgesellschaft übernimmt. In der Regel werden daher 94,9 % der Anteile an der Immobilie verkauft. Der Verkäufer muss in diesem Fall für weitere fünf Jahre an der Objektgesellschaft beteiligt bleiben. Werden nach Ablauf der fünf Jahre die restlichen 5,1 % der Anteile übertragen, dann wird nur auf diesen Anteil Grunderwerbsteuer fällig. Müller erläutert in seinem Beitrag, dass die Objektgesellschaft die Rechtsform einer KG haben muss. Ist die Objektgesellschaft eine GmbH können die Restanteile nur auf einem Umweg auf den Käufer übertragen werden. Dieser Umweg ist eine zwischengeschaltete Rett-KG (Real Estate Transfer Tax.)

Zur Kritik an der Grunderwerbsteuererhöhung siehe den früheren Beitrag in diesem Blog. Durch den Gestaltungsspielraum beim Kauf größerer Immobilienpakete wird die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch die Bundesländer noch fragwürdiger.

Hier ist der link zum Artikel von Klaus J. Müller:

http://www.faz.net/s/Rub5C3A58B4511B49148E54275F4B025915/Doc~E8E7C6097D84D41B68CE5643DF6180E91~ATpl~Ecommon~Scontent.html

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4 Antworten zu “Lösung share-deal bei Erhöhung der Grunderwerbsteuer

  1. Pingback: OZ in Kürze, 23.11.2011 - Grünes Blog Vorpommern-Rügen

  2. Tolles Template hast du hier auf deiner Seite. Ist dieses Theme frei verfügbar? Falls ja, würd ich mich über einen Tipp freuen.

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