Code of Ethics für Immobilienmakler und -verwalter von der CEPI

Kennen Sie den europaweit gültigen Code of Ethics für Immobilienmakler und Immobilienverwalter, der der Europaverband CEPI herausgegeben hat? Da europaweit keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für die Immobilienberufe bestehen, ist es besonders wichtig, berufliche Standards durch Verbände zu setzen. Diese beruflichen Regelungen dienen auch dem Interesse von Verbrauchern, weil die Mitglieder in dem Europaverband sich diesen Standards unterworfen haben. Ähnlich wie bei den Standesregeln des Immobilienverbandes IVD (unter www.ivd.net im Internet einzusehen) ist auch der Code of Ethics der CEPI eine verbandsinterne Regel, an die sich Mitglieder halten müssen.

Das Verhältnis zwischen Immobilienmakler/Immobilienverwalter und Kunde nimmt einen breiten Raum in dem Code of Ethics ein, genauso wie das kollegiale Verhältnis der Makler und Verwalter untereinander, wenn eine Zusammenarbeit vereinbart ist. Wie in der DIN EN 15733 geht auch dieser Code of Ethics davon aus, dass alle Vereinbarungen zwischen Immobilienmaklern/-verwaltern und Kunden in Schriftform abgeschlossen sein sollten. Zumindest sind alle getroffenen Vereinbarungen, die zu dem Vertrag gehören, zu bestätigen. Ein Vertrag soll in Papierform an den Kunden geschickt werden.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist wie in der Satzung des Immobilienverbandes IVD eine Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Den gesamten Text des Code of Ethics der CEPI finden Sie unter diesem link:

http://www.cepi.eu/index.php?page=code-europeen-de-deontologie-pour-les-professionnels-immobiliers&hl=en

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2 Antworten zu “Code of Ethics für Immobilienmakler und -verwalter von der CEPI

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